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ᐅ Bebauungsplan Abweichungen wollen die Nachbarn nicht zustimmen


Erstellt am: 01.10.18 20:08

Nordlys01.10.18 22:01
Bookstar schrieb:
Nach meiner Lebenserfahrung werden B Pläne nicht selten hirnrissig und unprofessionell von Büros erstellt, die es nicht schaffen sich zumindest einmal die Gegebenheiten vor Ort anzusehen.

Wenn die Nachbarn nicht mit spielen wird es allerdings schwierig.
Das kann ich so nicht bestätigen.
ypg01.10.18 22:06
Meister_Lampe schrieb:
Die Nachbarn hätten gerne, dass wir unseren Eingang dann Tiefer wie die Straße haben. Sowas wollen wir jedoch nicht haben.

Wie wäre es denn umgekehrt, würdet Ihr gefragt werden? Würdet Ihr da Fürsprechen oder auch dagegen sein?
Wenn man Fairness besitzt, überlegt man neutral und bewertet entsprechend.
Obstlerbaum01.10.18 23:13
Was genau ist denn vorgeschrieben? Eine exakte Höhe für den EG Fußboden ohne Toleranz? Die Stadt kann nach Ihren Ermessen schon Ausnahmen genehmigen, gerne gegen Befreiungsgeld. Ich an eurer Stelle würde zusehen, dass trotz angehobenem EG die maximale absolute First- und Traufhöhe eingehalten wird. Dann kann jedenfalls keiner behaupten, er bekäme weniger Sonne auf den Latz. Dass ihr nicht unter Straßenniveau liegen wollt, kann ich jedenfalls nachvollziehen.
quisel02.10.18 09:00
Interessant wären aus meiner Sicht:
  • Wieviel niedriger als die Straßenlinie seid ihr denn?
  • Warum möchtest du partout nicht unterhalb der Straßenlinie liegen? Was konkret sind deine Bedenken dabei?
Da alle anderen Anlieger nach deiner Aussage auf gleicher Höhe mit der Straßenlinie liegen, kann ich mir gerade nicht so recht vorstellen, dass wir bei deinem Grundstück von riesigen Höhenunterschieden reden. Letztendlich ist es aber natürlich alles immer eine Frage der Begründung, warum man die Ausnahme haben möchte und wieviel Ausnahme man beantragt. Je nachdem, über welche Gefälle wir hier beim Zuweg reden, könnte man eventuell argumentieren, dass man den Zuweg möglichst barrierefrei halten und deswegen das EG auf einer Höhe mit der Straße stehen haben möchte. Zudem kam hier ja bereits die Anmerkung, dass man gleichzeitig zusehen kann, dass man die maximale Höhe des Gebäude in den Rahmenbedingungen des B-Plans hält.
Mottenhausen02.10.18 14:18
Die beiden folgenden Abschnitte wiedersprechen sich für einen Außenstehenden:
Meister_Lampe schrieb:

In unserem Bebauungsplan ist eine Erdgeschossfußbodenhöhe eingetragen. Diese ist leider unter dem Niveau der Straße. Daher hatten wir vor diese Höhe anzuheben.

aber:
Meister_Lampe schrieb:
Die Straße ist recht kurz und alle Häuser die neben unserem sind haben Straßen Niveau. Nur auf unserem Grundstück soll das nicht sein. Damit wäre nur unsere Haus kleiner wie alle anderen.
Wir würden auch nicht aufschütten müssen.

- wie kann das sein? Ihr müsst ein Loch graben um euer Haus tiefer zu legen um dem Bebauungsplan zu entsprechen?

- schreibt der Bebauungsplan für jede Parzelle eine Höhe in Relation zur Straße vor, oder absolut in m ü N.N?

- ist die Gesamthöhe ab Oberkannte Straße, oder ab Oberkannte Fußboden? Ich glaube am besten machst du ein Foto vom Textteil eures B-Plans und ein Foto vom Ausschnitt eures und der benachbarten Parzellen um einen Eindruck zu haben.

PS. wahrscheinlich jeder würde so reagieren, wenn der Nachbar höher bauen will, als er eigentlich darf. Angenommen es wird seitens der Gemeinde genehmigt: Du navigierst dich von vornherein in eine lebenslange Nachbarschafftsstreitigkeit, die irgendwann den Sinn der paar cm mehr Haushöhe mehr als in Frage stellen wird.
Escroda04.10.18 08:38
Meister_Lampe schrieb:
Ist eine Baugenehmigung auch bei diesen bedenken möglich?
Ja. Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan dienen nicht dem Nachbarschutz, sondern haben "nur" städtebauliche Gründe. Wenn die Abstandsflächen eingehalten werden, haben die Nachbarn in der Regel keine direkten Abwehrmöglichkeiten. Sie müssten Fehler der Genehmigungsbehörde nachweisen und im Klageverfahren ausführen, warum ermessensfehlerhaft Befreiungen erteilt wurden.

Ob die Gemeine allerdings Befreiungen erteilt, wenn die Nachbarn nicht unterschrieben haben, steht auf einem anderen Blatt. Wenn Du (oder dein Architekt) die Abweichungen aber gut begründest, muss die Gemeinde entscheiden, welches Klagerisiko größer ist.
fußbodenzuwegoberkannte