ᐅ Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..
Erstellt am: 29.04.20 07:41
dobbelhaus29.04.20 08:05
Jean-Marc schrieb:
Wer das Baukindergeld beantragt, darf zum Zeitpunkt des Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung in keinem weiteren Grundbuch stehen. Das ist ganz klar geregelt (Merkblatt KfW 424).Ich finde diesen Satz in dem Merkblatt nicht, ist das etwa deine Interpretation? Danke
halmi29.04.20 08:10
Wenn man auf der KFW Seite den Check-Up macht ist dass die erste Frage die gestellt wird. Wer schon was Besitzt bekommt nichts.
HilfeHilfe29.04.20 08:26
dobbelhaus schrieb:
Das ist auch richtig! Es gibt Familien die nach dem vierten Kind in ein größeres Haus ziehen müssen.ok trotzdem braucht ihr keine "finanzielle" Hilfe so wie mit dem baukindergeld gedacht.guckuck229.04.20 08:31
Es geht um den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum der Familie.
Ich denke nicht, dass ihr die Förderkriterien erfüllt.
Das ist natürlich spekulativ, Wohneigentum ist nicht automatisch mit Reichtum gleichzusetzen
Dennoch geht der Fall hier wohl an den Förderbedingungen vorbei.
Ich denke nicht, dass ihr die Förderkriterien erfüllt.
HilfeHilfe schrieb:
ok trotzdem braucht ihr keine "finanzielle" Hilfe so wie mit dem baukindergeld gedacht.
Das ist natürlich spekulativ, Wohneigentum ist nicht automatisch mit Reichtum gleichzusetzen
Dennoch geht der Fall hier wohl an den Förderbedingungen vorbei.
Jean-Marc29.04.20 08:33
dobbelhaus schrieb:
Ich finde diesen Satz in dem Merkblatt nicht, ist das etwa deine Interpretation? DankeLeider darf man hier keine Links posten. Die Suchmaschinen-Suche "Dr. Klein baukindergeld ersterwerb faq" führt dich aber ans Ziel.
halmi29.04.20 08:38
Leute, das steht doch klipp und klar auf der KFW Seite. Da brauchts nicht mal google.
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