Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Doppelhaushälfte auf Grundstück mit steigendem Grund


Erstellt am: 18.03.17 07:50

1
11ant
18.03.17 17:54
Je nach Vorgartenlänge rammt man die 30 cm elegant weg, und bei der Entwässerungsrinne stimme ich meinem Vorredner zu.

Offen gestanden habe ich Verständnis für den Nachbarn, der beim Bau an so vieles denkt, und dabei nicht auch noch an die Höhenmaße des noch nicht "konkret vorhandenen" Nachbarn. Aus eben solch´ banalen Gründen halte ich es ja generell für eine "Fehlkonstruktion", Doppelhausgrundstücke unkoordiniert zu bebauen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
B
BenutzerPC
18.03.17 20:06
Nordlys schrieb:
Die 30 cm tiefer bei Dir scheinen mir kein echtes Problem zu sein.
Doch, das sehe ich schon als Problem. Wir sind unter der Rückstauebene. Da will ich keine nassen Füsse im EG! Laut GU ist das auch definitiv kein Thema. Die Hütte muss auf jeden Fall hochgehoben werden. Es muss eigentlich meiner Meinung nach immer das Ziel sein, das Haus soweit möglich aus der Erde rauszuholen.
11ant schrieb:
30 cm Höhenunterschied auf eine Hausbreite kann ich mir schon optisch ohne Abtreppung der Häuser nicht vorstellen
So sehe ich das mittlerweile auch. Ich hoffe das die Herren vom Bauamt das auch so sehen. Da kann im Bebauungsplan stehen was will. Ich persönlich sehe das auch nicht als Befreiung, denn ich "verstoße" ja nicht gegen den Bebauungsplan weil ich etwas besonderes haben will, sondern weil es die Gegebenheiten vor Ort nicht anders möglich machen. Eine Rücksprache mit dem Nachbarn, auch in Hinblick darauf, das ihr Baugesuch soweit durch ist, halte ich für ausgeschlossen. Sie wollen im April anfangen bauen.
1
11ant
18.03.17 20:41
BenutzerPC schrieb:
Laut Bebauungsplan sollen die Doppelhaushälfte eine optische Einheit bilden (hier ist die Definition recht frei) und jedenfalls in Traufhöhe, First gleich sein.

Da sehe ich Euch das Dach des Nachbarn in Traufhöhe und Neigung und praktisch auch die Haustiefe fortsetzen.

Ihr könnt nun Euer Erdgeschoss 30 cm eingraben / einböschen (was mir nicht schmecken würde), oder Euer Haus ab Erdgeschossfußboden gesehen 30 cm niedriger machen als das des Nachbarn. D.h. entsprechend weniger Kniestock im Dachgeschoss, oder alle Raumhöhen bis dort entsprechend reduzieren, soweit möglich.

Was sagt denn die Baulinie, gibt es eine, oder könntet Ihr das Haus auch in der Tiefe so versetzen, daß die Dächer trotz Höhenversatz praktisch auf dasselbe Niveau kommen ?

Hilfreich wäre, wenn der Nachbar so nett wäre, Euch seine Pläne zur Kenntnis zu geben. Oder gar noch netterer, wenn Ihr die hier zeigen dürft, dann können wir gemeinsam den besten Ausweg basteln.

Ich empfahl hier https://www.hausbau-forum.de/threads/einfamilienhaus-oder-Doppelhaushälfte.18892/ vor zwei Wochen schon jemandem in ähnlicher Lage die "Radikallösung", ganz schlicht denselben Planer zu nehmen wie der Nachbar. Das wäre wohl ein banaler, aber effektiver Weg zum perfekten Passen an der "Schnittstelle".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
B
BenutzerPC
18.03.17 21:56
@11ant: Danke für deinen Tipp bzw. auch den Link. Habe das Thema überflogen. Im Prinzip haben wir eine ähnliche Situation, allerdings ist bei uns der Zug schon lange abgefahren. Bei uns Plant der Architekt des GU, unser Doppelhaushälfte Partner plant mit einem freien Architekt. Das Thema mit der Höhe und somit die 30cm über die Reduktion der Raumhöhen je Stockwerk ist mir auch schon eingefallen. Da ich aber groß gewachsen bin ist das keine Option für uns. Ich will jetzt ja auch auf Grund der Nachbarsituation kein 2. Wahl Haus, sondern eine faire Lösung. Ich habe mit gleichem Recht und nicht weniger günstig unser Grundstück gekauft. Für mich kommt eigentlich nur die Lösung "höher bauen" in Frage. Unser GU will dazu am Montag auf uns zukommen. Mal sehen, was er als Lösung anbietet.
1
11ant
18.03.17 23:13
BenutzerPC schrieb:
Das Thema mit der Höhe und somit die 30cm über die Reduktion der Raumhöhen je Stockwerk ist mir auch schon eingefallen. Da ich aber groß gewachsen bin ist das keine Option für uns.
*schmunzel* bist Du echt so lang, daß Dir 250 statt 260 cm Raumhöhe Kopfanstoßen bereiten würden ?
BenutzerPC schrieb:
Für mich kommt eigentlich nur die Lösung "höher bauen" in Frage. Unser GU will dazu am Montag auf uns zukommen. Mal sehen, was er als Lösung anbietet.
Den bildenden Blick in den Bebauungsplan sollte man immer selbst werfen. Eine Baulinie könnte meinen Vorschlag verhageln, wie bei Reihenhäusern an leichten Hängen nicht unüblich, den Höhenversatz auch in einen Tiefenversatz zu übersetzen und damit die Dächer über den größten Teil trotz identischen faktischen Haushöhen wieder gleichzuziehen. Das würde bei 30° DN etwa 50 cm Tiefenversatz bedeuten.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
raumhöhenbauliniedächerhöhenversatzarchitekttiefenversatz