W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..


Erstellt am: 29.04.20 07:41

dobbelhaus29.04.20 21:09
Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.

Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
PyneBite29.04.20 21:11
dobbelhaus schrieb:

Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.

Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..

Du klingst wie ein eingeschnapptes Kleinkind.

Solltest du nicht erfolgreich sein, bekommen die Zuschüsse halt 4 andere (und vielleicht auch sympathischere) Kinder.
Tarnari29.04.20 21:11
dobbelhaus schrieb:

Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.

Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
Kann ich prinzipiell verstehen. Und ist dein gutes Recht. Bitte bedenke nur, dass nicht alle ständig bei der KfW nachschauen, was aktuell Sache ist. Und dein Ton war sehr bockig.
aero201629.04.20 21:23
PyneBite schrieb:

Du klingst wie ein eingeschnapptes Kleinkind.

Solltest du nicht erfolgreich sein, bekommen die Zuschüsse halt 4 andere (und vielleicht auch sympathischere) Kinder.
das ist ein sehr unnötiger und asozialer Kommentar. Du kennst doch seine Kinder zudem gar nicht.
PyneBite29.04.20 21:30
aero2016 schrieb:

das ist ein sehr unnötiger und asozialer Kommentar. Du kennst doch seine Kinder zudem gar nicht.
Ich meine nicht seine Kinder - ich meine ihn.
dobbelhaus29.04.20 21:56
PyneBite schrieb:

Das ist kein Unwissen.
Die Förderung gilt nur - und ausschließlich - für den Ersterwerb einer Immobilie.

Du hast das Baukindergeld hoffentlich nicht fest eingeplant?

Erst so einen Stuss von sich geben und dann noch mir irgendwelche Vorwürfe zu machen, anstatt seinen eigenen Fehler zu einsehen ist schon bemitleidenswert!
immobilie