Bebauungsplan NRW: Definition von "Pultdach"?

4,70 Stern(e) 3 Votes
M

-Malte-

Hallo zusammen,

wir interessieren uns für ein städtisches Baugebiet, welches voraussichtlich in den nächsten Monaten in die Vermarktung geht. Im rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es eine Festsetzung zur Dachneigung, die u.a. Pultdächer erlaubt. Der genaue Wortlaut:
F 9 Dachneigung
Über dem II. bzw. III. Vollgeschoss sind Flachdächer oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 22° bis 30° zulässig.
Alternativ sind Staffelgeschosse mit einem Flachdach oder einem flach geneigten Dach bis 16° zulässig, Garagen, Carports
und Nebenanlagen nach §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung sind nur mit einem Flachdach zulässig.
Weitere Ausführungen gibt es dazu nicht und auch in der Begründung zum Bebauungsplan taucht das Thema nicht auf (für Interessierte: "Bebauungsplan 8-23 Loikumer Weg, Bocholt" über Google liefert die vollständigen Pläne). Da wir keine Freunde von Flachdächern sind, wäre eine Bebauung mit Pultdach interessant.

Doch dabei stellt sich uns die Frage: Wie ist ein Pultdach rechtlich in NRW definiert? Ist damit einzig ein - nach meinem Verständnis -- "klassisches Pultdach" erlaubt, welches nur eine Dachfläche hat, die sich über das komplette Haus zieht? Oder sind auch "versetzte Pultdächer" erlaubt, bei denen es zwei gegenläufige Dachflächen gibt?

Viele Grüße
Malte
 
N

nordanney

Wie ist ein Pultdach rechtlich in NRW definiert?
Meines Wissens gar nicht. Vielleicht gibt es Kommentare oder Urteile dazu, aber in den Gesetzen/der Bauordnung steht nichts drin.

Die klassische Definition zum Pultdach ist aber so, wie Du es nach Deinem Verständnis auch schreibst. Wirst wohl mit dem Bauamt reden müssen.
Als wir unser letztes Haus gebaut haben, war ein Pultdach im Baugebiet auch ein versetztes Pultdach. Dort wurde nicht unterschieden.
 
11ant

11ant

Doch dabei stellt sich uns die Frage: Wie ist ein Pultdach rechtlich in NRW definiert? Ist damit einzig ein - nach meinem Verständnis -- "klassisches Pultdach" erlaubt, welches nur eine Dachfläche hat, die sich über das komplette Haus zieht? Oder sind auch "versetzte Pultdächer" erlaubt, bei denen es zwei gegenläufige Dachflächen gibt?
Letztere werden tatsächlich von vielen Bebauungsplänen schlicht ebenfalls "Pultdächer" genannt, und ich würde hier keine Handhabe für eine Ablehnung eines Bauantrages deswegen sehen, weil Ihr Euch für die "nicht gemeint gewesene" Alternative entschieden hättet. Einen Hinweis mögen Euch auch die Höhenbegrenzungen geben: bei 22° bis 30° DN und einem klassischen (= einhüftigen / nicht vesetzten) Pultdach würde das Delta zwischen Trauf- und Firsthöhe bei einem 10 m tiefen Haus schon zwischen 4,04 und 5,78 m betragen können müssen.
 
M

-Malte-

Vielen Dank für eure Einschätzungen. Sollte es tatsächlich zeitnah zu einer Vermarktung kommen (diese wurde schon über Jahre immer wieder verschoben, daher haben wir weiterhin unsere Zweifel), würden wir entsprechend mit dem Bauamt Kontakt aufnehmen um tatsächliche Klarheit zu bekommen.

Für die als Einfamilienhaus vorgesehenen Grundstücke sind 2 Vollgeschosse mit folgenden Beschränkungen definiert: Sockelhöhe max 0,5m, Traufhöhe max 9m, Firsthöhe max 13m. Auf den ersten Blick ergibt sich damit für mich als Laie schon die Möglichkeit ein sinnvolles eher längliches Einfamilienhaus mit klassischem/einhüftigen Pultdach zu bauen. Tatsächlich hab ich aber keine Beispiele im Kopf, da es Einfamilienhaus mit derart stark geneigten Pultdächern hier in der Gegend nicht wirklich gibt - mir ist zumindest nie eins untergekommen. Ein versetzes Pultdach würde vermutlich deutlich eher den klassischen Vorstellungen entsprechen (kein so massiver Baukörper von einer Seite aus gesehen).
 
Y

ypg

Wir haben auch ein versetztes Pult.
Das beantwortet aber Deine Frage nicht.
Ein Pultdach ist ein Dach mit nur einer geneigten Dachfläche (meist zur Wetterseite ausgerichtet)
Ein versetztes Pultdach sind zwei zueinander versetzte und unabhängige Pultdächer.

Ich würde mich aber dennoch beim Bauamt beraten lassen. Es kann sein, dass die mit dem Bebauungsplan einen speziellen äußeren Eindruck bewirken wollen, wo ein versetztes Pult nicht reinpasst.
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3146 Themen mit insgesamt 42684 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bebauungsplan NRW: Definition von "Pultdach"?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauamt fordert Freiflächengestaltungsplan für Einfamilienhaus - Erfahrungen? 37
2Bebauungsplan - erlaubte Dachformen für Zwerchgiebel - Seite 215
3Grundstücksauswahl im Neubaugebiet für Einfamilienhaus - Rangfolge - Seite 670
4Bebauungsplan Abweichungen wollen die Nachbarn nicht zustimmen - Seite 315
5Grundstück richtig teilen für Einfamilienhaus + Doppelhaus 15
6Einfamilienhaus–Neubauvorhaben von Tag 1 an - Und die Planung beginnt - Seite 18313
7Hausbauplanung: Holzständerhaus, Blockbohlenfassade, Pultdach 35
8Geländehöhen im Bebauungsplan sind falsch 12
9Wie lange gilt ein Bebauungsplan ? 20
10Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte? - Seite 237
11Bebauungsplan Mehrfamilienhaus 16
12Einliegerwohnung für Eltern: 210 m² Einfamilienhaus und 80 m² Einliegerwohnung - Seite 3129
13Grundriss verbessern Einfamilienhaus 1 1/2 geschossig 42
14Grober Bauplanentwurf Einfamilienhaus inkl. Doppelgarage und Einl 26
15Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
16Abweichungen Bebauungsplan Klinker - Erfahrungen? 27
17Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m 12
18Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn 101
19Einfamilienhaus leichter Nordhang Grobplanung/Ausrichtung 15
20Restriktiver Bebauungsplan - lohnt sich Grundstückskauf? 20

Oben