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ᐅ Bebauungsplan "ED" mehrere WE möglich?


Erstellt am: 13.07.2021 11:33

BaueninSH 13.07.2021 11:33
Guten Tag,
ich kann ein Grundstück von einer Stadt in Schleswig-Holstein erwerben. Dort möchte ich gerne 4 Wohneinheiten zur festen Vermietung errichten lassen. Nun bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen (seitens der Baubehörde),was dort gebaut werden kann. Natürlich kann ich eine Bauvoranfrage stellen, diese Kostet aber nun mal Geld. In den symbolischen Festsetzung ist das Kürzel "ED" abgebildet. ED §9 Abs 1 Nr 2 Baugesetzbuch und §§ 22 u. 23 Baunutzungsverordnung. In den textlichen Festsetzung sind die Wohneinheiten auch nicht begrenz wie in manch anderen B-Plänen. Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten ProHaus vorgesehen. Hier verstehe ich nicht warum, eine weitere Aussage der Stadt wird es nicht geben.
Nach meiner Meinung:
Die Festsetzungen des B-Planes weisen bei Einzelhäusern keine Begrenzung von Wohneinheiten auf. Ein Haus mit mehreren Wohneinheiten ist rechtlich betrachtet ein Einzelhaus. Die Definition Einzelhaus und Doppelhaus bezieht sich lediglich auf die Art des Baukörpers und ob dieser auf einem oder zwei Grundstücken steht. Eine etwaig gewollte mengenmäßige Begrenzung von Wohneinheiten wurde im Bebauungsplan nicht festgesetzt - daher bin ich der Meinung, dass man dort 4 Wohneinheiten bauen darf.
Hat jemand Erfahrung damit ?

hanghaus2000 13.07.2021 12:09
Das klingt nach Mehrfamilienhaus. So etwas wird im Bebauungsplan direkt ausgewiesen.
Alternativ Grundstück teilen jeweis eine Doppelhaushaelfte mit Einliegerwohnung.

Bauvoranfrag ist doch Sinnvoll. So eine simple Frage beantwortet man Dir doch am Telefon. Was ist beim Hausbau umsonst?

Mal davon ab, dass in der heutigen Zeit so etwas eine Fehlinvestition ist.

Fals Du hier Expertenrat haben willst must schon den Bebauungsplan nennen oder hier die Plan- und Textversion posten. Bitte keine Links, die sind hier verboten.

11ant 13.07.2021 14:28
Mündliche Nebenabreden sind unzulässig, es gilt das geschriebene Wort ;-)

Im Ernst: Bebauungspläne haben einen Zeichnungsteil und einen Textteil, und was beide nicht ausschließen, darüber hat die Gemeinde ihren Willen eben nicht gültig bekundet. Die Zahl der maximalen Wohneinheiten kann sich auch faktisch aus den Ausnutzungsziffern ergeben. Aber sie ist nicht durch einen grummeligen Bauamtsmitarbeiter reduzierbar.

Bebauungspläne kann man auch mit Gemeinde, Nummer und Namen nennen - meist sind die ja dann online auffindbar.

Vier Wohneinheiten auf einem für eine Doppelhaushälfte gedachten Grundstück kann ich mir nicht recht vorstellen, außer als Einzelzimmer mit Kochgelegenheit.

BaueninSH 13.07.2021 15:19
Moin und ,

danke für Eure Antworten. Ich habe den gültigen Bebauungsplan versucht sinnvoll in Fotos zu teilen, dort sollte alles ersichtlich sein. Die Grundstücke sind beide etwa 700qm groß mit einer recht guten Bebaubarkeit. 4-5 Wohnungen im Bereich von ca 55qm sollten realisierbar sein. Wobei die DG-Wohnung eventuell viel kleiner ausfallen wird. 700qm bei einer Grundflächenzahl von 0,5 sind fast 350qm abzüglich etwaigen Außenanlagen und Beachtung von versiegleten Flächen Grundflächenzahl 1 und 2 müsste man vllt auf 250 qm Wohnfläche kommen, sollte man mit Außentreppen arbeiten.

Wieso meinst du Fehlinvesition?

Mögt Ihr mal rüberschauen, ob Ihr glaubt ob auf den beiden gekennzeichneten Grundstücken 4-5 Wohnungen "planungsrechtlich" erlaubt sein würden.







nordanney 13.07.2021 15:26
BaueninSH schrieb:

Wieso meinst du Fehlinvesition?
Weil so ein Investment i.d.R. die schlechtestmögliche Rendite aufweist. Vor allem, wenn man dort baut, wo Du bauen möchtest.

Oder sollen das Ferienwohnungen werden?

BaueninSH 13.07.2021 15:37
nordanney schrieb:

Weil so ein Investment i.d.R. die schlechtestmögliche Rendite aufweist. Vor allem, wenn man dort baut, wo Du bauen möchtest.

Oder sollen das Ferienwohnungen werden?

Nein sollen es nicht die sind dort nicht erlaubt. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung liegt bei 3,2 Prozent Rendite. Das Haus wäre nach 25 Jahren abbezahlt. Ist für unsere Investition in Ordnung.
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