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ᐅ Doppelhaushälfte auf Grundstück mit steigendem Grund


Erstellt am: 18.03.17 07:50

BenutzerPC18.03.17 07:50
Wir stehen aktuell vor folgendem Problem: Von der Stadt wurden 2 Grundstücke für je eine Doppelhaushälfte verkauft. Unsere Nachbarn haben bereits vor 3 Monaten ihr Baugesuch eingereicht, da haben wir noch Angebote von GU´lern verglichen. Laut bebauungsplan sollen die Doppelhaushälfte eine optische Einheit bilden (hier ist die Definition recht frei) und jedenfalls in Traufhöhe, First gleich sein. Die Nachbarn haben ihre Planung gemacht und abgegeben. Inzwischen sind auch wir soweit und es stellt sich jetzt raus, das das gesamte Grundstück, also beide Plätze zusammengenommen, auf der Traufseite leicht ansteigt. Die Nachbarn haben alles so geplant, das ihre Haustür auf Straßenniveau liegt und sie die Traufhöhe von 6m eingehalten haben. Unsere Haustüre, vorausgesetzt wir schließen 1:1 an das Nachbarhaus an, liegt aktuell 30cm unterhalb des Straßennieveaus/Rückstauebene - Das ist ein No Go! Was jetzt tun? Am einfachsten wäre es, beide Häuser hoch zu setzen, damit auch wir auf Straßennieveau liegen. Leider ist das Baugesuch nach letzten Informationen des Nachbarn so gut wie genehmigt. Gibt es hier nochmal Möglichkeiten für uns? Jedenfalls können wir auf diese Weise die Vorgaben des Bebauungsplan nicht einhalten. Aus Gründen der Geometrie gibt es immer irgendwo ein Defizit. Hat uns jemand eine Idee? Natürlich ärgern wir uns auch prinzipiell über die Vorgehensweise und sind der Meinung Doppelhaushälfte sollten immer als ganzes geplant werden. Die Stadt vergibt aber solche Einzelplätze und letztlich sind wir froh, nach sehr langer Wartezeit (6Jahre) mal einen Bauplatz erhalten zu haben.
tomtom7918.03.17 13:02
Ich verstehe dein Problem nicht bei uns in den "Bergen " ist fast jedes Doppelhaushälfte vom Niveau unterschiedlich. Plant euren Eingang eben und fertig.
BenutzerPC18.03.17 13:25
Dann ist unser Haus höher als das vom Nachbarn und wir können nicht bündig anschließen. Das wollten wir eigentlich vermeiden. Ich bin mal gespannt, ob unser GU jetzt mit einem Aufpreis kommt. da ich jetzt ja am der Giebelseite zum Nachbarn jetzt nicht direkt anschließe, sondern noch ca. 30-50cm hoch und entsprechend der Länge des Giebels Verputzen muss. Dies finde ich zudem recht blöd, da diese Seite dann schnell schäbig wird und schlecht zum Streichen (an die Zukunft gedacht) ist.
tomtom7918.03.17 14:09
Du machst dir Gedanken über Dinge die normal sind!

Aber sei froh das ihr höher seid, sonst musst du bis zuletzt noch eine Hebeanlage verbauen, da ihr vielleicht unter Entwässerungshöhe seit.
11ant18.03.17 15:23
30 cm Höhenunterschied auf eine Hausbreite kann ich mir schon optisch ohne Abtreppung der Häuser nicht vorstellen - da müßte ja immer der "Obere" zuerst planen und der "Untere" mit einem Sockel und mit Stufen in den Garten leben (?) - die Straße steigt doch sicher nicht nur auf diese zwei Grundstücke gesehen an ? ? ?
Nordlys18.03.17 16:26
Rede mal mit dem Bauunternehmer. Die 30 cm tiefer bei Dir scheinen mir kein echtes Problem zu sein. Natürlich wäre es besser gewesen, ihr hättet ausgemittelt, Nachbar geht 15 rauf, Du 15 runter. Aber nun ist es so....zu lang gezögert, Fakten wurden geschaffen. 30 cm werden noch nicht zur Hebeanlage führen und auch nicht zu Wasserproblemen im Flur,,da kommt ne Enwässerungsrinne vor die Tür und fertig. Wie gesagt, der Bauunternehmer wird sagen wie es geht, und Du sagst dann, o Gott, hab ich mir da unnötig viel Sorgen gemacht. Karsten
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