Baugenehmigung vor Fertigstellung der Erschließung

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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N

nordanney

Diese Antwort freut mich erst einmal sehr. Es wird ja oft über Behörden und Stadtverwaltung geschimpft, aber in diesem Falle muss ich mal eine Lanze brechen: Die Kommunikation war sehr gut, bei Telefonaten hat man meine Fragen immer ausführlich und freundlich beantwortet und auch auf E-Mail-Anfragen wurde schnell reagiert.
Da zeigt sich wieder, dass freundliche Gespräche auch zum gewünschten Ziel führen können. Auf der anderen Seite sitzen halt auch nur Menschen.
Glückwunsch!
 
F

Fleckenzwerg

Es gibt ein unerfreuliches Update: Ich habe gerade noch einmal angerufen beim Bauamt und mal nachgefragt, ob es bei der Übereinkuft bzgl. Baugenehmigung vor Ende der Erschließungsarbeit bleibt. Wurde gestrichen! Ich wies darauf hin, dass ich eine schriftliche Bestätigung, sogar mit Aktenzeichen habe. Die Antwort war, dass es nochmal besprochen wurde und diese Bestätigung nun zurückgenommen wird.
Der Mensch am Telefon ist natürlich nicht der Entscheidungsträger, habe mir die Nummer der Fachbereichsleitung geben lassen und dort auf den AB gesprochen. Mal sehen, was da kommt.
Ich bin enttäuscht und auch wütend. Da ist man der Willkür der Behörden ausgesetzt. Auch schriftliche Bestätigungen sind nichts wert. Ich werde versuchen, Druck zu machen aber ich befürchte da ist nicht viel zu machen. Ich kenne auch direkt niemanden aus der Verwaltung, sodass man über Beziehungen noch was machen könnte. Sie könnten es doch einfach machen, die Bauordnung erlaubt es.
 
M

mmmmbau

Was ist denn das für nen Scheiß?!
Da kann man sich ja getrost mal auf gar nichts mehr verlassen.
"Du" bzw. der Thread hatte mir ein wenig Hoffnung gemacht...
Berichte gerne weiter, wenn du magst, wie es ausgeht.
 
K1300S

K1300S

Auch wenn es Dich nicht tröstet, aber bei uns gab eine ähnliche Situation, und es wurde hart blockiert, bis alles (Umsetzung und Papierkram) so war, wie es sein muss. Dabei war der offizielle Erschließungsvertrag noch nicht unterzeichnet, weswegen es eine Baulast auf allen zukünftigen Wegeflächen geben musste. Dass zu dem Zeitpunkt schon alle Leitungen und Baustraßen fertig waren, hat nicht gereicht.
 
F

Fleckenzwerg

Die Erschließung wurde vor Monaten öffentlich ausgeschrieben. Ich werde mich mal erkundigen, ob der Auftrag nun vergeben wurde. Man liest an verschiedenen Stellen, dass eine Erschließung als gesichert angesehen werden kann, wenn ein Vertrag mit dem privaten Erschließungsträger geschlossen wurde. An anderer Stelle heißt es, es muss eine befestigte Straße bis zum Grundstück geben. Kein Feldweg/Schotter, sondern Pflaster oder Asphalt! Ich habe über meinen Bruder nun doch nen Kontakt in der Baubehörde ausfindig gemacht, der will sich das noch einmal ansehen...
 
M

mmmmbau

Also unsere Erschließung ist zumindest schon einmal vergeben. Ich denke auch ein entsprechender Vertrag unterschrieben dann.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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