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ᐅ Baugrenze überschritten bei Doppelhaushälfte


Erstellt am: 18.07.21 00:10

Escroda 18.07.21 23:14
Oetzberger schrieb:

Der nette Sachbearbeiter beim Bauamt sagte ganz offen, das schlauste wäre es gewesen einfach so zu bauen dass die Häuser aneinander passen
Das mag die Sichtweise des Baugenehmigers sein, die des Baukontrolleurs wird sicher anders ausfallen.
Oetzberger schrieb:

musste er leider handeln
Ja, das wird oft als schweres Los empfunden.
Oetzberger schrieb:

und erwirken, dass zumindest die zweite Doppelhaushälfte gemäß Plan gebaut wird.
Nun ja, auch das würde in die klischeehafte Engstirnigkeit eines behördlichen Paragrafenreiters passen, unflexibel und praxisfern. Allerdings kennen wir nicht sämtliche Gegebenheiten dieses Falles, so dass eine Verurteilung des Handlungsergebnisses unfair wäre. Ebensowenig kennen wir - jedenfalls trifft das auf mich zu - auch nicht alle Gegebenheiten beim TE und dessen Nachbarn. Freisteller oder Genehmigung? Bauträger oder GU oder GÜ oder ...? Absteckung durch Vermesser oder Polier? Bauleitung durch Architekt oder Bauherr? Bauamt überlastet oder kooperativ? Notwendige Bauüberwachungsnachweise?
Oetzberger schrieb:

Jetzt stehen die DHHs zueinander versetzt, es sieht bescheiden aus und verursacht Zusatzkosten, da Teile der Wände ungeplant zusätzlich gedämmt werden müssen.
Folgen durch ungenehmigten Anbau bei aufmerksamem Bauamt: Baustopp, Bußgeld, neue Bauvorlagen, Befreiungsantrag, Nachtragsgenehmigung.
Pest oder Cholera - der TE muss sich entscheiden. Vielleicht infiziert er sich weder hier noch dort, Gewissheit hat er erst hinterher.
Harrybo1981 schrieb:

Jetzt mochte ich bauen und gern im erlaubten baufenster bleiben.
Was sagt denn Dein verantwortlicher Entwurfsverfasser dazu, also der, der den Bauantrag unterschrieben hat?

hanghaus2000 19.07.21 07:45
Kann es sein, dass das Baufenster 5m ist? Nur Dein Planer hat es falsch Interpretiert? 5,50 m klingt irgendwie willkuerlich.

Hast Du mal mit dem Nachbar geredet? Der hat eventuell nach Plan gebaut.

hanghaus2000 19.07.21 07:56
Kann es sein, dass das Baufenster 5m ist? Nur Dein Planer hat es falsch Interpretiert? 5,50 m klingt irgendwie willkuerlich.

Hast Du mal mit dem Nachbar geredet? Der hat eventuell nach Plan gebaut.

Ich wuerde den Vorschlag von aufnehmen und neue Bauvorlagen einreichen (mit Befreiungsantrag falls es wirklich 5,50m sind) dann auf die Nachtragsgenehmigung warten. Eventuell trifft man ja auf einen Beamten der ueber den Schreibtischrand hinaus schauen kann.

Snowy36 19.07.21 07:58
Also hier Kam im ganzen Baugebiet nie ein Baukontrolleur…. Unser Nachbar is sicherlich auch etwas zu weit vorne verglichen mit seinem
Eingereichten Plan … hat keinen interessiert

wir haben uns sogar extra ne Baugenehmigung geholt fürs anfüllen an Ost und Westseite da laut Bebauungsplan nicht erlaubt … alle nach uns haben es einfach gemacht im Freisteller

Also nochmal bitte an den TE:
Die Fragen von meinen Vorgängern zu beantworten …

Wer hat vermessen, baust du mit GU? Hast du eine Baugenehmigung oder baust im Freistellungsverfahren

hanghaus2000 19.07.21 08:08
Stell doch mal den Bebauungsplan mit Baufenster ein. Eventuell auch die Textversion.

"Es ist sichergestellt das nachbar ueberschritten hat." Wer sagt das?

guckuck2 19.07.21 08:58
Das hat seine Vermessung ergeben. Trotz aller Verständigungsprobleme hilft es nicht, bereits beantwortete Fragen immer wieder zu stellen.
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