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ᐅ Bebauungsplan "ED" mehrere WE möglich?


Erstellt am: 13.07.2021 11:33

BaueninSH 13.07.2021 17:29
Laut der Kreisaufsichtsbehörde, so eine Art Erstauskunft steht folgendes:


Begriff: Einzelhaus

Der Begriff Einzelhaus ist ein planungsrechtlicher Begriff,
der in § 22 Abs. 2 Baunutzv. verwendet wird


Der Begriff Einzelhaus bezeichnet unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten ein freistehendes Gebäude, welches nicht durch Grundstücksgrenzen geteilt ist.

Die Darstellungsform des Einzelhauses im B-Plans ergibt sich aus Ziffer 3.1.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung.

nein diese gibt es nicht.

Also so wie ich es sehe, könnte ich auch 10 Wohnungen ProHaus planen (sofern es möglich wäre)

hanghaus2000 13.07.2021 17:40
Ich wuerde mal die Bauvoranfrage stellen. Dann kannst auf die Antwort reagieren. MMn haette die Gemeinde, falls gewuenscht Mehrfamilienhaus zugelassen. Hier bei uns hat die Gemeinde nachtraeglich die Bereiche mit E/D mit einer Bebauungsplanaenderung in Mehrfamilienhaus geaendert. Der Bauträger ist selber im Gemeinderat. Ein Schelm der etwas boeses denkt. Mehrfamilienhaus sind im Trend, da wirtschaftlicher. Allerdings waren die Grundstück groesser. Die bauen jetzt auf 1000 m2 8 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Aufzug. 8WE * 350k! Sind schon Alle verkauft. Der Bau hatte noch nicht mal begonnen.

hanghaus2000 13.07.2021 18:02
Kauf die 2 Grundstück und stelle einen Antrag auf Aenderung des Bebauungsplanes. Da es den Trend zum Mehrfamilienhaus gibt, stehen die Chancen nicht schlecht. Zeit must halt haben und die Leute vom Gemeinderat gut kennen.

Mich wundert nur warum hat das bei Euch noch keiner gemacht? Ist der Markt fuer Eigentums-/ Mietwohnungen nicht da?

BaueninSH 13.07.2021 18:23
hanghaus2000 schrieb:

Kauf die 2 Grundstück und stelle einen Antrag auf Aenderung des Bebauungsplanes. Da es den Trend zum Mehrfamilienhaus gibt, stehen die Chancen nicht schlecht. Zeit must halt haben und die Leute vom Gemeinderat gut kennen.

Mich wundert nur warum hat das bei Euch noch keiner gemacht? Ist der Markt fuer Eigentums-/ Mietwohnungen nicht da?

Die Änderung wird es nicht geben und ist doch auch nicht notwendig, wenn beim Einzelhaus mehrere Wohneinheiten gebaut werden dürfen. Wo ist der Mehrwert einer Änderung ?

Myrna_Loy 13.07.2021 18:29
Wenn es keine ergänzenden Planvorgaben gibt, dann spricht theoretisch nichts gegen den Bau mehrerer Wohneinheiten. Aber die Frage ist, ob mit Stellplatzverordnungen und Rettungswegvorschriften und Lüftungsanlagen etcpp realistische Wohneinheiten dabei herauskommen.

hanghaus2000 13.07.2021 18:30
Du wirst an mich denken, wenn Du die Bauvoranfrage gestellt hast. Baurecht ist kein Wunschkonzert. Bauaemter oft nicht gerade Kompromissbereit. ED ist ziemlich eindeutig was da gewuenscht wird. Mehrfamilienhaus mMn jedenfalls nicht. Bitte berichte wie das Bauamt oder LRA entschieden haben. Zeit must halt haben.

Ich lese hier: "Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten Prohaus vorgesehen." ein klares Statement.
prohauswohneinheitenmehrfamilienhauseinzelhausbauvoranfragegrundstück