Baupläne Fertighaus als Vorlage - gibt das Probleme?

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FrankH

Das Urheberrecht kann ein Architekten nur geltend machen, wenn sein Entwurf eine gewisse individuelle Schöpfungshöhe aufweist. Dazu müsste sich der Entwurf von der Masse der durchschnittlichen Häuser abheben. Ein stinknormales Einfamilienhaus mit 4 Wänden und Satteldach gehört sicher erstmal nicht dazu, im Einzelfall kann aber ein Sachverständigengutachten im Streitfall erforderlich sein, um die Frage der Urheberrechtsfähigkeit zu klären.
Wenn ein Entwurf urheberrechtsfähig ist, darf man übrigens später auch keinen Umbau ohne Zustimmung des Architekten vornehmen. Hier ist dann auf die Vertragsgestaltung zu achten, sonst verbleibt das Urheberrecht beim Architekten.
Das kann sogar soweit gehen, dass ein Foto eines solchen Gebäudes nicht veröffentlicht werden darf. Wir hatten im Fotoforum mal einen Fall, wo ein Eigentümer einer Mühle das Urheberrecht des Architekten ins Feld führte, damit ein Fotograf das Bild aus seiner Fotogalerie im Internet entfernte. Der Fotograf ließ es jedoch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen, deshalb weiß ich nicht, ob das Erfolg gehabt hätte. Es gibt ja auch sowas wie eine Panoramafreiheit, aber das führt hier jetzt zu weit.

Bei einem 0815-Haus würde ich mir keine großen Gedanken ums Urheberrecht machen, bei einem markanteren Entwurf wäre ich vorsichtiger.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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