Bauen ohne Vertrag - Bedenken?

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S

Steffi33

Ich denke positiv... aber falls es so kommt... Dann wird eine Frist gesetzt. Wenn die verstreicht, beauftrage ich eine andere Firma mit den restlichen Arbeiten.
 
S

Steffi33

ansonsten eine Weisheit: wenn jemand was vorschlägt, ist es IMMER zu seinen Vorteil. wenn die Firma also vorschlägt, ohne vertrag zu bauen, haben die davon einen Vorteil! niemand stellt sich selber ins abseits.
Wobei ja die Verträge auch von den Baufirmen kommen... Ich habe noch nicht davon gehört, dass ein Bauherr einen Bauvertrag verfasst hätte. Also ist so ein Vertrag dann vielleicht auch eher zum Vorteil der Baufirma???
 
B

Bauexperte

Ich denke positiv... aber falls es so kommt... Dann wird eine Frist gesetzt. Wenn die verstreicht, beauftrage ich eine andere Firma mit den restlichen Arbeiten.
Das wird _ohne_ schriftlichen Vertrag nicht so einfach werden, da zuvorderst geklärt werden müsste, ob nun VOB oder BGB als vereinbart gilt und daraus resultierend, zu welchen Bedingungen Du einen, sich durch konkludentes Handeln ergebenden, Vertrag kündigen kannst.

Vertrag kommt von vertragen - so banal, so wahr. Ein Vertrag regelt - im besten Fall unzweideutig - welche definierte Leistung zu welchem Preis in welcher Zeit mit welchen Zahlungsmodalitäten/Sicherheiten und Vertragsstrafen geschuldet ist. Verzichtest Du auf einen schriftlich abgefassten Vertrag, ist ein möglicher Verzug bei der Bauzeit sicher Dein kleinstes Problem.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bieber0815

Es gibt ein Angebot (schriftlich?) und eine Leistungsbeschreibung. Das Angebot wurde angenommen. Damit liegt m.E. ganz sicher ein Vertrag vor. Der Inhalt des Angebots wäre interessant ...

Wenn es nicht um ganze Häuser geht, sondern nur um Teile davon (neues Dach, neues Bad), dürfte das dem üblichen Vorgehen entsprechen: Angebot mit Leistungsbeschreibung und Preis, Angebot wird angenommen, Handwerker führt aus. Ein Dokument, auf dem "Werkvertrag" steht, gibt es dann nicht. Wo sollte das Problem sein?
 
O

oleda222

Die gesetzliche Regelung nach BGB ist in den meisten Fällen doch recht verbraucherfreundlich.

Nach meinem Kenntnisstand ist es schwierig VOB zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu vereinbaren, speziell wenn diese nicht vollständig vorgelegt wurden sondern nur irgendwo im Angebot erwähnt werden. Dann gelten sogar nur die für den Verbraucht positiven Teile der VOB.

Wenn das Vertrauen in den BU da ist, warum nicht...
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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