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ᐅ Bebauungsplan NRW: Definition von "Pultdach"?


Erstellt am: 19.12.2024 10:36

-Malte- 19.12.2024 10:36
Hallo zusammen,

wir interessieren uns für ein städtisches Baugebiet, welches voraussichtlich in den nächsten Monaten in die Vermarktung geht. Im rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es eine Festsetzung zur Dachneigung, die u.a. Pultdächer erlaubt. Der genaue Wortlaut:
F 9 Dachneigung
Über dem II. bzw. III. Vollgeschoss sind Flachdächer oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 22° bis 30° zulässig.
Alternativ sind Staffelgeschosse mit einem Flachdach oder einem flach geneigten Dach bis 16° zulässig, Garagen, Carports
und Nebenanlagen nach §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung sind nur mit einem Flachdach zulässig.

Weitere Ausführungen gibt es dazu nicht und auch in der Begründung zum Bebauungsplan taucht das Thema nicht auf (für Interessierte: "Bebauungsplan 8-23 Loikumer Weg, Bocholt" über Google liefert die vollständigen Pläne). Da wir keine Freunde von Flachdächern sind, wäre eine Bebauung mit Pultdach interessant.

Doch dabei stellt sich uns die Frage: Wie ist ein Pultdach rechtlich in NRW definiert? Ist damit einzig ein - nach meinem Verständnis -- "klassisches Pultdach" erlaubt, welches nur eine Dachfläche hat, die sich über das komplette Haus zieht? Oder sind auch "versetzte Pultdächer" erlaubt, bei denen es zwei gegenläufige Dachflächen gibt?

Viele Grüße
Malte

nordanney 19.12.2024 10:44
-Malte- schrieb:

Wie ist ein Pultdach rechtlich in NRW definiert?
Meines Wissens gar nicht. Vielleicht gibt es Kommentare oder Urteile dazu, aber in den Gesetzen/der Bauordnung steht nichts drin.

Die klassische Definition zum Pultdach ist aber so, wie Du es nach Deinem Verständnis auch schreibst. Wirst wohl mit dem Bauamt reden müssen.
Als wir unser letztes Haus gebaut haben, war ein Pultdach im Baugebiet auch ein versetztes Pultdach. Dort wurde nicht unterschieden.

11ant 19.12.2024 12:57
-Malte- schrieb:

Doch dabei stellt sich uns die Frage: Wie ist ein Pultdach rechtlich in NRW definiert? Ist damit einzig ein - nach meinem Verständnis -- "klassisches Pultdach" erlaubt, welches nur eine Dachfläche hat, die sich über das komplette Haus zieht? Oder sind auch "versetzte Pultdächer" erlaubt, bei denen es zwei gegenläufige Dachflächen gibt?
Letztere werden tatsächlich von vielen Bebauungsplänen schlicht ebenfalls "Pultdächer" genannt, und ich würde hier keine Handhabe für eine Ablehnung eines Bauantrages deswegen sehen, weil Ihr Euch für die "nicht gemeint gewesene" Alternative entschieden hättet. Einen Hinweis mögen Euch auch die Höhenbegrenzungen geben: bei 22° bis 30° DN und einem klassischen (= einhüftigen / nicht vesetzten) Pultdach würde das Delta zwischen Trauf- und Firsthöhe bei einem 10 m tiefen Haus schon zwischen 4,04 und 5,78 m betragen können müssen.

-Malte- 19.12.2024 13:35
Vielen Dank für eure Einschätzungen. Sollte es tatsächlich zeitnah zu einer Vermarktung kommen (diese wurde schon über Jahre immer wieder verschoben, daher haben wir weiterhin unsere Zweifel), würden wir entsprechend mit dem Bauamt Kontakt aufnehmen um tatsächliche Klarheit zu bekommen.

Für die als Einfamilienhaus vorgesehenen Grundstücke sind 2 Vollgeschosse mit folgenden Beschränkungen definiert: Sockelhöhe max 0,5m, Traufhöhe max 9m, Firsthöhe max 13m. Auf den ersten Blick ergibt sich damit für mich als Laie schon die Möglichkeit ein sinnvolles eher längliches Einfamilienhaus mit klassischem/einhüftigen Pultdach zu bauen. Tatsächlich hab ich aber keine Beispiele im Kopf, da es Einfamilienhaus mit derart stark geneigten Pultdächern hier in der Gegend nicht wirklich gibt - mir ist zumindest nie eins untergekommen. Ein versetzes Pultdach würde vermutlich deutlich eher den klassischen Vorstellungen entsprechen (kein so massiver Baukörper von einer Seite aus gesehen).

ypg 20.12.2024 15:15
Wir haben auch ein versetztes Pult.
Das beantwortet aber Deine Frage nicht.
Ein Pultdach ist ein Dach mit nur einer geneigten Dachfläche (meist zur Wetterseite ausgerichtet)
Ein versetztes Pultdach sind zwei zueinander versetzte und unabhängige Pultdächer.

Ich würde mich aber dennoch beim Bauamt beraten lassen. Es kann sein, dass die mit dem Bebauungsplan einen speziellen äußeren Eindruck bewirken wollen, wo ein versetztes Pult nicht reinpasst.
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