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ᐅ Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..


Erstellt am: 29.04.20 07:41

Tarnari29.04.20 16:14
Der springende Punkt dürfte sein, keine weitere zu BESITZEN. Vorher gehabt zu haben, stellt der Formulierung nach gehend aus meinem Verständnis kein Hindernis dar.
Wie gesagt, jetzt verkaufen und ein Nutzungsrecht mit dem Käufer vereinbaren. Damit sollte aus meiner laienhaften Sicht die Voraussetzung erfüllt sein.

Edit: Ah, das mit dem Bauantrag habe ich nicht gesehen, das wär natürlich blöd...
guckuck229.04.20 16:35
Der Antrag wird abgelehnt. Baue das BK bloß nicht in dein Finanzierungskonzept ein.

Viel Spaß beim Klagen, bist ja der erste *hust*
Vorher beim Rechtsschutz klären ob Verwaltungsrecht drin ist und ob der auch Subventionen im Privatbereich deckt ...
HilfeHilfe29.04.20 16:36
Tja Pech . Augen auf beim nächsten mal
lastdrop29.04.20 17:34
Die Regelung ist ja eindeutig. So ist das halt mit den Förderungen ...

"Anforderungen an das Wohneigentum
Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags durch den/die Käufer, der Baugenehmigung oder das gemäß Bauanzeige frühestmögliche Datum des Baubeginns für die neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie. [...]" (KfW)
Matthias 4029.04.20 17:35
Ist interessant wie Leute reagieren, wenn ihnen nicht das gesagt wird was sie hören wollen ... allerdings auch wieder verständlich wenn einem 48000 selbstverschuldet durch die Lappen gehen.
SimBaPa29.04.20 19:28
Nach dem arroganten Auftritt habe ich mit dem TE auch nicht wirklich Mitleid. Übrigens ein Anruf bei der KfW oder der finanzierenden Bank hilft weiter. Aber scheinbar ist der Anruf beim Anwalt leichter, da der TE die Nr. bereits auswendig kann.
wohneigentumwohnimmobilie