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ᐅ Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?


Erstellt am: 10.12.15 09:52

Jochen10417.12.15 10:37
cumpa schrieb:
Klar hätte ich mir anhören können was der zu sagen hat. Jedoch ist mir schriftlich lieber.
Vielleicht wollte er sich nur bei dir Entschuldigen und dir Mitteilen, dass alles ohne Extra Kosten für dich abgewickelt wird.
Jedenfalls bin ich auch der Meinung, dass du dir zuerst anhören könntest, was er dir zu sagen hat. Du musst dich ja auf nichts einlassen / nichts unterschreiben. Ggf. kannst du auch einen Zeugen zum Gespräch mitnehmen.
Wenn er sagt, dass du irgendwelche zusätzlichen Kosten übernehmen sollst, kannst du ihm sagen, dass du das gern schriftlich inkl. Begründung hättest, damit dein Anwalt das prüfen könne.
Bauexperte17.12.15 11:15
Hallo,
naturstein schrieb:

Ich empfehle jetzt bereits einen Anwalt Bau begleitend einzuschalten,
Das wäre, zum jetzigen Zeitpunkt, vergleichbar den berühmten Kanonen und den Spatzen

Ich finde es sehr bedauerlich, daß der TE das Gesprächsangebot seines GU ausgeschlagen hat. Menschen machen Fehler - dürfen Fehler machen, sonst lernen sie nämlich nichts dazu. Als Konsequenz daraus wird der TE nicht mehr erfahren, was ihm entgangen sein "könnte" .... das Vertrauen des GU in seinen Vertragspartner TE dürfte auch einen guten Dämpfer erhalten haben.

Grüße, Bauexperte
cumpa22.12.15 00:04
Hallo an alle.
Hier die Antwort der Baufirma, bzw des Verkäufers:

Sehr geehrte Frau.....und Herr.........
Hinsichtlich Ausführungsplanung: Hier bin ich in eine sprachliche Falle gestolpert. Umgangssprachlich und juristisch sind das leider zwei Paar Schuhe.
Gemeint war von mir die interne Werkplanung, die für die Handwerker die Grundlage für die Ausführung (z. B. Fensteranschlag, Deckenaussparungen etc) vorgibt.
Den Zusatz „ist im Preis enthalten“ suggeriert zudem, dass es dafür einen separaten Preis gibt – dies ist nicht der Fall, da dies ja (wie gesagt) intern von unseren
Angestellten erledigt wird im Rahmen Ihrer normalen planerischen Tätigkeit. Die Werkplanung wird Ihnen auch, wie gemeint, zur Verfügung gestellt, da Sie
diese unterschreiben müssen und in dieser Werkplanung noch einmal detaillierter sehen, wie der Bau ausgeführt wird.
Eine Ausführungsplanung im juristischen Sinne, würde die Vergabe einer Ausführungsplanung an ein externes Ingenieurbüro mit den entsprechenden Kosten,
jedoch ohne jedweden Nutzen für die Realisierung Ihres Bauvorhabens, bedeuten. Sollten Sie also auf diese Art der Ausführungsplanung bestehen, werden wir den
Werkvertrag nicht annehmen (können) – und dies ist, glaube ich, auch von Ihnen nicht gewollt.


Jetzt überlegen wir wie genau wir darauf antworten. Die "interne" Bauzeichnerin die diese Ausführungsplanung/Werkplanung für uns macht, teilte uns mit, daß diese im Maßstab 1:75 erstellt wird.
Reicht das für eine detaillierte Überprüfung aus ?
Mein Sachverständiger der von dieser Antwort noch nichts weiß, sagte mir lediglich, dass er keine Baubegleitung/Prüfung mit einer Genehmigungsplanung (1:100) durchführen kann.

Was meint Ihr ? In welchen Maßstab sollte die Werkplanung erstellt werden.

P.S. Habe nicht vor darauf zu bestehen, die Ausführungsplanung von einen externen Architekt durchführen zu lassen - so wie vom Verkäufer befürchtet.
Bauexperte22.12.15 05:47
Guten Morgen,
cumpa schrieb:
cumpa schrieb:

da dies ja (wie gesagt) intern von unseren
Angestellten erledigt wird im Rahmen Ihrer normalen planerischen Tätigkeit.
Nur interessehalber - welche Ausbildung haben denn die Angestellten, welche die Werkpläne erstellen?
cumpa schrieb:

Sollten Sie also auf diese Art der Ausführungsplanung bestehen, werden wir den
Werkvertrag nicht annehmen (können) – und dies ist, glaube ich, auch von Ihnen nicht gewollt.
cumpa schrieb:
Liegt bisher also keine Auftragsbestätigung vor?
cumpa schrieb:
cumpa schrieb:
cumpa schrieb:

Reicht das für eine detaillierte Überprüfung aus ?
Mein Sachverständiger der von dieser Antwort noch nichts weiß, sagte mir lediglich, dass er keine Baubegleitung/Prüfung mit einer Genehmigungsplanung (1:100) durchführen kann.
Frage Deinen Sachverständiger, was er als angemessene Größe ansieht; er muß die Werkpläne ja auch prüfen

Grüße, Bauexperte
cumpa22.12.15 08:37
Hallo Bauexperte. Welche Ausbildung die Angestellten haben weiß ich nicht. Die Genehmigungsplanung hat eine Architektin gemacht.
Es gibt einen unterschriebenen Werkvertrag und ein Schreiben danach mit dem Wortlaut:

Annahme Bauwerkvertrag
Sehr geehrte Frau...Sehr geehrter Herr.....
....Wir freuen uns, dass Sie sich für dieses Haus entschieden haben und nehmen Ihren Bauwerkvertrag hiermit an.
Der Ordnung und Vollständigkeit halber geben wir Ihnen noch einige Zusatzinformationen.
Im Besonderen haben wir angenommen:
...es wird keine Ausführungsplaning erstellt...


Wir gehen davon aus dass dies eine Auftragsbestätigung ist.
Ich glaube es geht der Baufirma nur darum die Auftragsplanung von mir nicht extern abgewickelt sehen zu wollen. Oder aber die Baufirma möchte keine Planung größer als 1:75 rausrücken, damit ich bzw mein Sachverständiger nicht genau prüfen kann.
Voki122.12.15 18:19
Ihr habt ein Angebot auf Abschluss eines Werkvertrages an den potenziellen Auftragnehmer abgegeben. Dieser hat das Angebot nicht unverändert angenommen, sondern er hat eine Änderung vorgenommen (keine Ausführungsplanung). Durch die Übermittlung des ergänzten Angebotes hat nun Euch der Auftragnehmer ein Angebot auf Abschluss des Werkvertrages gemacht. Ihr könnt nun ablehnen oder annehmen oder neuerlich ändern und dem Auftragnehmer ein Angebot machen. Noch ist kein Vertrag zustande gekommen.
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