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ᐅ Bei belüftetem Keller auf Kellerfenster verzichten?


Erstellt am: 12.02.16 11:26

ypg16.10.17 10:05
Wohnraum ohne Fluchtmöglichkeit ist fahrlässig.
Und in einem Raum zu schlafen, welcher kein Fenster hat, ist das nicht auch etwas "gruselig"?
Wer soll denn da vorm Fenster stehen? Im EG hast Du auch Fenster...
R.Hotzenplotz16.10.17 15:29
ypg schrieb:
Wer soll denn da vorm Fenster stehen? Im EG hast Du auch Fenster...

Einbrecher sind dort unbeobachtet.

Uns geht es darum,. dass der GU sagt, einen Lichtschacht könne er nicht bauen sondern nur ein normales Fassadenfenster mit Abgrabung. Und das ist summa summarum eine teure Geschichte. Der Bauberater hält dagegen und sagt, ein normales kleines Kellerfenster ohne Abgrabung sei möglich und für zwei Kellerräume für nicht mehr als € 2.500 zu erhalten. Ich werde diese Lösung noch mal versuchen, zu erwirken.
Zimb022.09.18 11:00
Hallo zusammen,

darf ich fragen, wie Ihr euch nun letztendlich entschieden habt bzw. ob ihr mit eurer Entscheidung zufrieden seit?

Wir stehen vor einen ähnlichen Problem:
4 Kellerräume (Hauswirtschaftsraum, Werkstatt, Vorrat, Hobby), alle in die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit einbezogen, 10cm Kellerdämmung, Hobby hat Fußbodenheizung.
Aufgrund drückendem Wasser wollen wir auf alle Lichtschächte verzichten.
In Hauswirtschaftsraum und Hobby können wir normale Fenster einbauen, in Vorrat und Werkstatt sind keine Fenster geplant.
Nun stellt sich uns die Frage:
Die Fenster sind sehr flach - der Verzicht auf eine Klapp / Kippfunktion würde uns erheblich mehr Glasfläche bringen. Würdet ihr die Fenster durch feste Fenster tauschen?
R.Hotzenplotz22.09.18 11:39
Wir haben ein kleines Kellerfenster ohne großen Aushub genommen. Da ist so ein kleiner Kunststoffschacht vor dem Fenster, der entsprechend wenig Licht rein lässt aber das war uns auch nicht wichtig. Es war nicht mal eine Kostenfrage sondern ich finde diese Abgrabungen, wo man von draußen ohne Mühe bis ans Fenster gehen kann, einfach blöd. Ein Keller ist ein Keller und kein Panorama-Wohnraum.
Snowy3622.09.18 20:37
Sehe ich aber anders ... haben unten 2 räume wo es genau so ist wie du sagst , dass man ohne Mühe hingehen kann .... die 2 Räume sind dadurch viel heller und können als richtiger Wohnraum genutzt werden .

Rc2 Fenster drin die man abschließen kann .
Restliche Räume haben kleine Keller Fenster im Schacht ... da ärgere ich mich im Nachhinein ... denn beim Nachbarn gesehen : annähernd normales Fenster im Lichtschacht u bei dem ist es verhältnismäßig hell , hätte das in der Waschküche gebrauchen können ....

Lichtschächte haben eine Abhebesicherung.
aero201623.09.18 07:11
ypg schrieb:
Wohnraum ohne Fluchtmöglichkeit ist fahrlässig.
Das ist sogar grob fahrlässig. Ich kann mir vorstellen, dass man sich dafür vor Gericht rechtfertigen darf, wenn es hart auf hart kommt.
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