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ᐅ BEV insolvenz


Erstellt am: 31.01.19 15:06

Caspar2020 04.02.19 08:43
Wenn du die Bonis noch nicht bekommen hast, bist du höchstwahrscheinlich gekniffen. Insolvenz haben die nämlich am 29.1 angemeldet.
matte1987 schrieb:
Auszahlungszeitpunkt des Bonus wäre eig. der 30.01.2019 gewesen.

Du hast also somit forderungen, die du im insolvenzverfahren anmelden kannst.

Abschlagszahlungen werden ja anders behandelt.

Caspar2020 04.02.19 09:02
Ich korrigiere; am 25.01. schon

Lumpi_LE 04.02.19 09:04
ein Vorschlag unter der Hand: einfach entsprechend dem was einem noch zusteht höhere Strom/Gas-Stände melden und fertig...

matte 04.02.19 09:08
Das mag in meinem Fall Vorlauf für Strom funktionieren, aber auch nur für das Guthaben. Bei Gas schneid ich mir da doch ins eigene Fleisch?
Die Boni würde ich da außerdem nicht ansetzen, oder? Diese werden ja anscheinen nicht gegengerechnet, sondern müsste ich in die Insolvenztabelle anmelden.

matte 04.02.19 09:15
Zitat von der Seite der Verbraucherzentrale:
Was passiert mit meinem Bonus?
Der Bonus war der Grund für weitere Verbraucherbeschwerden über BEV. Der Anbieter weigere sich, versprochene Boni, vorwiegend den so genannten Neukundenbonus, auszuzahlen, berichten Verbraucher. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass BEV verschiedene Boni anbietet, deren Auszahlungsvoraussetzungen den AGB nicht zu entnehmen sind. Der Sofortbonus, der 60 Tage nach Belieferungsbeginn anfällt, wird aller Voraussicht nach nun nicht mehr von der BEV gezahlt werden. Er kann aber ebenfalls für eine Aufrechnung genutzt werden (s.o., unter Guthaben).

Beim Neukundenbonus ist folgendes zu beachten: Die Voraussetzungen des Neukundenbonus ("XX% (Jahresumsatz)") sind eher unklar gehalten, was dann, laut Verbraucherbeschwerden, offenbar zu Auszahlungsproblemen führt. Auch nach dem Insolvenzantrag müssen Boni unserer Ansicht nach in der Schlussrechnung berücksichtigt werden.

Wenn sich für Sie aus der Schlussrechnung mitsamt dem Bonus ein Guthaben ergibt, muss dieses zur Tabelle angemeldet werden. Wenn sich aus der späteren Schlussrechnung der BEV eine Forderung des Unternehmens ergibt, achten Sie darauf, ob Ihr Bonus entsprechend berücksichtigt wurde.

Lumpi_LE 04.02.19 09:19
Den %-Bonus kannst sowieso vergessen, der gilt nur, wenn du nach Ablauf der 12 Monate weiter dort Kunde bleibst. Das hat sich ja nun so oder so erübrigt.
stromgas