Bauplan mit unterschiedlichen Traufhöhen

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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M

Mavis42

Ist aber nicht von Bedeutung, da die Firstrichtung ja vorgegeben ist. Es geht um den Vergleich der Höhen rechts vom First mit denen links vom First. Danach richtet sich talseits und bergseits. Klar, auf einem fast ebenen Grundstück könnte das Ergebnis nicht eindeutig sein. Das wäre dann aber ein Grund für Befreiungen wegen atypischer Grundstücksverhältnisse.

Na ja. Die verstehen es selbst nicht, was die Altvorderen damals bezweckten. Vielleicht gibt die Begründung zum Bebauungsplan was her. Die Satzung selber jedenfalls nicht. Danach geht's um den Maximalwert, also den für den Bauherren ungünstigsten Höhenunterschied.

So sieht's aus nach der Beschreibung. Für Gewissheit kann nur - wie so oft - der Vermesser sorgen .
Hallo Escroda,
Danke für deine Mühe und ausführliche Antwort
Ich habe da ein Bild gezeichnet mit ungefähren Traufhöhen usw. Könntest du bitte ein Blick darauf werfen. Wenn ich dich mit der linken und rechten Höhe des Firstes verstanden habe, müsste das ja hinhauen?!...
Jedoch verstehe ich nicht wie ich nach Norden auch eine Firsthöhe von 3.5 halten soll...dann müsste ja die rechte vordere Ecke rausschauen,weil da 5.7 erlaubt sind? Habe ich das so richtig verstanden?
bauplan-mit-unterschiedlichen-traufhoehen-400811-1.jpg
 
N

NatureSys

Vorne (straßenseitig) darf die Traufhöhe überall von rechts bis links 5,70 Meter sein.
Hinten darf die Traufhöhe überall von rechts bis links 3,50 Meter sein.

Da es sich um eine gestalterische Vorgabe handelt, könnte ich mir vorstellen, dass auf der Rückseite (straßenabgewandt) eine Befreiung vom BP leichter ist als auf der Vorderseite, besonders, wenn das Gelände bei euch ziemlich flach ist.

Aber auch das weiß @Escroda sicher besser als ich.
 
E

Escroda

Vorne (straßenseitig) darf die Traufhöhe überall von rechts bis links 5,70 Meter sein.
Ja.
Hinten darf die Traufhöhe überall von rechts bis links 3,50 Meter sein.
Ja.
Da es sich um eine gestalterische Vorgabe handelt
Nein. §9, Absatz 1, Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 3, Baugesetzbuch.
dass auf der Rückseite (straßenabgewandt) eine Befreiung vom BP leichter ist als auf der Vorderseite
Weiß nicht.

bauplan-mit-unterschiedlichen-traufhoehen-400901-1.png

Theoretisch dürfte die Traufhöhe im Süd-Westen 70 cm höher als im Süd-Osten sein, also 341,70, aber wer macht schon schiefe Traufen?
 
M

Mavis42

Ja.

Ja.

Nein. §9, Absatz 1, Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 3, Baugesetzbuch.

Weiß nicht.

Anhang anzeigen 46684
Theoretisch dürfte die Traufhöhe im Süd-Westen 70 cm höher als im Süd-Osten sein, also 341,70, aber wer macht schon schiefe Traufen?
So langsam verstehe ich es wirklich. Ich danke euch allen vielmals. Nur noch zwei letzte Verständnisfrage mit Bildern.

1.Wenn ich theoretisch straßenseitig 5.7 bauen darf, dann würde ich ja dies ausnutzen um so viel wie möglich Kniestock rauszuholen, während ich hinten bei den 3.5 belasse oder? Es würde sich ein asymmetrisches Haus ergeben aufgrund des Daches. Und würde dann doch wie folgt aussehen (siehe 2 Bilder):

Jenes Bild, wo es fast wie 2 Geschosse aussieht, wäre straßenseitig und die Ansicht mit 1 Geschoss wäre aus Norden, wo meine Bergseite ist?

2. Wenn ich ein symmetrisches Dach haben wollte, müsste ich auch vorne mit einer niedrigeren Traufhöhe rechnen und vorne und hinten mit einem niedrigen Kniestock, dann wäre ich ja ungefähr bei den Traufhöhem raus, was du eingezeichnet hast Escroda?
bauplan-mit-unterschiedlichen-traufhoehen-400913-1.jpg

bauplan-mit-unterschiedlichen-traufhoehen-400913-2.jpg
 
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