B
Bauexperte
Hallo,
Die meisten Bauämter haben einen Tag in der Woche für Publikumsverkehr geöffnet; hier im Rheinland zumeist der Donnerstag. geh mit Deinen Unterlagen dorthin und Dir wird sicher geholfen werden
Freundliche Grüße
Was Du planst und was Du darfst, können 2 Paar Schuhe sein Weist der Bebauungsplan dem Grundstück ein Baufenster (BF) für die Garage zu oder darfst Du ganz sicher Dein Baufenster um +/- 5,00 m überschreiten?das Grundstück ist 21m breit und 19 tief. wir planen ganz rechts die einfahrt mit Garage auf der grenze hinten rechts.
8,00 m Tiefe geht von der Kostenseite her, wenn Du 3,00 m-Breite nicht überschreitest. Andererseits, wenn die Haustiefe 9,00 m beträgt ( zumeist obligatorisch 5,00 m für den Stellplatz vor der Garage) hättest Du Platz für die längere Garage; wenn der Bebauungsplan der Garage kein festgelegtes BF vorschreibt und demnach Landesbauverordnung gilt, darfst Du den Hauskörper sogar um 3,00 m mit der Garage überschreiten. ABER eben nur mit der Garage; Grenzbebauung mit Wohnraum ist nur bei Doppelhaushälfte erlaubt oder in seltenen Ausnahmefällen.aber da wir ohne Keller bauen wollen, möchten wir gern eine große Garage. daher wäre eine Möglichkeit 8meter lang und hinten drin Platz( dann sind 5meter überlappend mit dem Haus bei 9m tiefe des Hauses) oder die Garage nur 5-6meter lang und um die ecke hinterm Haus halt noch nen Anbau.
Es ist immer besser, wenn Du Jemanden fragst, der sich "damit auskennt" - aus der Distanz zu antworten (habe ich schon einmal geschrieben) ist in Unkenntnis der Gegebenheiten nahezu unmöglich.falls das zu kompliziert ist hier zu verstehen, rufe ich wohl doch besser mal wo an, wo mir das gesagt werden kann.
danke aber trotzdem
Die meisten Bauämter haben einen Tag in der Woche für Publikumsverkehr geöffnet; hier im Rheinland zumeist der Donnerstag. geh mit Deinen Unterlagen dorthin und Dir wird sicher geholfen werden
Freundliche Grüße