Widerspruch ist nicht möglich, man muss schon gegen den rechtmäßig aufgestellten Bebauungsplan klagen - die Aussicht auf Erfolg dürfte äußerst übersichtlich sortiert sein.Und einen Widerspruch kann man nicht einlegen?
Klar sollte man schon vorher mal mit einem Rechtsanwalt sprechen.
Na ja, das Leben ist voller Kompromisse ... Mir fielen da viele Gründe ein.Viel wichtiger ist allerdings die Frage, warum man sich ein Grundstück kauft, dessen Bebaubarkeit im Bebauungsplan eindeutig geregelt ist, dies aber nicht zum Bauwunsch passt.
+1Und wieso die Bauherren einen Architekten zwingen, ein Carport dorthin zu zeichnen, wo es offenkundig nicht genehmigungsfähig ist.