ᐅ Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..
Erstellt am: 29.04.20 07:41
Der springende Punkt dürfte sein, keine weitere zu BESITZEN. Vorher gehabt zu haben, stellt der Formulierung nach gehend aus meinem Verständnis kein Hindernis dar.
Wie gesagt, jetzt verkaufen und ein Nutzungsrecht mit dem Käufer vereinbaren. Damit sollte aus meiner laienhaften Sicht die Voraussetzung erfüllt sein.
Edit: Ah, das mit dem Bauantrag habe ich nicht gesehen, das wär natürlich blöd...
Wie gesagt, jetzt verkaufen und ein Nutzungsrecht mit dem Käufer vereinbaren. Damit sollte aus meiner laienhaften Sicht die Voraussetzung erfüllt sein.
Edit: Ah, das mit dem Bauantrag habe ich nicht gesehen, das wär natürlich blöd...
H
HilfeHilfe29.04.20 16:36Tja Pech . Augen auf beim nächsten mal
Die Regelung ist ja eindeutig. So ist das halt mit den Förderungen ...
"Anforderungen an das Wohneigentum
Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags durch den/die Käufer, der Baugenehmigung oder das gemäß Bauanzeige frühestmögliche Datum des Baubeginns für die neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie. [...]" (KfW)
"Anforderungen an das Wohneigentum
Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags durch den/die Käufer, der Baugenehmigung oder das gemäß Bauanzeige frühestmögliche Datum des Baubeginns für die neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie. [...]" (KfW)
M
Matthias 4029.04.20 17:35Ist interessant wie Leute reagieren, wenn ihnen nicht das gesagt wird was sie hören wollen ... allerdings auch wieder verständlich wenn einem 48000 selbstverschuldet durch die Lappen gehen.