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ᐅ Baugrund plötzlich Biotop


Erstellt am: 07.11.2019 16:19

guckuck2 07.11.2019 20:53
11ant schrieb:

Eine Untätigkeitsklage gibt natürlich keine Beliebtheitspunkte

vor allem beschleunigt sie nichts.
Sobald ein Verfahren anhängig ist, wird der Vorgang ruhen bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Such dir einen Fachanwalt.

ypg 07.11.2019 21:44
Ich würd mal persönlich beim Bauamt mit Fotos des Grundstpcks vorsprechen. Denen ist mit Sicherheit nicht bewusst, dass dieses Grundstück „Opfer von Biotop und Hang“ ist, also in einer Zwickmühle.
Da lässt sich mit Sicherheit etwas machen hinsichtlich Überschreitung der Grenzen. Allerdings sollte es sich auch um ein reales Haus handeln und kein überdimensioniertes, dann sind die Chancen nicht so
Franz Kraft schrieb:

Das Problem ist
1 es ist neben den Elternhaus

Uih! Ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

Franz Kraft 07.11.2019 21:48
Das Haus ist normal Größe sogar eins der kleineren in der Gegend 9.5 auf 10.5 ca. Wir werden uns in Laufe nächster Woche normal nachfragen beim Landratsamt weil diese leider den fall auch noch nicht hatten. (Deswegen vllt die lange Zeit).
Aufgrund unserer Rechtsschutzversicherung (leider Grundstück nicht dabei) haben wir eine telefonische 1 Beratung bekommen aber sogar das war für den Anwalt ein schwerer Fall und müssen uns jetzt mal bei uns in der Gegend einen Anwalt suchen.

Yosan 07.11.2019 21:50
Ich würd auch vorschlagen noch mal zum Bauamt zu gehen oder mal nach einer Ortsbegehung fragen und dann freundlich und sachlich (!) fragen, wie denn da nun ein Haus platziert werden soll um allen Vorgaben gerecht zu werden. Vielleicht ist da wirklich schlicht noch nicht aufgefallen, dass es kaum möglich ist.

Franz Kraft 07.11.2019 21:53
Die Größe des Hauses wäre 9.5 m auf 10.5 m wir haben am Anfang nach einer ortabegehung gefragt aber da kam nur raus das die für sowas keine Zeit haben. Wir haben dann auch kurz gefragt wo wie das Haus platzieren sollen als Antwort kam außerhalb des biotops und Ausgrabungen sind zu vermeiden.

Tassimat 07.11.2019 23:46
Franz Kraft schrieb:

als Antwort kam außerhalb des biotops und Ausgrabungen sind zu vermeiden.
"Sind zu vermeiden" heißt ja, dass es nicht verboten ist. Aber den konkreten Wortlaut kriegt man eh nicht rekonstruiert. Ich würde weiter versuchen in den regulären Service-Sprechzeiten eine Lösung zu erarbeiten. Normalerweise sind die Leute dort hilfsbereit.

Aber so wie ich es hier rauslese: Solange innerhalb des Baufensters irgendein normales (kleines) Haus gebaut werden kann werden alle anderen Sonderwünsche schwierig. Naturschutz wird sehr hoch geschrieben.

Bitte auf keinen Fall sowas hier:
kaho674 schrieb:

Also das ist jetzt vielleicht ein schlechter Rat, aber möglicherweise kommt Ihr günstiger, wenn Ihr das Ding wie geplant baut und dann eben eine Strafe zahlt. (Achtung! Empörungswellengefahr )
Schon das illegale Fällen von Bäumen kann zum sofortigen Baustopp über Monate führen. Gleiches wird passieren, wenn du das Biotop schadest. vor allem gibt es ja technische Lösungen, die Natur für schlanke 50.000 zu schützen: Spundwände.

Ich wiederhole mal kahos Frage, auch wenn du schon gesagt hast, dass du dort gerne bauen willst:
kaho674 schrieb:

Würdet Ihr das Grundstück denn zurück geben, wenn Ihr anders bauen müsstet? Was wollt Ihr erreichen? Eine Preisminderung oder Kostenerstattung? Ich denke, ohne einen Fachanwalt kommt Ihr da nicht weiter.

Wenn ihr mit der Stadt allein keine Einigung erzielen könnt, dann läuft es auf einen Anwalt hinaus. Ob der was erreichen kann wage ich zu bezweifeln, auf jeden Fall wird es alle sehr sehr teuer. Daher überlegt euch gut, welche Option ihr angeht.
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