Bauträger hat uns im Stich gelassen - was nun tun?

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77.willo

77.willo

Okay, dann gib mir bitte noch einen Kontakt von der Person die mir die Anwaltskosten bezahlt. Leider kann ich mir das nicht leisten.
Das kann ich mir gerade nur schwer vorstellen. Ihr könnt euch ein Haus für ein paar hunderttausend Euro leisten, aber keine 1000 Euro für einen Anwalt? Oder ist dass eher diese weit verbreitete Abneigung der deutschen jemals einen Anwalt aufzusuchen? Genau dass scheint sich euer gegenüber ja zu Nutze zu machen...
 
B

Baumfachmann

Zähne zusammenbeißen, zum Anwalt gehen und ein paar Euro investieren. Es geht um dein Haus sch..... auf die paar Euro und zieh es durch oder nimm es hin und freu dich das du kein Geld ausgeben musstest
Werde dir klar ob Du dich die nächsten Jahre ärgern willst oder hau voll rein
Dein Haus deine Entscheidung
 
B

Bau-SV

die allgemeine Empfehlung der vielen Vorschreiber, einen Fachanwalt für Baurecht hinzuzuziehen, ist die einzig sinnvolle Vorgehensweise.

Nachdem der Vertragspartner (Bauträger) seine vertraglichen Pflichten in erheblichem Umgang nicht erfüllt, steht der anderen Partei üblicherweise ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu. Dadurch würde die Verpflichtung der Bank zur Sicherung des Kaufpreises entfallen, so daß das Kapital zurückgeführt werden müßte.

Alternativ kannst Du die Mängel im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens gerichtlich feststellen lassen. Allerdings bezweifle ich, dass Du den Bauträger überhaupt noch mal bei dir arbeiten lassen willst.

Dies kann beides aber nur von einem geeigneten Anwalt ermittelt und durchgefochten werden.

Außerdem verfügen Anwälte über die juristischen und rethorischen Fähigkeiten, um eine umfangreiche Drohkulisse aufzubauen. Der Bauträger wird erst reagieren, wenn er unter Druck gesetzt wird.

Auch wenn diese Vorgehensweise die einzige Möglichkeit darstellt, Deine Interessen zu wahren, besteht bei solchen Streitigkeiten immer auch ein Prozessrisiko. Du könntest also bei negativem Ausgang auch auf den gesamten Kosten sitzen bleiben.

Auch diesen Punkt kann nur ein Anwalt überprüfen.
 
F

Fuchur

Bist du sicher, dass die Sicherung automatisch mit Kündigung entfällt? Auch bei Kündigung bleibt ja eine anteilige Zahlungspflicht für die Gesamtleistung bestehen und die Bank kann nicht wissen, wie viel das ist. Mein Weg wäre eher eine Klage auf Zustimmung gewesen.

So oder so, ohne Anwalt keine Chance und auch das Kostenrisiko will abgewägt werden. Ein Schaden wird in jedem Fall übrig bleiben. Nun gilt es herauszufinden, auf welchem Weg dieser kleinstmöglich gehalten werden kann.
 
B

Bau-SV

ob und wie weit die Sicherungspflicht der Bank durch Kündigung des Vertrags erlischt, hängt vom Bau-, bzw. Kreditvertrag ab.

Deswegen der Anwalt.

Vielleicht hat der gelernte Jurist ja noch ganz andere Ansatzpunkte, wenn er die Verträge gelesen hat.

Natürlich sind im Rahmen der Regulierung die bereits mangelfrei erbrachten Leistungen zu vergüten.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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