Bauantragsplanung mit Garage / bauseits

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Maverick101

Hallo,

ich stehe derzeit vor einem möglichen Problem, an dem ich wohl auch selbst schuld bin. Wir wollen ein Haus bauen, hierzu haben wir einen Werkvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Architektenleistung für das Haus. Beim ersten Termin mit dem Architekten kam die Frage auf, ob er die Garage mit einzeichnen soll, dann wäre das erledigt. Hier hätte ich direkt nach dem Mehrpreis fragen sollen. Wir waren zuversichtlich und er war uns auch sympathisch.

Wir haben dann grob formuliert was wir uns vorstellen, er hat uns dann aber immer versichert - dass die Ausgestaltung später bei uns liegt und wir 5 Jahre für die Errichtung Zeit hätten. Somit war das für uns in Ordnung.

Nach langen hin und wenig her, haben wir nun die Bauantragsunterlagen erhalten. Leider haben wir das Gefühl, das dies wenig entgegenkommend und teilweise auch falsch bearbeitet wurde. Die falschen Angaben sollen wir streichen und selbst korrigieren. Soviel zum Hintergrund.

Mein eigentliches Problem nun, er hat die Garage nach eigenem Ermessen im Lageplan gezeichnet und die Entwässerung dafür vorgesehen, weitere Unterlagen gibt es nicht. Aus unserer Sicht passt das schon so. Wir haben jetzt zum ersten mal im Bauantrag gesehen das er hierfür Baukosten von 46 T€ veranschlagt hat. Grundsätzlich erstmal hinnehmbar, aber jetzt habe ich die Befürchtung, dass uns der gute Herr hier eine fürstliche Rechnung stellen wird, obwohl das nie Abgesprochen oder der geplante Kostenrahmen vorher definiert wurde.

Ich denke sobald wir das jetzt unterschreiben ist das Thema auch für uns gelaufen. Ich fürchte das wir dann nur dafür irgendwas um die 5 T€ zahlen dürfen. Habt ihr da Erfahrungen? Wirklich geplant hat er für uns ja eigentlich nichts, er hat lediglich den Platz auf dem Grundstück hierfür vorgesehen?

Danke euch
 
11ant

11ant

Dafür, daß der von der Baufirma beauftragte Architekt eine "bauseits" beschaffte Garage als Strichellinien-Dummy in den Lageplan einzeichnet und in gleicher Weise auch in der Entwässerungsplanung berücksichtigt, werdet Ihr gewiß nicht seine Leistungen so zu bezahlen haben, als gehörte diese Garage zum von ihm geplanten Auftragsvolumen.
Wozu er dabei deren ungefähre Kosten schätzt, macht aus meiner Sicht allerdings auch keinen Sinn. Wenn Euch der Garagenpreis zu hoch erscheint, wird sich dieser Eindruck rasch relativieren, wenn Ihr die Garagenverkäufer mal nach ihren Angeboten fragt. Garagenpreise sind vermutlich der Ursprung des Wortes "Betongold" *LOL*
Der vermutete Garagenpreis mag vielleicht für die Gebühr des Baugenehmigungsverfahrens eine Rolle spielen.

Garagen sind in einigen Bundesländern unter bestimmten Umständen verfahrensfrei. Bedenkt allerdings bei Fertiggaragen auch deren Anlieferung, für die ggf. günstiger ist, daß es den Dachüberstand des Hauses dann noch nicht gibt.
 
Y

ypg

Das ist gängig und ungefährlich, wenn der Zeichner eine später geplante Garage oder Carport mit in den Bauantrag aufnimmt. Über die Kosten bemisst sich die Kosten-Höhe der Baugenehmigung. Soviel macht da aber 50000€ nicht aus.
Und ein Gutes hat es ja: jetzt habt ihr eine Hausnummer für die massive Doppelgarage in EL und könnt schon einmal den Kredit aufstocken ;) Allerdings müsst ihr die natürlich nicht bauen.
 
M

Maverick101

Das beruhigt mich schonmal etwas. Ich habe heute zudem festgestellt, dass die Garage nicht dem Bebauungsplan entspricht und er das auch nicht als Befreiung aufgenommen hat. Das passt jetzt noch perfekt zu der ganzen Geschichte mit diesem Typen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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