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ᐅ L-Steine Grenzbebauung / Betonkeil ragt in mein Grundstück und Auffüllhöhe


Erstellt am: 18.12.25 23:29

S
Spudder
19.12.25 09:51
Der Nachbar kann da am Wenigsten dafür. Das ist eher der Erdbauer. Habe auch nichts dagegen, sofern Schotterschicht mindestens 50-60cm tiefer liegt. Damit könnt ich noch leben. Aber so schrenken wir uns bereits jetzt ein dort nichts vernünftiges pflanzen zu können außer Rasen. Damit bin ich nicht einverstanden
N
nordanney
19.12.25 10:03
Spudder schrieb:

Der Nachbar kann da am Wenigsten dafür. Das ist eher der Erdbauer. Habe auch nichts dagegen, sofern Schotterschicht mindestens 50-60cm tiefer liegt. Damit könnt ich noch leben. Aber so schrenken wir uns bereits jetzt ein dort nichts vernünftiges pflanzen zu können außer Rasen. Damit bin ich nicht einverstanden
Das Recht liegt ganz klar auf Deiner Seite. Kannst es dem Nachbarn doch auch ganz einfach als Baufehler vom Erdbauer verkaufen (was es auch ist) und um Korrektur bitte. Das ist weder das Problem des Nachbarn, noch Deins. Wenn es den Erdbauer Geld und Zeit kostet - so what ==> da muss er durch
1
11ant
19.12.25 11:03
nordanney schrieb:

Das Recht liegt ganz klar auf Deiner Seite.
Richtig, aber ...
nordanney schrieb:

Kannst es dem Nachbarn doch auch ganz einfach als Baufehler vom Erdbauer verkaufen (was es auch ist) und um Korrektur bitte. Das ist weder das Problem des Nachbarn, noch Deins.
... die Auftragnehmer des Nachbarn brauchten nicht zu prüfen, ob eine Genehmigung des TE vorliegt. Wenn sie klug sind, haben sie die Verantwortlichkeit in ihren AGB auch klar geregelt bzw. darin darauf hingewiesen.

Der Nachbar wird in dem Glauben gehandelt haben, die Winkelstützenwand in ganzer "Mauerstärke" auf seiner Seite der Grenze sei ausreichend. Rechtlich ist korrekt, daß er die Genehmigung des TE für das Unterbauen dessen Grundstückes für die Stützwinkel hätte einholen müssen. Allerdings ist der TE auch nicht weitreichend geschädigt, insofern dessen Bäume ohnehin in Abstand zur Grenze stehen sollten. Allenfalls Buschwerk oder dergleichen zur Ansichtsverdeckung der Winkelstützenwand wird hier nun eingeschränkt.

Ich würde als verhältnismäßige Lösung empfehlen (und vermute, ein Schiedsmann dächte ähnlich), daß der Nachbar hier eine Überbaurente für den von ihm "genutzten" Bereich zahlen und zuzüglich die Kosten für eine Hochbeetanlage des TE übernehmen sollte, die den Anblick der "Eiger Nordwand" mildert.

Mit solchen Situationen ist leider zu rechnen, wo Baugebiete Hanglagen erschließen und viele Bauherren statt den Hang zu nutzen ihre Baugrundstücke lieber wie Reisterrassen zueinander abtreppen.

Natürlich könnte man hier einen Anwalt auf den Nachbarn hetzen, aber da würde wohl in fünf bis acht Jahren im zweiten Rechtszug wegen Verhältnismäßigkeit einkassiert, den Nachbarn zum Rückbau zu verurteilen. Ein Gericht würde hier wohl ohnehin zunächst ein Schiedsverfahren anregen, das Ergebnis nach meiner Vermutung habe ich ja beschrieben.
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N
neo-sciliar
19.12.25 14:40
Hi,

der (DER!) Vorteil von L-Steinen ist, dass die Lastabtragung derart ist, dass sie in die rückseitig gerichtete Richtung keine Stütze und kein Fundament benötigen. Einfach richtig einbauen und dann gibts auch keinen Stress mit dem Nachbarn.
Wobei das schon sehr kleinkariert ist. Rasen braucht 3-5cm Mutterboden zum wachsen. Und da war vorher ja auch wohl nur Rasen. Also bitte.
Reden würde mehr helfen als nachts heimlich Fotos zu machen.
M
MachsSelbst
19.12.25 15:03
Der Nachbar ist für alles verantwortlich was auf seinem Grundstück passiert, insofern ist das Quatsch, dass er nix dafür kann.

Und ich sagte ja schon, das Fundament ist hanebüchener Unsinn. Ich hab für ne 80cm hohe Steinmauer, die 50cm Erde abfängt ein 40cm breites Fundament gemacht, das reicht.

Rasen wächst da womöglich, will man aber ne Hecke oder ein Beet machen, dann geht das nicht. Mal ehrlich, willst du wirklich fast nen Meter Schotter an deiner Grundstücksgrenze akzeptieren?
1
11ant
19.12.25 15:12
neo-sciliar schrieb:

der (DER!) Vorteil von L-Steinen ist, dass die Lastabtragung derart ist, dass sie in die rückseitig gerichtete Richtung keine Stütze und kein Fundament benötigen. Einfach richtig einbauen und dann gibts auch keinen Stress mit dem Nachbarn.
Bei der abzutragenden Last handelt es sich um den Erddruck des Höherliegers - in diesem Fall also des TE - unabhängig davon, ob die relative Höherlage durch Aufschüttung beim Höherlieger oder durch Abtragung beim Tieferlieger entstanden ist. Es soll wohl auch inverse Winkel geben, der Winkelfuß kann also in das "drückende" oder in das "leidende" Grundstück zeigen - je nachdem, ob der Winkel auf Druck oder Zug belastet werden soll. Denkt man an eine Waage und eine Wippe, dann ist der Winkelfuß der kürzere Hebel und es macht Sinn, wie hier vorliegend diesen mit Gewichtslast zu belegen. Physikalische Gesetze und das rechtliche Verursacherprinzip sind zuweilen unterschiedlicher "Ansicht". Dieser Zankapfel ist gewissermaßen systemimmanent, wo immer man Hangbaugebiete erschließt - zumindest im Zusammenhang mit zeitgenössischer Baukultur. Früher hat man in solchen Gegenden keine kiellosen Häuser gebaut.
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rasenerdbauerfundamentgenehmigunggrundstück