ᐅ Bausachverständiger oder Rechtsanwalt ? Wer kann uns helfen?
Erstellt am: 04.02.15 13:55
Nun ja, der Bausachverständige wird vor Ort und anhand der Pläne dokumentieren können, OB es sich um einen Baumangel handelt.
Mit diesem Dokument dann ggf weitere Wege bestreiten.
Dennoch habe ich mir mal den Thread (aus Dezember) angeschaut ...
Ich habe schon öfter diese Schwellen gesehen: ich denke, in Mehrfamilienhaus, scheint also nichts ungewöhnliches. Ob ihr da nicht das Geld in den Bausparvertrag verbrennt?
Mit diesem Dokument dann ggf weitere Wege bestreiten.
Dennoch habe ich mir mal den Thread (aus Dezember) angeschaut ...
Ich habe schon öfter diese Schwellen gesehen: ich denke, in Mehrfamilienhaus, scheint also nichts ungewöhnliches. Ob ihr da nicht das Geld in den Bausparvertrag verbrennt?
B
Bauexperte05.02.15 11:07Hallo Yvonne,
Zunächst eine Brüstung aus Mauerwerk bis 0,30 m oder 0,40 m und dann Aufbau 0,60 m/0,50 m auf Brüstungshöhe 0,90 m aus VSG (und dann normales Fenster) erleichtert den Bewohnern das Fensterputzen und erhöht die Sicherheit bei dieser Tätigkeit. Bei "normalen" Kämpferelementen kommst Du nämlich nicht vernünftig in die Ecken des äußeren Fensterrahmens; jedenfalls nicht ohne akrobatische Fähigkeiten und hohes Sturzrisiko.
Grüße, Bauexperte
ypg schrieb:Du meinst erst eine kleine Brüstung und dann erst das Fenster?
Ich habe schon öfter diese Schwellen gesehen
ypg schrieb:Wenn Du erstere Frage mit "ja" beantwortest: ich biete diese Form auch gerne an; allerdings nicht als Zugang zu einem Balkon, da ist es eher widersinnig!
ich denke, in Mehrfamilienhaus, scheint also nichts ungewöhnliches.
Zunächst eine Brüstung aus Mauerwerk bis 0,30 m oder 0,40 m und dann Aufbau 0,60 m/0,50 m auf Brüstungshöhe 0,90 m aus VSG (und dann normales Fenster) erleichtert den Bewohnern das Fensterputzen und erhöht die Sicherheit bei dieser Tätigkeit. Bei "normalen" Kämpferelementen kommst Du nämlich nicht vernünftig in die Ecken des äußeren Fensterrahmens; jedenfalls nicht ohne akrobatische Fähigkeiten und hohes Sturzrisiko.
ypg schrieb:Diese Frage zu beantworten, möchte ich den vermaßten Grundriss gerne sehen.
Ob ihr da nicht das Geld in den Bausparvertrag verbrennt?
Grüße, Bauexperte
Bauexperte schrieb:
Du meinst erst eine kleine Brüstung und dann erst das Fenster?Ich meine wirklich Zugänge zu Balkonen - also Türen!
Ich kann Dir nicht mehr sagen, ob es Alt- oder Neubau war, aber ich habe es öfter gesehen (komme nun mal viel rum, aber mit Fokus zu anderen Dingen)
Ich schicke Dir mal was!
Gruss Yvonne
V
Volkmar2205.02.15 11:34J
Jochen10405.02.15 12:21Also wenn ich das richtig lese, müsste da mit einer Brüstungshöhe von 27 cm (über der Rohbaudecke) bzw. 12 cm über dem Fußboden ein Doppelfenster bzw. eine Doppeltür mit 2 m Höhe (+25cm für den Rollladenkasten) über eine Breite von 1,51 m sein. Und das zwei Mal.
B
Bauherren201405.02.15 12:49gelöscht
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