ᐅ Carport der kein Carport sein darf
Erstellt am: 14.01.2017 20:55
KrustyDerClown 14.01.2017 20:55
Hallo Zusammen,
uns wurde leider im Bauantrag der Carport abgelehnt, da dies gegen den bebauungsplan verstößt. Wir haben diesen dann aus unserem Bauantrag erst mal entfernt damit wir loslegen konnten mit dem Hausbau.
Unser Haus hat einen Seiteneingang - genau vor der Haustür ist auch der Stellplatz für das Auto. Habt ihr eine Idee wie man einen "Carport" erstellen kann ohne dass es ein Carport ist. 🙂 Könnte man beispielsweise das Vordach über der Haustür so groß machen, dass auch ein Auto "zufällig" da drunter passt?
Wenn jemand eine Idee hat - immer her damit. Vielleicht hatte ja jemand auch schon mal so ein Problem.
Viele Grüße
Oliver
uns wurde leider im Bauantrag der Carport abgelehnt, da dies gegen den bebauungsplan verstößt. Wir haben diesen dann aus unserem Bauantrag erst mal entfernt damit wir loslegen konnten mit dem Hausbau.
Unser Haus hat einen Seiteneingang - genau vor der Haustür ist auch der Stellplatz für das Auto. Habt ihr eine Idee wie man einen "Carport" erstellen kann ohne dass es ein Carport ist. 🙂 Könnte man beispielsweise das Vordach über der Haustür so groß machen, dass auch ein Auto "zufällig" da drunter passt?
Wenn jemand eine Idee hat - immer her damit. Vielleicht hatte ja jemand auch schon mal so ein Problem.
Viele Grüße
Oliver
Elina 14.01.2017 23:09
Normalerweise steht es in der Bauordnung, wie weit ein Hausvordach vorspringen darf, damit es genehmigungsfrei ist. Trotzdem muß es dann im Baufenster bleiben UND die Abstandsflächen einhalten. Man könnte das Ganze auch als Terrasse deklarieren und eine Terrassenüberdachung herstellen und später einer Nutzungsänderung unterziehen, wobei für die Nutzungsänderung wieder die Bauordnung maßgeblich ist. Wie auch immer, sollte das alles aber vorher schon entsprechend eingeplant werden bei der Positionierung des Hauses, ansonsten kriegt man später Probleme, wenn das Gesamtkunstwerk nicht "in den Rahmen" paßt (Baufenster, Abstand). Das Haus kann man später ja nicht mehr um einen Meter nach links versetzen...
tomtom79 15.01.2017 00:14
Wie verstößt der gegen den Bebauungsplan?
ypg 15.01.2017 01:03
tomtom79 schrieb:
Wie verstößt der gegen den Bebauungsplan?Und wie ist der Wortlaut im Bebauungsplan zum Stellplatz/Garage?
Und ein Lageplan mit eingezeichnetem Haus wäre auch für eine Beantwortung der Frage vonnöten.
KrustyDerClown 18.04.2017 22:15
tomtom79 schrieb:
Wie verstößt der gegen den Bebauungsplan?Carport muss 3 Meter von Verkehrsflächen haben.
Bebauungsplan lautet:
Im gesamten Plangebiet müssen Garagen zu Straßenverkehrsflächen einen Abstand von
mindestens 3,00 m einhalten.
Zeichnung vereinfacht:
Straße;3Meter Platz bis Haus (unser Grundstück bereits);Haus
Bei 3 Meter Platz bis Haus hatten wir unseren Carport angedacht.
Grüße
Oliver
11ant 18.04.2017 23:56
Unter Beibehalt der relativen Positionen Haus ./. Carport würde das bedeuten: das Haus bis auf insgesamt 6 m von der Straße wegschieben zu müssen (sofern das Baufenster das hergäbe). Da würde ich wohl auf die Stellplatzüberdachung verzichten.
Ähnliche Themen