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ᐅ Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen?


Erstellt am: 29.12.17 08:32

77.willo29.12.17 22:11
Ist das ein Gesetz, oder vertraglich geregelt? Bei unserem Bauträger musste (und konnte) ich keinerlei Versicherung übernehmen.
HilfeHilfe29.12.17 22:34
Stock doch anno Tobacco auf malboro auf …
Bieber081529.12.17 23:56
77.willo schrieb:
Ist das ein Gesetz, oder vertraglich geregelt?
Ich schätze vertraglich geregelt, aber wer weiß ...

Der Normalfall beim Bauträger ist wie folgt:
- Bauträger schließt Gebäudeversicherung inkl. Feuerrohbau ab.
- Ab Abnahme schuldet der Käufer die Versicherungsprämie (siehe Bauträgervertrag; typischerweise stellt der Bauträger eine Rechnung, der Käufer zahlt an den Bauträger, nicht an die Versicherung)
- Mit Eigentumsübergang (nicht verwechseln mit der Abnahme oder dem Einzug!) geht die Versicherung auf den Käufer über, automatisch. Der Käufer hat nun 1 Monat (nicht mehr!) Zeit, die Versicherung zu kündigen. Tut er es nicht, läuft sie weiter, er kann dann typischerweise jährlich kündigen. Ab Eigentumsübergang schuldet der Käufer die Beiträge der Versicherung, es sei denn er kündigt.

Typischerweise wird ein Haus auf Kredit finanziert. In der Regel verlangt die Bank eine Versicherung. Daher wird in der Regel niemand ein Darlehen erhalten für einen Bauträgerkauf ohne Versicherung (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Auch bei einem Kauf von privat oder sonstigem Hauskauf geht die Gebäudeversicherung, soweit vorhanden, auf den Käufer über, der dann einen Monat Kündigungsfrist hat. Anschließend gilt die normale Kündigungsfrist des betreffenden Versicherungsvertrages.

Hier, bei uns, lief das so:
- Abnahme am Tag X
- Ca. 14 Monate später Eigentumsübergang (ist ja ein Akt eines Amtes)
- Gute 4 Wochen später Kündigungsbestätigung der alten Versicherung (natürlich ging unsere Kündigung dem voraus)
- Weitere 3 Monate später Rechnung des Bauträgers über ca. 14 Monate Beitrag.
Ach ja, ab Eigentumsübergang hatten wir natürlich eine neue Versicherung abgeschlossen. Wollte die finanzierende Bank auch nachgewiesen haben (ein Kauf auf Bargeld ist stets einfacher).

Meiner Erfahrung nach kann nur der Eigentümer(!) ein Haus versichern.
toxicmolotof30.12.17 02:32
Sofern eine Gebäude(feuer)Versicherung besteht, geht diese immer auf den Käufer über. Das gilt nicht nur beim Bauträger.

Stell dir vor, du kaufst die Hütte, zahlst den Kaufpreis, die Hütte brennt ab und der Verkäufer sammelt die Versicherungsleistung (neben dem Kaufpreis) noch ein. Die Praxis ist komplexer, aber so sollte es halt nicht laufen.

Der Hinweis, was die Kündigungsfrist betrifft, stimmt natürlich.
Alex8530.12.17 06:28
Bei Bestandsgebäuden macht dies für den Käufer zusätzlich Sinn, da Altverträge teils erheblich günstiger sein können. Diese zu übernehmen ist dementsprechend interessant.
77.willo30.12.17 07:09
Komisch, muss ich noch mal unseren Vertrag prüfen. Ich habe natürlich gleich nach Übergabe eine eigene Versicherung abgeschlossen.
Warum ist die Abnahme nicht der Eigentumsübergang? Im Vertrag ist der bei uns als Datum der Abnahme/Zahlung der Schlussrate genannt.
Grundbuchblätter gibt es noch gar nicht und rechnen wir auch erst 2019 mit. Trotzdem haben wir aber schon einen Grundsteuer Bescheid, etc. wo immer das Datum der Abnahme aufgeführt ist.
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