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ᐅ Bau auf dem "Noch"-Grundstück der Schwiegereltern/Notarielle Lösung?


Erstellt am: 25.09.24 13:29

Schorsch_baut26.09.24 08:07
mitglied123 schrieb:

Das ausgewählte Grundstück ist aktuell kein Baugrundstück, da es im Außenbereich liegt, wir haben aber eine Bauvoranfrage gestellt und diese ist bewilligt worden.
Die Rückmeldung des Landratsamtes steht noch aus. Sollte es da auch durchgehen, möchten wir dort bauen.
Bei uns kassieren die Landratsämter regelmäßig die positiven Bescheide der Kommunen zu Voranfragen.
hanse98726.09.24 08:55
Schorsch_baut schrieb:

Bei uns kassieren die Landratsämter regelmäßig die positiven Bescheide der Kommunen zu Voranfragen.
Bei uns bekommt man für den Fall wie hier gar keinen positiven Bescheid. Erst müssen die übergeordneten Stellen ihr OK geben und dies ist bei Außenbereich eher selten. Ich hab ja das Ganze von 2020 bis 2023 miterlebt bei meinen kleinen Grundstücks. Hätte nur die Kommune zu entscheiden gehabt wäre die Antwort sofort positiv gewesen, nur ohne OK vom Bezirk gehts halt nicht. Durch eine glückliche Fügung ging’s plötzlich ganz schnell, denn ich wurde schon darauf vorbereitet dass man für das ganze Verfahren mal so 5 Jahre einplanen sollte.
ReXel8326.09.24 09:09
nordanney schrieb:

Das Bauamt interessiert der Wert nicht. Dieser ist zunächst für den Notar relevant (auch wenn dieser selbst keinen Wert ermittelt, sondern die Angaben seines Kunden übernimmt - er soll nur beraten und einen rechtssicheren Vertrag aufsetzen). Das FA bekommt dann den Kaufvertrag, schaut in diesen rein und wenn dort Ackerland o.ä. (geht auch aus den im Kaufvertrag aufgeführten Grundbuchdaten ergänzend hervor) verkauft wird, fragt keine Sau mehr nach dem Wert, da im FA für solche Grundstücke a) Bodenrichtwerte und b) Erfahrungswerte bekannt sind.
Das läuft total entspannt und geschmeidig durch.

Du hast recht. Ich meinte nicht "Bauamt" sondern "Finanzamt"
Danke auch für die restliche Klarstellung. Wir waren bei unserem Vorhaben etwas vorsichtiger und haben erst die Schenkung über die Bühne gebracht und anschließend die Bebauung geklärt (bzw. sind immer noch im Verfahren 🙁 )
11ant26.09.24 15:52
Schorsch_baut schrieb:

Bei uns kassieren die Landratsämter regelmäßig die positiven Bescheide der Kommunen zu Voranfragen.
Dann wird das Gründe haben - zum Beispiel eine Mißinterpretation der Bürgerfreundlichkeit seitens der Kommunen. Gemeinden mögen sich noch so sehr mehr junge Familien wünschen, der rechtliche Rahmen bleibt beachtlich.
hanse987 schrieb:

Bei uns bekommt man für den Fall wie hier gar keinen positiven Bescheid. Erst müssen die übergeordneten Stellen ihr OK geben und dies ist bei Außenbereich eher selten.
Das Problem ist, daß einige Zustimmung im Gemeinderat allein nicht genügt: eine Abrundungssatzung ist gewissermaßen ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, dem die untere Landesplanungsbehörde noch zustimmen muß. Da mag die Gemeinde noch so gelb sein, wenn die Landesebene grün ist, verhält sich auch die Verwaltung auf Kreisebene entsprechend.

Deswegen muß man hier zwischen dem Planungswillen der Kommune und der Rechtskraft des Vorhabens unterscheiden, eine Abrundungssatzung zu erlassen und das betreffende Gebiet in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Gestaltungssatzung einzubeziehen. Daher ja auch mein ungläubiges Staunen.
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abrundungssatzung