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ᐅ Carport der kein Carport sein darf


Erstellt am: 14.01.17 20:55

Caspar202022.04.17 23:18
Und weil es so schön ist, das du nirgendwo nen carport definiert findest.

Die Garagenverordnung in RLP legt folgendes fest:
Überdachte Stellplätze gelten als offene Garagen.
Kaspatoo23.04.17 02:51
Und wenn du immer noch Zweifel hast und auf ein Schlupfloch hoffst, versuch doch mal ein klärendes Telefonat mit dem Bauamt der Stadt des Kreises.
Die geben die sicherlich auch die exakten Paragraphen und Bezeichnungen, wie es meine Vorredner bereits versucht haben.

In manchen seltenen Fällen kenne ich es tatsächlich, dass Carports auch vor dem Haus bis direkt an die Straße/den Bordstein gebaut werden dürfen. Aber das halte ich wirklich für die Ausnahme und muss über den Bebauungsplan vermutlich explizit erlaubt werden.

Noch jemanden den du normalerweise fragen können solltest ist ein Ingenieur, Architekt oder Bausachverständiger, der eines von beiden vermutlich ist.
Der Bauherren-Schutzbund zum Beispiel bietet ein erste ca. 30 Minütiges kostenfreies Beratungstelefonat. Für weitere Hilfe kannst du dort Mitglied werden und bekommt weitere Beratung. Den Bauherren-Schutzbund kannst du als annähernd neutrale Instanz werten.
Bieber081523.04.17 09:45
Verständnisfrage: Soll das Carport wirklich vor dem Haus stehen, so dass die nutzbare Tiefe des Carports nur 3 m sein würde? Es wird also nur für PKW Smart & Co nutzbar sein, nicht aber für "normale" Autos?

(Jetzt mal ab vom rechtlichen Aspekt ...).
Payday23.04.17 09:52
naja so spezielle fragen stellen, es aber nichtmal schaffen, ne zeichnung oder die planungszeichnung einmal einzustellen. so kann dir keiner wirklich helfen und alle raten nur was du willst.
das es 2017 noch immer so schwer ist eine zeichnung oder ähnliches online reinzustellen...
Escroda23.04.17 19:21
KrustyDerClown schrieb:
In der Landesbauordnung wird deutlich zwischen Garagen & überdachten Stellplätzen (Carports ?!?) unterschieden.
Na ja, so deutlich finde ich die Unterscheidung nicht, aber es gibt sie. Daher hätten die Planverfasser aus Gründen der Eindeutigkeit die überdachten Stellplätze im Bebauungsplan ebenfalls erwähnen sollen, da auch §21a(3) Baunutzungsverordnung auf diesen Begriff Bezug nimmt und damit gegenüber nicht überdachten Stellplätzen abgrenzt. Dennoch sehe ich keine Möglichkeiten für Dich.
KrustyDerClown schrieb:
Unter 2.2: § 14 Baunutzungsverordnung behandelt keine Caports. Also nicht relevant.
In §14 Baunutzungsverordnung sind die Nebenanlagen ja nicht alle aufgezählt, eine Stellplatzüberdachung gehört IMHO dazu und ist damit vor deinem Haus unzulässig. Du wirst wohl umplanen müssen.

: (wie kann ich dein Zitat zitieren?)
8) Für bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, gelten die Absätze 1 bis 7 gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen entsprechend.
Das bezieht sich auf die Abstandsflächen, die hier aber keine Rolle spielen, da der Carport vermutlich nach §8 (9) 3. Bauordnung RP keine auslöst.
4. Stellplätze
Ein nicht überdachter Stellplatz wäre hier allerdings erlaubt.
bauherren-schutzbundcarportsbebauungsplanzeichnungstellplätzebaunutzungsverordnung