ᐅ Baugrenze überschritten bei Doppelhaushälfte
Erstellt am: 18.07.2021 00:10
Hausbautraum20 18.07.2021 08:15
Und spricht etwas dagegen, dass ihr trotzdem genau anbaut?
Würde ich natürlich vorher mit dem Bauamt abklären.
Würde ich natürlich vorher mit dem Bauamt abklären.
hanghaus2000 18.07.2021 08:26
OK. Der Nachbar hat den Abstand zur Strasse unterschritten um 50 cm. Das ist ja dann eine Frage die das Bauamt klaeren sollte. Die Mehrkosten muss der Nachbar tragen. Zum Beispiel Stillstand bis geklaert ist wie weiter verfahren werden soll.
Was sagt denn der Bebauungsplan zur Gestaltung von Doppelhaushälfte?
Was sagt der Nachbar zu seiner Eigenmaechtigen Umplanung? Bei 5 cm haette ich noch von einem Fehler gesprochen.
Hausbautraum20 schrieb:Zumindest Sein Bauplan. Das ist ein Verwaltungsakt. Unterschreitung der Abstandsregel um 50cm darf das Bauamt mMn nicht entscheiden. Da wird sicher das LRA eingeschaltet. Da gibt es bis zur Entscheidung einen Baustopp.
Und spricht etwas dagegen, dass ihr trotzdem genau anbaut?
Was sagt denn der Bebauungsplan zur Gestaltung von Doppelhaushälfte?
Was sagt der Nachbar zu seiner Eigenmaechtigen Umplanung? Bei 5 cm haette ich noch von einem Fehler gesprochen.
hanghaus2000 18.07.2021 08:38
Ich frage mal nach. Hat der Nachbar damit das Baufenster verlassen?
Snowy36 18.07.2021 09:25
Bitte mal alles genauer erklären .
hanghaus2000 18.07.2021 09:47
Snowy36 schrieb:
Bitte mal alles genauer erklären .Die Sprache des Planers sind Pläne. Harrybo1981 18.07.2021 10:14
Hallo Allen,
Wir haben eine 12 * 8 baufenster und abstand vorne 5,5 m , hintern 3 m. Nachbar hat mit rohbau 50 cm ueberschritten und hat jetzt 5 m. Hinter hat er 3,3 m abstand zu Grundstück grenze. 2,5 dach neigung 28 grad ist erlaubt. Wir fangen jetzt an und wollen bodenplatte legen fuer keller. Jetzt stehen wir mit frage ob wir weiter können oder warten.
Danke nochmals,
Wir haben eine 12 * 8 baufenster und abstand vorne 5,5 m , hintern 3 m. Nachbar hat mit rohbau 50 cm ueberschritten und hat jetzt 5 m. Hinter hat er 3,3 m abstand zu Grundstück grenze. 2,5 dach neigung 28 grad ist erlaubt. Wir fangen jetzt an und wollen bodenplatte legen fuer keller. Jetzt stehen wir mit frage ob wir weiter können oder warten.
Danke nochmals,
Ähnliche Themen