ᐅ Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..
Erstellt am: 29.04.20 07:41
dobbelhaus29.04.20 21:09
Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.
Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.
Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
PyneBite29.04.20 21:11
dobbelhaus schrieb:
Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.
Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..Du klingst wie ein eingeschnapptes Kleinkind.
Solltest du nicht erfolgreich sein, bekommen die Zuschüsse halt 4 andere (und vielleicht auch sympathischere) Kinder.
Tarnari29.04.20 21:11
dobbelhaus schrieb:
Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.
Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..Kann ich prinzipiell verstehen. Und ist dein gutes Recht. Bitte bedenke nur, dass nicht alle ständig bei der KfW nachschauen, was aktuell Sache ist. Und dein Ton war sehr bockig.aero201629.04.20 21:23
PyneBite schrieb:
Du klingst wie ein eingeschnapptes Kleinkind.
Solltest du nicht erfolgreich sein, bekommen die Zuschüsse halt 4 andere (und vielleicht auch sympathischere) Kinder.das ist ein sehr unnötiger und asozialer Kommentar. Du kennst doch seine Kinder zudem gar nicht.PyneBite29.04.20 21:30
aero2016 schrieb:
das ist ein sehr unnötiger und asozialer Kommentar. Du kennst doch seine Kinder zudem gar nicht.Ich meine nicht seine Kinder - ich meine ihn.dobbelhaus29.04.20 21:56
PyneBite schrieb:
Das ist kein Unwissen.
Die Förderung gilt nur - und ausschließlich - für den Ersterwerb einer Immobilie.
Du hast das Baukindergeld hoffentlich nicht fest eingeplant?Erst so einen Stuss von sich geben und dann noch mir irgendwelche Vorwürfe zu machen, anstatt seinen eigenen Fehler zu einsehen ist schon bemitleidenswert!
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