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ᐅ BEV insolvenz


Erstellt am: 31.01.2019 15:06

Nordlys 05.07.2019 14:31
matte1987 schrieb:

Nach Rücksprache mit meiner Frau habe ich eben höchst widerwillig überwiesen. Könnte im Strahl kotzen...
Mach Dich doch nicht verrückt und sei nicht so geizig. Über was reden wir? Ein Hansaparkbesuch? Einmal neue Schuhe? Was kannst Du denn am Ende mitnehmen? So ist das Leben. K.

matte 05.07.2019 15:53
Nordlys schrieb:

Mach Dich doch nicht verrückt und sei nicht so geizig. Über was reden wir? Ein Hansaparkbesuch? Einmal neue Schuhe? Was kannst Du denn am Ende mitnehmen? So ist das Leben. K.

Naja, das hat nichts mit geizig sein zu tun. Ich habe wissentlich 2 Verträge geschlossen, bei denen es jetzt miteinander um ca.500-600€ geht. Würde ich bei beiden Verträgen die Boni einrechnen (150/225€ sowie die 15%) bekäme ich sogar noch Geld zurück.
So werde ich neben den 330€, welche ich heute überwiesen habe, auch für den Stromvertrag noch ~100€ zahlen dürfen.

Natürlich zahle ich für etwas, was ich auch in Anspruch genommen habe, natürlich werden mich die 500€ nicht in den Ruin treiben und natürlich werde ich deswegen nicht ewig frustriert sein.
Trotzdem geht´s mir hier auch ums Prinzip. An Verträge sollte man sich halten und das habe ich immer getan. Hier wird man aber irgendwie ungerecht behandelt.
Ich hab einerseits Schulden, andererseits ein Guthaben. Wohlgemerkt beides beim gleichen Geschäftspartner. Warum ich beides nicht miteinander verrechnen darf, kann mir wohl keiner logisch erklären und jetzt komm mir bitte nicht mit dem Insolvenzrecht... 😉

Sei´s drum. Jetzt noch auf die bittere Pille in Form der Stromrechnung warten und dann werd auch ich noch nen Schlussstrich drunter ziehen können.

11ant 05.07.2019 16:04
Insolvenz ist in solchen Fallkonstellationen quasi ein anderes Wort für eine nicht-aufgegangene Rechnung, bzw. das "Geheimnis" hinter wundersam attraktiven Preisen im Bereich Gaswasserstromversorger :-(
matte1987 schrieb:

Ich hab einerseits Schulden, andererseits ein Guthaben. Wohlgemerkt beides beim gleichen Geschäftspartner. Warum ich beides nicht miteinander verrechnen darf, kann mir wohl keiner logisch erklären und jetzt komm mir bitte nicht mit dem Insolvenzrecht...
Doch, genau "Insolvenzrecht statt Logik" ist der Grund: unlogisch ist das Nichtverrechnen nur dann, wenn der Schuldeneuro und der Guthabeneuro gleich viel wert sind. Das gälte aber nur im - leider gelinde gesagt untypischen - Fall einer 100%igen Befriedigungsquote. Nur dann wäre der "Wechselkurs" zwischen Schulden und Guthaben 1:1.

Dein insolvenzrechtlicher Denkfehler ist: es ist nicht der gleiche Geschäftspartner. Sondern das Guthaben hast Du beim insolventen Unternehmen, die Schulden hingegen bei seiner Masse sprich der Gesamtheit seiner Gläubiger.

Musketier 05.07.2019 16:24
11ant schrieb:

Doch, genau "Insolvenzrecht statt Logik" ist der Grund: unlogisch ist das Nichtverrechnen nur dann, wenn der Schuldeneuro und der Guthabeneuro gleich viel wert sind. Das gälte aber nur im - leider gelinde gesagt untypischen - Fall einer 100%igen Befriedigungsquote. Nur dann wäre der "Wechselkurs" zwischen Schulden und Guthaben 1:1.

Sofern beide Forderungen fällig sind, ist eine Aufrechnung 1:1 möglich. Da braucht es keine 100%ige Befriedigungsquote.
Nur war die Forderung des Bonis eben noch nicht fällig und damit ist die Masseforderung aus der Energielieferung eben nicht mit dem Boni verrechnenbar.

matte 05.07.2019 16:30
Musketier schrieb:

Sofern beide Forderungen fällig sind, ist eine Aufrechnung 1:1 möglich. Da braucht es keine 100%ige Befriedigungsquote.
Nur war die Forderung des Bonis eben noch nicht fällig und damit ist die Masseforderung aus der Energielieferung eben nicht mit dem Boni verrechnenbar.

Das ist eben der springende Punkt, wer bestimmt, ob der Bonus schon fällig wäre oder nicht? Gilt hier nur die Tatsache, dass er ca. 60 Tage (Was denn nun genau) nach Belieferungsbeginn ausbezahlt wird, oder zählt der Vertragsabschluss schon als erfüllte Bedingung? Kann ja ich nichts dafür, dass die 60 Tage nicht erreicht wurden, zugesichert wurde er mir ja schon bei Vertragsbeginn, sofern ich meinen Teil des Vertrages erfülle 😉

Musketier 05.07.2019 16:42
Vermutlich steht irgendwo in den AGB 60Tage nach Lieferbeginn. Demnach vermutlich nicht fällig.

OT
Ich finde dieses dieses Neukundenboni-Modell und diesen ständigen Wechsel des Energieanbieters völlig abartig. Wenns dumm läuft, zahlst du das erstmal 20-25% zu viel und bekommst mit Glück das dann als Boni wieder zurück.
Wenn du aber nicht der dumme Bestandskunde sein willst, der diese ganzen Neukundenbonis finanziert muss man den Scheiß aber mitmachen. Tröste dich also damit, dass du nicht der dumme Bestandskunde bist.
schuldenguthabenverträgeinsolvenzrecht