Zu versteuern ist nicht brutto. Da können Welten zwischen liegen.Für die KfW gilt aber doch das zu versteuernde Haushaltseinkommen, also brutto, oder nicht?
Naja, die Frage ist halt, ob sein Einkommen bei der Berechnung überhaupt berücksichtigt wird, wenn er nicht in D arbeitet. Wenn es berücksichtigt wird hast du natürlich recht, dann sind sie meilenweit über der Grenze.Können vielleicht, aber nicht müssen. Ich denke jedenfalls, der Unterschied zu netto dürfte noch größer sein, und wenn hier rund 90 K netto angegeben sind, dann wird das zu versteuernde Einkommen sehr deutlich darüber liegen, ergo ist nichts mit Baukindergeld.