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ᐅ Baugrund plötzlich Biotop


Erstellt am: 07.11.2019 16:19

ypg 09.11.2019 10:14
Franz Kraft schrieb:

Die Frage waren: Darf man ein Biotop über ein bestehendes Baugrundstück legen und darf die Stadt das Bein Verkauf verschweigen. Beides wurde mit Ja beantwortet aktuell ist keine Frage mehr meinerseits offen.
Ich kann das hier nirgendwo lesen, ob das erlaubt ist oder nicht.
Franz Kraft schrieb:

1. Frage grob gesagt Darf das Landratsamt ein biotop nachträglich über ein Bauplatz legen
Frage wurde bejaht.
2. Darf die Stadt mir ein Baugrundstück verkaufen ohne ein Biotop zu erwähnen. Antwort Ja
Auch hier hab ich mich schon gewundert.
Der einzige, der es wissen könnte, ist aber grundsätzlich widerspricht sich hier einiges bzw. die Infos sind verwirrend, sodass sogar er nichts definieren kann.
Der grundsätzliche Ton scheint ja der zu sein, dass Vorgaben der Stadt entweder ignoriert oder ausgehandelt werden.

Wer will sich da noch mit dem Ursprungsthema auseinandersetzen, ob ein Biotop überhaupt erlaubt ist, wenn ja auch gegensätzlich der Bebauungsplan oder was weiß ich vom Bauherr ignoriert wird.
Dashcam, hoher Zaun, fremde Menschen schauen... das hat ja irgendwie schon etwas mit „man will mir was, und zwar nichts gutes“ zu tun. Sachlich kann man da wohl nicht mehr bleiben. Auch der Rat, das Haus mal etwas vorzurücken, kommt da schwer an.

Ich dachte, ich schreib hier noch mal mit Handy einen Beitrag mit Satzzeichen ein Ansonsten: viel Glück beim Bau!

Franz Kraft 09.11.2019 10:26
Ich habe bis jetzt nur auf alles Geantwortet.
Kurz und grob gesagt.
Das Haus bleibt da wo es ist.
Mit dem Landratsamt ist alles in Ordnung die machen Ihren jop und haben Ihre Vorgaben.
Die Fragen wurden beantwortet mit geh zum Anwalt.
Ich weiß vieles auch nicht da alles der Bauträger macht und der damals beim anderen Haus auch alles super geklappt hat.
Wir hoffen nur das am Montsg alles gut wird.
Und was Böses will mir keiner habe schon oft geschrieben das es unsere Schuld war darauf damals nicht geachtet zu haben.

11ant 09.11.2019 16:20
Escroda schrieb:

Das muss ich überlesen haben. Wer hat das wo geschrieben?
Das habe ich gesagt, daß m.W. ein Biotop oberer Landschaftsschutz bzw. Raumplanung auf Landesebene sei, was im Landtag ausgeschnapselt wird und zum Gesetz wird, ohne die Grundstückseigner auf Ortsebene zu beteiligen. Hast Du dazu eine andere Auffassung / Kenntnis ?
Franz Kraft schrieb:

Das Landratsamt macht nur seinen jop wir haben des damals verpennt.
Langsam glaube ich, Dein Smartphone hat vorher einem Legastheniker gehört und leider eine sehr "lernfähige" Rechtschreib"Korrektur"

Franz Kraft 09.11.2019 16:43
Also meine Kenntnis ist, weil da 2010 ein Biotop eingezeichnet worden ist, ist da jetzt eins.
Mit auf Landesebene und wie das Biotop zu Stande gekommen ist weis ich leider nicht, kenn mich in dem Gebiet gar nicht aus.
Ja muss zugeben ich habe am Anfang eher geschrieben wie in Nachricht.

Escroda 10.11.2019 08:46
11ant schrieb:

Hast Du dazu eine andere Auffassung / Kenntnis ?
Meine Kenntnisse beschränken sich im Wesentlichen auf NRW. Hier sind die Kreise und kreisfreien Städt gehalten, Landschaftspläne, die u.a. die Biotope kartographisch darstellen, "unter Beachtung der Ziele und unter Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung"
aufzustellen (§7 Abs. 3 LNatSchG NRW). "Die bestehenden planerischen Festsetzungen anderer Fachplanungsbehörden sind ebenfalls zu beachten." Bei aufmerksamer Planung gibt es also keine Überschneidungen mit Bebauungsplänen oder (Absatz 2) "Soweit ... über diese bauleitplanerische Sicherung hinaus weitergehende Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich sind, kann sich der Landschaftsplan unbeschadet der baurechtlichen
Festsetzungen auch auf diese Flächen erstrecken."
Die baurechtlichen Festsetzungen stehen also über den flächenmäßigen Umweltbelangen (Baum- und Tierschutz gehören nicht dazu!). Will die Gemeinde das nicht, muss der Bebauungsplan geändert werden.
Auch wenn der Franz hier viele Fragen offen lässt, scheint klar, dass es keine Konflikte zwischen Biotop und Bebauungsplan gibt, da laut Bebauungsplan auch Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen ausgeschlossen sind (§11 Sonstiges).

Tassimat 10.11.2019 09:21
Also könnte Franz innerhalb des Baufensters auch innerhalb des Biotops bauen?
Aber sobald er sich befreien lässt, dann muss er das Biotop exakt beachten?
biotopfestsetzungen