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ᐅ Bauanzeige wer hat Erfahrung damit


Erstellt am: 22.06.21 11:29

kbt09 22.06.21 20:42
11ant schrieb:

Die Rede ist also von einer vollwertigen freien Architektin, nicht von einer Zeichenknechtin des Bauunternehmers ?
.. wozu gehört denn nun die Architektin? Und wie hängt das mit
Thomas911 schrieb:

Die Verzögerung von noch 2 Monaten ist für uns aber auch eine Katastrophale Situation. Wir ersuchen ein Gespräch mit der Baufirma und wollen darauf bestehen, dass sie die Kosten für die Bauanzeige übernehmen, sollten wir uns dazu final entscheiden.
zusammen?

Thomas911 22.06.21 21:10
i_b_n_a_n schrieb:

Ausser schlaumeirern (sorry dafür) kann ich noch ein kleines Bisschen an Infos beitragen. Wir haben ja gerade gebaut. Neubaugebiet mit Bebauungsplan in NRW. Wir (also wir und der Architekt) haften nun im vereinfachten Verfahren gemeinsam dafür das unser Haus genau so ist wie es laut Bebauungsplan sein darf. Das betrifft ganz viele Dinge wie Traufhöhe, Firsthöhe, Baufenster, DN, Farbe der Dacheindeckung etc. Wir haben den Antrag des (freien) Architekten mit unterschrieben, persönlich das ganze Gedöns beim Bauamt der Gemeinde abgegeben und 3 oder 4 Tage später kam dann auch schon das O.K.

Die Gemeinde ist ja im vereinfachten Verfahren aus der Haftung raus, hat deswegen i.d.R keine Probleme damit ... es sei denn die eingereichten Unterlagen weichen krass von einem genehmigungsfähigen Bau ab. Habe ich hier auch von gehört, da sollten z.B. 4 Wohneinheiten auf einer Parzelle erstellt werden, erlaubt waren nur 2. Und Rückbau fordern macht weder der Gemeinde Spass noch dem/der Bauherrn/in
Danke für die Info. Ich hoffe, meine Antwort kam nicht zu frech rüber. Wir überlegen nun tatsächlich den bestehenden Antrag Zurückzuziehen und einen neuen mit der Änderung der Fensterausrichtung zu stellen. Der Sachbearbeiter vom Bauamt kennt uns ja schon so bisschen, vllt geht es dann auch zügiger voran. Hauptsache, es sind bei den Unterlagen keine weiteren Fehler zu finden. Natürlich muss auch die Architektin mitspielen und alle Unterlagen nochmal aufbereiten, da werden wir mit ihr wohl etwas kämpfen müssen

Thomas911 22.06.21 21:12
kbt09 schrieb:

.. wozu gehört denn nun die Architektin? Und wie hängt das mit

zusammen?
Die Architektin gehört zur Baufirma und erstellt die Bauantragsunterlagen. Darüber hinaus, aufgrund der mangelhafter Aufbereitung / Fehler in den Plänen sind wir aus dem vereinfachten Verfahren geflogen und müssen nun entweder den normalen Weg mit 2-3 Monaten Frist gehen, oder eben einen anderen Weg suchen. Auf extra 2-3 Monate Wartezeit sind wir nicht eingestellt.

i_b_n_a_n 22.06.21 21:23
Hallo,

nöö, nix frech, passend.

Der Unterschied zwischen freien Architekten und "Zeichenknechten" in Form von bei GU/BU angestellen Architekten ist frappierend. Unser Architekt ist auf unsere Wünsche eingegangen, hat diese aufgegriffen und verbessert (im Rahmen der beauftragen Leistungsphasen). Meine Verwandschaft baut auch gerade, bzw. wartet auf Genehmigung des Bauantrags (hie kein Bebauungsplan). Deren Architektin hat nur "Mist gebaut", weder hat sie gewünschte Dinge umgesetzt (sondern andere Dinge die bereits gut waren wieder schlecht gemacht), noch hat sie erforderliche Dinge beim ersten oder gar zweiten Anlauf geschafft. Das war wohl eine sehr zähe Anglegenheit.

Aber wer kanns ihr verdenken, sitzt halt ihre Zeit ab ...

Escroda 22.06.21 23:46
Thomas911 schrieb:

da ein Fenster in eine falsche Himmelsrichtung positioniert ist und nicht Bebauungsplan konform ist.
Interessant. Habe ich noch nie gelesen, dass ein Bebauungsplan die Himmelsrichtung der Fenster festsetzt. Kannst Du mal den Bebauungsplan wörtlich zitieren?
Thomas911 schrieb:

Diese Sondergenehmigung dauert jetzt weitere 2 Monate.
... und kostet zusätzliche Gebühren.
Thomas911 schrieb:

Wir ersuchen ein Gespräch mit der Baufirma und wollen darauf bestehen, dass sie die Kosten für die Bauanzeige übernehmen
Viel Glück. Wenn zwei Monate Verzögerung schon katastrophale Folgen haben, was wird dann wohl die Auseinandersetzung mit der Baufirma bewirken?
Tassimat schrieb:

aber dadurch ist die Architekten nicht automatisch schlecht
Schade, dass ich Punkt 6.3 nicht kenne. Doch wenn da steht, Fenster nach Norden sind verboten, und sie plant ein Fenster nach Norden, wäre das ziemlich schlecht.
Thomas911 schrieb:

Bzw. macht es Sinn nun den laufenden Bauantrag rückgängig zu machen
Ja, wenn Du einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefunden hat, dem Du vertraust und der bereit ist, die Bauanzeige zu stellen.
Thomas911 schrieb:

oder resultiert es ggf. in noch mehr Chaos dadurch ?
Das kannst nur Du beurteilen, ob Du von der Baufirma soviel Flexibilität und Kompetenz erwarten kannst.
Thomas911 schrieb:

durch diese Änderung sind wir aber aus dem vereinfachten Verfahren raus
Doch wohl eher wegen des besagten Fensters.
Thomas911 schrieb:

Die Architekt rät davon ab, will wohl keine Risiken übernehmen denn in dem Fall baut man quasi ohne jegliche Genehmigung und haftet später bei möglichen Abweichungen selbst (die bei uns egtl nicht gegeben sind).
Ihre Inkompetenz hat sie ja schon bewiesen. Und da willst Du ihr die komplette Verantwortung übertragen?
11ant schrieb:

Es bleibt für mein Verständnis unverständlich bis widersinnig: wo ein Freisteller und eine Bauanzeige unterschiedlich sind, gilt letztere meist für genehmigungsfreie, aber anzeigepflichtige Bauwerke, wie es in manchen Bundesländern z.B. Einzelcarports sein können.
Das liegt an den feinen gemeinen Unterschieden in den Bundesländern. Manchmal heißen die Verfahren sogar gleich, haben aber völlig unterschiedliche Voraussetzungen. Das vereinfachte Verfahren in Brandenburg hat sehr wenig mit dem früheren vereinfachten Verfahren in NRW zu tun.
i_b_n_a_n schrieb:

Wir (also wir und der Architekt) haften nun im vereinfachten Verfahren gemeinsam
Apropos klugscheißen: Du meinst die Genehmigungsfreistellung nach §63 Bauordnung NRW 2018 (bzw. §67 a.F.) und gerade nicht das vereinfachte genehmigungsverfahren nach §68 a.F..
Thomas911 schrieb:

wir aus dem vereinfachten Verfahren geflogen und müssen nun entweder den normalen Weg mit 2-3 Monaten Frist gehen
Im vereinfachten Verfahren kann sich die Behörde auch 3 Monate Zeit nehmen §63, Abs. 4:
(4) Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist gegenüber der Bauherrin oder dem Bauherrn aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach Satz 1 maßgeblichen Frist entschieden worden ist.

kati1337 23.06.21 01:03
Alle sabbeln sich hier was dicht und dann kommt Escroda und räumt einmal auf. 🙂
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.
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