Hallo.
Ich schaue mir gerade den Bauwerkvertragsentwurf vom Generalunternehmer an.
Den werden wir auch noch von Fachleuten Prüfen lassen.
Mich würde nur mal so interessieren was man mit dem Bauunternehmer noch so alles nach Unterschrift des Bauwerkvertrags vereinbart. Kenne mich da nicht gut aus, was schon in den Bauwerkvertrag rein kommt und was erst später noch mit dem Generalunternehmer vereinbart wird. Eine vollständige Planung schon im Bauwerkvertrag ist ja kaum machbar, denke ich. Oder sehe ich das falsch?
Ein paar Beispiele was ich mir vorstellen könnte, was erst nach Unterschrift des Bauwerkvertrags in einem ergänzenden Vertrag vereinbart wird:
1. Die Elektroplanung
2. Ob Badewanne ins Bad kommt oder doch nicht
3. Ob man ein Kiesbeet als Spritzschutz ums Haus in Auftrag gibt
4. Welche Bodenbeläge man in welchem Raum haben möchte
5. Ob man mit Garage oder Carport baut
6. Ob man eine Böschung und Aufschüttung des Grundstücks in Auftrag gibt
7. ob man Kaminofen einbauen läßt
8. Welche Putzqualität Q2 oder Q3 man in welchem Raum wünscht und welche Putzart in welchem Raum
9. Ob man die Koordinierung der Hausanschlüsse (Innenerschließung) überträgt
10. Welche speziellen Sanitärobjekte (Modelle/Hersteller) man möchte
11. Ob Stellplatz in Auftrag gegeben wird
12. Ob Terrasse in Auftrag gegeben wird
Vielleicht habt ihr ja auch noch Erfahrungen was sonst noch nach Unterschrift des Bauwerkvertrags erst final geregelt wird.
Bin gespannt auf eure Erfahrungen... 🙂
Ich schaue mir gerade den Bauwerkvertragsentwurf vom Generalunternehmer an.
Den werden wir auch noch von Fachleuten Prüfen lassen.
Mich würde nur mal so interessieren was man mit dem Bauunternehmer noch so alles nach Unterschrift des Bauwerkvertrags vereinbart. Kenne mich da nicht gut aus, was schon in den Bauwerkvertrag rein kommt und was erst später noch mit dem Generalunternehmer vereinbart wird. Eine vollständige Planung schon im Bauwerkvertrag ist ja kaum machbar, denke ich. Oder sehe ich das falsch?
Ein paar Beispiele was ich mir vorstellen könnte, was erst nach Unterschrift des Bauwerkvertrags in einem ergänzenden Vertrag vereinbart wird:
1. Die Elektroplanung
2. Ob Badewanne ins Bad kommt oder doch nicht
3. Ob man ein Kiesbeet als Spritzschutz ums Haus in Auftrag gibt
4. Welche Bodenbeläge man in welchem Raum haben möchte
5. Ob man mit Garage oder Carport baut
6. Ob man eine Böschung und Aufschüttung des Grundstücks in Auftrag gibt
7. ob man Kaminofen einbauen läßt
8. Welche Putzqualität Q2 oder Q3 man in welchem Raum wünscht und welche Putzart in welchem Raum
9. Ob man die Koordinierung der Hausanschlüsse (Innenerschließung) überträgt
10. Welche speziellen Sanitärobjekte (Modelle/Hersteller) man möchte
11. Ob Stellplatz in Auftrag gegeben wird
12. Ob Terrasse in Auftrag gegeben wird
Vielleicht habt ihr ja auch noch Erfahrungen was sonst noch nach Unterschrift des Bauwerkvertrags erst final geregelt wird.
Bin gespannt auf eure Erfahrungen... 🙂
K
Knallkörper16.11.17 21:09Mach eine Liste mit allem, was du haben willst. Lass' den Bauunternehmer einen Preis dahinter schreiben. Die Posten, die er nicht anbieten kann oder dir zu teuer sind, lässt du aus dem Vertrag raus oder du gehst mit deiner Liste gleich zum nächsten BU.
Alles, was nicht im Auftrag ist und nachträglich bestellt wird, kostet meist richtig viel Geld.
Alles, was nicht im Auftrag ist und nachträglich bestellt wird, kostet meist richtig viel Geld.
ares83 schrieb:
Wo ihr Sicherheit haben wollt nehmt es mit rein. Elektro haben wir erst später mit dem Elektriker detailliert gemacht, war gut 20% günstiger. Ebenso das Balkongeländer. Das ist so zumindest unsere Erfahrung die sich auch größtenteils mit Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis deckt.Kann mich nur allen anschließen.
Eventuelle Positionen als Kostenfaktor benennen und mit dem Preis im Vertrag mit auflisten lassen.
Ob Du es dann nimmst, steht auf nem anderen Blatt.
Steckdosen haben wir zb auch erfragt, aber nicht vom GU genommen. Das war dem GU nur recht. Ist für ihn weniger Arbeit. Vom Elektriker selbst war es um einiges günstiger [emoji2]
Fliesengröße, Fliesenformat... Wechselschaltungen, SAT und LAN... alles erfragen und mit Preis positionieren. Ggf später bei dem Handwerker günstiger in Auftrag geben.
Kamin baut der Kaminbauer Eures Vertrauens ein - Schornstein natürlich wieder der GU.
Preishammer kann auch die bodentiefe Dusche sein, also jetzt schon den Preis positionieren.
Ich würde alles was später teuer werden könnte, bereits in den Vertrag mit aufnehmen, z. B. farbige Fenster, genaue Fenstergrößen, Schiebefenster, Raumhöhe, Fliesenformate, Lüftungsanlage, RC2-Fenster, Aufpreis für Aluminium-Haustür, Raffstores, Preise für LEDs, bodengleiche Dusche, Tondachziegel usw..
LG
Sabine
LG
Sabine
B
Bieber081516.11.17 22:55infors schrieb:
Ob man ein Kiesbeet als Spritzschutz ums Haus in Auftrag gibtAm besten ja, warum nicht. Wenn man sowas offen lassen möchte, könnte man im Vertrag Eventual-Positionen samt Preis (ggf. spezifischer Preis, also pro Meter etc.) aufnehmen. Dann muss man später nicht lange rumeiern und man kann heute schon das ganze Paket vergleichen.Ansonsten sollte man den Leistungsumfang so genau und vollständig wie möglich beschreiben, insbesondere bei den Gewerken, die man nicht offen lassen kann. Beim Spritzschutzstreifen geht man ja kaum ein Risiko ein. Wenn man aber im Vertrag 100 Steckdosen drin hat und dann später doch 200 haben will, kann man das schlecht auf später schieben.
H
HilfeHilfe17.11.17 07:31Liste machen mit Wünschen. Alleine zur euren Sicherheit damit ihr auch einen "finalen" Preis ( ist eh nicht final) habt. Es ist immer besser wenn man Leistungen reduziert ( zb statt Badewanne die Dusche nimmt weil günstiger) als Aufpreis. Wir hatten einen guten Bauträger, deren Preise bei Mehrleistungen war echt OK, haben einfach die Handwerkeraufpreise durchgeleitet. Mein Kollege hat wiederrum berichtet das es horrende Aufpreise gab und er zum Teil Fremdhandwerker für Glastür im Wohnzimmer beauftragt hat
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