Baugenehmigung vor Fertigstellung der Erschließung

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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F

Fleckenzwerg

Hier ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan. Im rot markierten Bereich wird mein Grundstück liegen.
1579762237932.png

Die Planstraße 1 mit Erdaufschüttung ist bereits vor 2 Jahren fertiggestellt worden. Die anderen Planstraßen sind momentan Feldwege.
So sieht es dort momentan aus:
1579762713172.png


Diese Feldwege sind schon jetzt mit Kraftfahrzeugen befahrbar. Das Haus im Norden ist alter Bestand, die Häuser im Südwesten sind kürzlich gebaut worden. Deren Versorgungsleitungen werden wohl über den Wirtschaftsweg im NO gelegt sein, denn dort ist eine Grundschule.
Sind die mit KFZ befahrbaren Feldwege schon ausreichend, um von einer gesicherten Erschließung zu reden?
baugenehmigung-vor-fertigstellung-der-erschliessung-372379-2.png
 
F

Fleckenzwerg

So ich habe jetzt mit jemandem von der städtischen Bauberatung telefoniert. Von Seiten des Tiefbauamtes muss demnach für die Erteilung der Baugenehmigung die Abwasserleitung gelegt sein.
Ich habe ihm von meiner Problematik bzgl. Baukindergeld erzählt. Der Herr zeigte sich verständnisvoll - was natürlich zunächst mal nichts an der Situation ändert. Er wollte aber daraufhin noch einmal Rücksprache mit dem Abteilungsleiter halten vor dem Hintergrund, dass es eben nicht unbedingt um den Baubeginn 2020, sondern nur die formale Genehmigung geht.
Die Bauordnung NRW sieht die Möglichkeit vor, die BG mit zusätzlichen Auflagen/Bedingungen zu versehen. Darauf wies ich hin, der Herr stimmte zu. Er wollte abklären, ob sich auf diesem Wege eine vorzeitige BG erteilen lässt, etwa mit der Vorgabe, dass der tatsächliche Baubeginn nicht vor Abschluss der Erschließungsarbeiten beginnen darf.
 
E

Escroda

Ich werde morgen bei örtlichen Bauberatung mal anrufen, hoffentlich können die da konkret werden.
Und? Sind sie konkret geworden?
Hier ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan.
Wie vermutet liegen alle Baugrundstücke an festgesetzten Verkehrsflächen. Wenn die dazugehörigen Grundstücke im Liegenschaftskataster schon gebildet wurden und der Gemeinde gehören, könnte eine Baugenehmigung mit Auflagen zum Baubeginn bereits jetzt erteilt werden.
Diese Feldwege sind schon jetzt mit Kraftfahrzeugen befahrbar.
Nur das dies für Dich oder deinen Bauunternehmer weder straßenrechtlich noch straßenverkehrsrechtlich erlaubt ist. Wirtschaftswege sind im Allgemeinen nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Sind die mit KFZ befahrbaren Feldwege schon ausreichend, um von einer gesicherten Erschließung zu reden?
Nein. Sollten aber die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die Erschließung in absehbarer Zeit gesichert vorliegt, kann die Behörde genehmigen, muss sie aber nicht. Der o.g. Anruf hätte Klarheit bringen können.

Edit: Du warst 30 Sekunden schneller. Die Beiträge haben sich überschnitten
 
F

Fleckenzwerg

Noch ein Update: Ich habe jetzt noch einmal mit der Bauberatung telefoniert, diesmal mit jemand anderem; Dieser meinte es wäre prinzipiell kein Problem, vor Abschluss der Erschließungsarbeiten eine BG zu erteilen, es kann nur nicht vorher mit dem Bau begonnen werden. Damit wäre ich völlig einverstanden. Ist jetzt nur eine mündliche Aussage, aber viel mehr kann ich zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht bekommen. Jedenfalls stimmt mich das schon etwas optimistischer. Jetzt müssen nur noch die weiteren Planungen voran gehen. Danke bisher für eure Antworten. Wenn sich in dieser Sache später noch etwas tut, dann werde ich mich hier wieder zu Wort melden.
 
F

Fleckenzwerg

Update zwei, ich habe noch einmal um eine schriftliche Antwort gebeten, und habe sie auch bekommen:

[...]hiermit bestätige ich Ihnen auch schriftlich, dass die Erteilung einer Baugenehmigung auch Prinzipiell dann möglich ist, wenn die Erschließungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Der Baubeginn kann dann aber erst erfolgen, wenn die Erschließung gesichert ist. [...]

Wir haben sogar ein Aktenzeichen bekommen. Das können wir bei der konkreten Anfrage später im laufenden Jahr angeben, dann sollten die Kollegen direkt wieder im Thema sein und auch ihre eigenen Aussagen wiederfinden.

Diese Antwort freut mich erst einmal sehr. Es wird ja oft über Behörden und Stadtverwaltung geschimpft, aber in diesem Falle muss ich mal eine Lanze brechen: Die Kommunikation war sehr gut, bei Telefonaten hat man meine Fragen immer ausführlich und freundlich beantwortet und auch auf E-Mail-Anfragen wurde schnell reagiert. Wie ich in ersten Telefonaten mitbekommen habe, ist dort eigentlich gängige Praxis, eine BG tatsächlich erst bei erfolgter Erschließung zu erteilen. Normalerweise spricht wohl auch nichts dagegen, denn was will man mit einer BG, wenn man trotzdem nicht loslegen kann. Mir gegenüber hat man aber Verständnis gezeigt und man ist scheinbar bemüht, mir entgegenzukommen in dem man hiervon abweicht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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