ᐅ 1 Vollgeschoss - Möglichkeiten der Bebauung in SH
Erstellt am: 06.01.20 20:31
Hallo Zusammen,
für ein Grundstück in SH gibt es folgende Festlegungen:
Grundflächenzahl: 0,25
Zahl der Vollgeschosse: I
Maximal zulässige Gebäudehöhe über Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses (GH Max.): 9,00 m
Geneigtes Dach mit einer Dachneigung zwischen 20° und 45°
Grundstücksgröße: 640 m²
Wir würden gerne ein Haus wie z. B. Maxime 610 von Viebrockhaus errichten.
Das wird mit der Vorgabe 1 Vollgeschoss aber nichts werden, wenn ich das richtig sehe? Gibt es Alternativen? Ein Bungalow kommt für uns nicht in Frage.
Vielen Dank und viele Grüße
Stefan
für ein Grundstück in SH gibt es folgende Festlegungen:
Grundflächenzahl: 0,25
Zahl der Vollgeschosse: I
Maximal zulässige Gebäudehöhe über Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses (GH Max.): 9,00 m
Geneigtes Dach mit einer Dachneigung zwischen 20° und 45°
Grundstücksgröße: 640 m²
Wir würden gerne ein Haus wie z. B. Maxime 610 von Viebrockhaus errichten.
Das wird mit der Vorgabe 1 Vollgeschoss aber nichts werden, wenn ich das richtig sehe? Gibt es Alternativen? Ein Bungalow kommt für uns nicht in Frage.
Vielen Dank und viele Grüße
Stefan
Das sollte eigentlich durchgehen. Im Zweifel mal mit den Daten beim örtlichen Bauamt nachfragen, ob mit der Wohn- und Nutzfläche im OG die Vorgaben eingehalten werden. Ansonsten den Kniestock etwas verringern. Mit 1,55m ist der ganz ordentlich. 1,20m-1,30m könnten eventuell auch schon reichen.
M
Mottenhausen13.01.20 13:049m Giebelhöhe ab OK Fertigfußboden klingt ja ziemlich gut
Meines Wissens gilt hier in Sachsen: Vollgeschoss = 2/3 der Fläche >2,30m (google --> "Definition Vollgeschoss Sachsen"). Erfahrungsgemäß kommt man da mit etwas niedrigerem Kniestock und dafür lieber Gauben an jeder Traufseite (falls zulässig) zur besseren Nutzbarkeit und völligen Ausreizung der 66,6% als nur stur den Kniestock hoch oder runter zu schieben.
EDIT: Fehler meinerseits, ich habe SN gelesen, statt SH, sorry!!!
Einfach mit den Vorgaben zum gewünschten Hausbauer gehen, die passen den Wunschgrundriss dann schon entsprechend an.
EDIT: Fehler meinerseits, ich habe SN gelesen, statt SH, sorry!!!
Einfach mit den Vorgaben zum gewünschten Hausbauer gehen, die passen den Wunschgrundriss dann schon entsprechend an.
Ähnliche Themen