Das glaube ich nicht, da zumindest im Bebauungsplan-Entwurf keine Einfahrtsbeschränkungen festgesetzt sind.Das Grundstück muss von "rechts" befahen werden
... heißt das nicht zwangsläufig, dass dort Einfahrten nicht zulässig sind. An anderen Stellen im Baugebiet gibt es Grundstücke, die dann gar nicht befahren werden könnten.da die gelbe Linie ein Fußgängerweg ist und die gelb/grüne Linie Parkplätze sind.
Das weiß ich nicht, da mir weder die rechtkräftige Zeichnung noch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan bekannt sind. Problematisch könnte noch das Sichtdreieck der Stichstraße sein.1m Abstand zu öffentlichen Flächen und 5m Abstand vor Garagentoren, sollte daher doch kein Problem sein, oder?