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ᐅ Bau auf dem "Noch"-Grundstück der Schwiegereltern/Notarielle Lösung?


Erstellt am: 25.09.24 13:29

mitglied12325.09.24 13:29
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich versuche, mein Anliegen zu erklären und hoffe, dass ich von euch Antworten erhalte, die mir weiterhelfen können.

Folgende Thematik:

wir heiraten in ein paar wenigen Wochen

In unserem Dorf sind die Bauplätze rar und mittlerweile alle verkauft.
Wir wohnen mit den Schwiegereltern in einem Haus und möchten demnächst anfangen zu bauen.

Die Schwiegereltern besitzen zu dem bebauten Grundstück, auf dem wir grade wohnen, noch drei weitere Grundstücke. Alle vier grenzen aneinander. Auf einem davon wollen wir einen Neubau errichten.

Das ausgewählte Grundstück ist aktuell kein Baugrundstück, da es im Außenbereich liegt, wir haben aber eine Bauvoranfrage gestellt und diese ist bewilligt worden.
Die Rückmeldung des Landratsamtes steht noch aus. Sollte es da auch durchgehen, möchten wir dort bauen.

Der Schwiegervater möchte uns beiden das Grundstück kostenlos überlassen (nach der Hochzeit).
Der Sicherheit wegen möchten wir auch beide im Grundbuch stehen.

Das Grundstück hat in etwa 2.000 m². Den Wert davon kenne ich nicht.

Bezüglich der Schenkungssteuer gibt es ja die Grenze Eltern <-> Sohn = 400.000,-€, Schwiegereltern <-> Schwiegertochter = 20.000,-€.

Vor der Hochzeit passiert sowieso nichts mehr in Sachen Überschreibung/Schenkung.

Meine Fragen hierzu stellen sich...

--> wenn wir geheiratet haben und der Schwiegervater überschreibt ODER schenkt (via notariellem Schenkungsvertrag) das Grundstück an meinen Mann, gehört es uns dann automatisch beiden, weil wir verheiratet sind oder nur meinem Mann? Wie schaut es hier mit dem Grundbuch aus, stehen dann automatisch beide darin? Wahrscheinlich nicht, oder?

--> ist eine Schenkung ODER eine Überschreibung logischer?

--> wenn ich direkt im Grundbuch stehen möchte, was auch mein Mann so möchte, gibt es eine gute Lösung, bei der so weniger Schenkungssteuer etc. wie möglich anfällt? Oder ist sowas nur über eine Kettenschenkung mit Schamfrist möglich?

Wie löst man so etwas am einfachsten und saubersten, damit das Grundstück uns beiden gehört und beide im Grundbuch stehen?

Vielen Dank
filosof25.09.24 13:35
Dafür wäre es zunächst mal wichtig, zu wissen, was das Grundstück wert ist. 2.000qm in guter Lage im Münchner Südwesten sind ca. 2.5 Mio€.
2.000qm im brandenburgischen Niemandsland sind (geratene) 50k €...

Dementsprechend kann man sich Gedanken über die Schenkungssteuer machen (oder eben nicht).
mitglied12325.09.24 13:40
filosof schrieb:

Dafür wäre es zunächst mal wichtig, zu wissen, was das Grundstück wert ist. 2.000qm in guter Lage im Münchner Südwesten sind ca. 2.5 Mio€.
2.000qm im brandenburgischen Niemandsland sind (geratene) 50k €...

Dementsprechend kann man sich Gedanken über die Schenkungssteuer machen (oder eben nicht).

Hallo filisof,

wir wohnen sehr ländlich.
Neubaugrundstücke (erschlossen) kosten bei uns ca. 50,-€/m2.

Das ausgewählte Grundstück ist noch nicht erschlossen.
Das würden mein Mann und ich dann machen via Erschließungsvertrag.

Wie finde ich selbst den genauen Wert heraus?
nordanney25.09.24 13:44
mitglied123 schrieb:

--> wenn wir geheiratet haben und der Schwiegervater überschreibt ODER schenkt (via notariellem Schenkungsvertrag) das Grundstück an meinen Mann, gehört es uns dann automatisch beiden, weil wir verheiratet sind oder nur meinem Mann?
Wenn Du Dir Deine Frage durchliest, kennst Du die Antwort.
mitglied123 schrieb:

ist eine Schenkung ODER eine Überschreibung logischer?
Ist beides dasselbe. Unentgeltliche Überschreibung = Schenkung, Entgeltliche Überschreibung = Verkauf. In beiden Varianten wechselt der Eigentümer.
mitglied123 schrieb:

wenn ich direkt im Grundbuch stehen möchte, was auch mein Mann so möchte, gibt es eine gute Lösung, bei der so weniger Schenkungssteuer etc. wie möglich anfällt? Oder ist sowas nur über eine Kettenschenkung mit Schamfrist möglich?
Kettenschenkung. Eltern an Kind, Kind an Partner/in.
Schamfrist ist inzwischen (und auch in der Vergangenheit) nicht zwingend. Sieht BFH vom 28.07.2022 II B 37/21, wo das Finanzamt eine mega fette Klatsche bekommen hat. In diesem Urteil mit weitreichender Signalwirkung wurde die Kettenschenkung sogar in einer einzigen Urkunde beim Notar vorgenommen.
mitglied123 schrieb:

Wie löst man so etwas am einfachsten und saubersten, damit das Grundstück uns beiden gehört und beide im Grundbuch stehen?
Kettenschenkung nach der Hochzeit. Oder schon jetzt (dann hat man sogar eine zeitliche Trennung) Eltern ==> Kind und nach der Hochzeit dann an den Partner/in.
mitglied123 schrieb:

Wie finde ich selbst den genauen Wert heraus?
Nimm den Bodenrichtwert und reduziere ihn z.B. um 20€/qm wegen der noch ausstehenden Erschließung (oder frage Preise für die Erschließung an - Straße, Versorgungsleitungen). Nur, dass wir uns richtig verstehen. Erschließung bedeutet die äußere Erschließung bis an das Grundstück heran inkl. neuer Straße. NICHT die ganzen Leitungen auf dem Grundstück.
mitglied12325.09.24 13:50
nordanney schrieb:

Wenn Du Dir Deine Frage durchliest, kennst Du die Antwort.

Ist beides dasselbe. Unentgeltliche Überschreibung = Schenkung, Entgeltliche Überschreibung = Verkauf. In beiden Varianten wechselt der Eigentümer.

Kettenschenkung. Eltern an Kind, Kind an Partner/in.
Schamfrist ist inzwischen (und auch in der Vergangenheit) nicht zwingend. Sieht BFH vom 28.07.2022 II B 37/21, wo das Finanzamt eine mega fette Klatsche bekommen hat. In diesem Urteil mit weitreichender Signalwirkung wurde die Kettenschenkung sogar in einer einzigen Urkunde beim Notar vorgenommen.

Wäre ja super, dann würden wir das in einem Notartermin bzw einer Beurkundung hinbekommen.

Kettenschenkung nach der Hochzeit. Oder schon jetzt (dann hat man sogar eine zeitliche Trennung) Eltern ==> Kind und nach der Hochzeit dann an den Partner/in.

Kriegen so schnell keinen Notartermin mehr und wollen erst die Begehung des LRA abwarten für die finale Freigabe.

Nimm den Bodenrichtwert und reduziere ihn z.B. um 20€/qm wegen der noch ausstehenden Erschließung (oder frage Preise für die Erschließung an - Straße, Versorgungsleitungen). Nur, dass wir uns richtig verstehen. Erschließung bedeutet die äußere Erschließung bis an das Grundstück heran inkl. neuer Straße. NICHT die ganzen Leitungen auf dem Grundstück.
DANKE. Ich kam jetzt auf ca. 60.000€ Wert (unerschlossen).

Mein zukünftiger Mann sagt grade aber noch was ganz anderes interessantes. Es ist NOCH Grünfläche und da wird der qm für 1€ verkauft, heißt Wert: 2.000€. Wäre ja klasse.. dann könnten wir gleich auf uns beide überschreiben lassen, ohne in irgendeine Schenkung zu geraten.. oder? Er sagt MAXIMAL 8€/m², wenn es als Bauerwartungsland eingestuft wird.
nordanney25.09.24 13:59
mitglied123 schrieb:

Mein zukünftiger Mann sagt grade aber noch was ganz anderes interessantes. Es ist NOCH Grünfläche und da wird der qm für 1€ verkauft, heißt Wert: 2.000€. Wäre ja klasse.. dann könnten wir gleich auf uns beide überschreiben lassen, ohne in irgendeine Schenkung zu geraten.. oder? Er sagt MAXIMAL 8€/m², wenn es als Bauerwartungsland eingestuft wird.
Setzt den Wert an, den das Grundstück hat. Ist es jetzt kein Bauland, dann natürlich auch einen geringen Wert - ist ja fast egal "Z W I N K E R"
grundstückschenkungssteuergrundbuchüberschreibungkettenschenkungerschließungerschlossen