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ᐅ BEV insolvenz


Erstellt am: 31.01.19 15:06

matte04.02.19 07:57
Danke erstmal für eure Anmerkungen. Habs jetzt mal durchgerechnet. Die erwähnten Sofortboni sollten eigentlich 60 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt werden,

Bei Strom bekäme ich noch 41,26€ Zurück.
Auszahlungszeitpunkt des Bonus wäre eig. der 30.01.2019 gewesen.
Rechne ich den "Sofortbonus" i.H.v. 225€ dazu, sind es sogar 266,26€, die ich noch bekommen würde.

Bei Gas müsste ich noch 235,81€ nachzahlen.
Auszahlungszeitpunkt des Bonus wäre heute, der 04.02.2019
Abzgl. Sofortbonus i.H.v. 150€ bleiben noch 85,81€ nachzuzahlen.

Jetzt könnte ich 3 Modelle zum gegenrechnen heranziehen:
1. Strom und Gas voneinander gelöst ohne Sofortboni
2. Strom und Gas voneinader gelöst mit Sofortboni
3. Strom und Gas gegeneinander verrechnet ohne Sofortboni
4. Strom und Gas gegeneinander verrechnet mit Sofortboni

1. Bei Strom bekäme ich noch 41,26€ zurück und bei Gas hab ich 235,81€ nachzuzahlen.
Mein Stromguthaben bekomme ich nie wieder und die Nachzahlung hab ich voll zu leisten.
Ich lasse meine Letzte Abschlagszahlung i.h.v. 117€ Zurückbuchen.

2. Bei Strom bekäme ich noch 266,26€ zurück und bei Gas hab ich 85,81€ nachzuzahlen.
Mein Stromguthaben bekomme ich nie wieder und die Nachzahlung hab ich voll zu leisten.
Ich lasse meine Letzte Abschlagszahlung i.h.v. 117€ Zurückbuchen. Vorlauf geht auch noch meine vorherige Abschlagszahlung am 06.12.2018.

3. Ich verrechne aus 1. Mein Stromguthaben mit der Gasnachzahlung. Ich müsste also noch 194,55€ nachzahlen.

4. Ich verrechne aus 2. mein Stromguthaben mit der Gasnachzahlung. Ich bekäme also sogar noch 180,45€ zurück.
Ich lasse meine Letzte Abschlagszahlung i.h.v. 117€ Zurückbuchen. Vorlauf geht auch noch meine vorherige Abschlagszahlung am 06.12.2018.

Um ehrlich zu sein, bin ich ich unschlüssig, ob ich de Boni mit einrechnen soll/kann/darf oder nicht.
Nervig, das Ganze...
Snowy3604.02.19 08:00
Hä natürlich rechnest du die Boni ein ? Nur mit denen wurde dieser Anbieter in den einschlägigen Portalen überhaupt als günstigster angezeigt .... warum solltest du die herausrechnen wollen ?
Dr Hix04.02.19 08:15
matte1987 schrieb:
4. Ich verrechne aus 2. mein Stromguthaben mit der Gasnachzahlung. Ich bekäme also sogar noch 180,45€ zurück.
Ich lasse meine Letzte Abschlagszahlung i.h.v. 117€ Zurückbuchen. Vorlauf geht auch noch meine vorherige Abschlagszahlung am 06.12.2018.

So machst du das!
HilfeHilfe04.02.19 08:24
Ich wäre mir mit dem Bonus nicht so sicher. Bei dem komischen Insolvenz recht könnte es sein das du die Forderung begleichen musst und das Guthaben anmelden ! Das heißt doppelt verloren
matte04.02.19 08:32
HilfeHilfe schrieb:
Ich wäre mir mit dem Bonus nicht so sicher. Bei dem komischen Insolvenz recht könnte es sein das du die Forderung begleichen musst und das Guthaben anmelden ! Das heißt doppelt verloren

Ja, genau das ist mein Problem an der Sache. So offensichtlich das ganze aus Verbrauchersicht erscheinen mag ist es nämlich anscheinend nicht.
Ich lasse mir jetzt auf jeden Fall mal die 2 Abschlagszahlungen Anfang Januar zurückbuchen.
Caspar202004.02.19 08:39
matte1987 schrieb:
Bei Gas müsste ich noch 235,81€ nachzahlen.
Energielieferungen, die bereits erfolgten, sind zu bezahlen.
Bitte leisten Sie sämtliche Zahlungen auf das vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto:
Bei Strom bekäme ich noch 266,26€ zurück und bei Gas hab ich
Können Forderungen bzw. der Bonus bereits heute zur Insolvenztabelle angemeldet werden?

Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter ...) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.
Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
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