ᐅ Bebauungsplan Abweichungen wollen die Nachbarn nicht zustimmen
Erstellt am: 01.10.18 20:08
Meister_Lampe01.10.18 20:08
Hallo Zusammen,
wir haben unsere Baupläne letzte Woche mit unseren Nachbarn besprochen.
Da wir gerne vom Bebauungsplan abweichen wollen dachten wir das wäre ja auch sehr gut.
In unserem Bebauungsplan ist eine Erdgeschossfußbodenhöhe eingetragen. Diese ist leider unter dem Niveau der Straße. Daher hatten wir vor diese Höhe anzuheben. (Begrenzt ist unser Haus durch einen Wert von der Einfamilienhaus entlang der Außenwand bis zur Dachaußenhaut).
Nun sagen die einen Nachbarn Ihnen würde das nicht gefallen, dass Hause wäre aus Ihrer Ansicht dann viel zu groß. Die anderen haben sorgen unser Haus macht zu viel Schatten. (Laut einem Schattenrechner verlieren die Nachbarn von etwa Mitte November bis Mitte Februar 1-2 Stunden Sonne auf der Terrasse.)
Ist eine Baugenehmigung auch bei diesen bedenken möglich?
Die Nachbarn hätten gerne, dass wir unseren Eingang dann Tiefer wie die Straße haben. Sowas wollen wir jedoch nicht haben.
Als alternative könnten wir das Haus breiter bauen. Dadurch würde das Dach weiter nach unten gehen und wir sind Bebauungsplan konform. Dann wäre das Haus gleich Hoch nur noch breiter. Wir hätten es nur gerne vermieden mehr als notwendig an Fläche zu bebauen.
wir haben unsere Baupläne letzte Woche mit unseren Nachbarn besprochen.
Da wir gerne vom Bebauungsplan abweichen wollen dachten wir das wäre ja auch sehr gut.
In unserem Bebauungsplan ist eine Erdgeschossfußbodenhöhe eingetragen. Diese ist leider unter dem Niveau der Straße. Daher hatten wir vor diese Höhe anzuheben. (Begrenzt ist unser Haus durch einen Wert von der Einfamilienhaus entlang der Außenwand bis zur Dachaußenhaut).
Nun sagen die einen Nachbarn Ihnen würde das nicht gefallen, dass Hause wäre aus Ihrer Ansicht dann viel zu groß. Die anderen haben sorgen unser Haus macht zu viel Schatten. (Laut einem Schattenrechner verlieren die Nachbarn von etwa Mitte November bis Mitte Februar 1-2 Stunden Sonne auf der Terrasse.)
Ist eine Baugenehmigung auch bei diesen bedenken möglich?
Die Nachbarn hätten gerne, dass wir unseren Eingang dann Tiefer wie die Straße haben. Sowas wollen wir jedoch nicht haben.
Als alternative könnten wir das Haus breiter bauen. Dadurch würde das Dach weiter nach unten gehen und wir sind Bebauungsplan konform. Dann wäre das Haus gleich Hoch nur noch breiter. Wir hätten es nur gerne vermieden mehr als notwendig an Fläche zu bebauen.
Nordlys01.10.18 20:56
Ich stimmte dem auch nicht zu. Begründung. Es handelt sich bei dem Grundstück definiert als eines, wo bergab zu bauen ist. Das ist technisch auch gut machbar und millionenfach erprobt. Du willst diese Verhältnisse der Topografie umkehren, aufschütten um, dann höher als Strasse zu werden, mindestens identisch hoch. Damit wird das Gebäude sich über die Nachbarschaft erheben und Sicht und Licht nehmen. Warum sollte ich dem zustimmen? Und warum soll hier entgegen allem technischen Standard der B Plan ausgehebelt werden. Nur weil einem es nicht gefällt zur Tür hinab gehen zu müssen? Kein Grund einer Genehmigung.
Meister_Lampe01.10.18 21:07
Die Straße ist recht kurz und alle Häuser die neben unserem sind haben Straßen Niveau. Nur auf unserem Grundstück soll das nicht sein. Damit wäre nur unsere Haus kleiner wie alle anderen.
Wir würden auch nicht aufschütten müssen.
Wir würden auch nicht aufschütten müssen.
Nordlys01.10.18 21:13
Jetzt fehlt mir Sachkenntnis. B Plan müsste ich vor Augen haben und ggf. Ortskenntnis.
Fakt ist jedoch, dass nach meiner Lebenserfahrung B Pläne nicht sinnbefreit fordern.
Fakt ist jedoch, dass nach meiner Lebenserfahrung B Pläne nicht sinnbefreit fordern.
Bookstar01.10.18 21:31
Nach meiner Lebenserfahrung werden B Pläne nicht selten hirnrissig und unprofessionell von Büros erstellt, die es nicht schaffen sich zumindest einmal die Gegebenheiten vor Ort anzusehen.
Wenn die Nachbarn nicht mit spielen wird es allerdings schwierig.
Wenn die Nachbarn nicht mit spielen wird es allerdings schwierig.
11ant01.10.18 21:52
Nordlys schrieb:
Jetzt fehlt mir Sachkenntnis. B Plan müsste ich vor Augen haben und ggf. Ortskenntnis.Ja, ohne diese Orientierung läßt sich das nicht nachvollziehen.Ähnliche Themen