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ᐅ Balkontür und Fensterbänke - Mängel bei Neubau


Erstellt am: 22.02.19 21:30

ypg26.02.19 22:42
drigli1984 schrieb:
sich um eine Eigentumswohnung handelt, laufen die Mängel alle über den Bauträger.

Und deshalb gehen alle Deine Mängelrügen an den Bauleiter, denn der ist Dein Vertragspartner!
11ant27.02.19 00:28
drigli1984 schrieb:
Experte sollte keine Beleidigung sein.
Ich habe es auch nicht so aufgefaßt, sondern wollte nur zwei Dinge gleichzeitig zum Ausdruck bringen: a) meine Äußerungen nicht doppelt, sondern (nur) bei "Fensterbauern" zu zählen; sowie b) daß ich "Experten" meist als nahezu das Gegenteil von Ahnunghabern erlebe
drigli1984 schrieb:
Der Monteur hat mir heute am Telefon (mittlerweile wurden zwei Termine nicht eingehalten) gesagt, dass es sich um koppelbare Elemente handelt,
Gekoppelt werden können tun die Elemente eigentlich grundsätzlich, aber hier sieht man davon nichts. Der Lieferant möge mal darlegen - mittels einer Schnittzeichnung seines Koppelungsprofils zum Beispiel - wie das hier verdeckt erfolgt sein soll. Eine solche Konstruktion kann ich hier allein optisch nicht vollständig ausschließen - allerdings wäre sie dicht (was hier ja wohl nicht der Fall ist).
drigli198421.05.19 18:03
Schönen Abend!
Ich brauche noch mal eure Einschätzung. Ich habe nun zwei Lösungsvorschläge bekommen:

Lösung 1: Die erste Lösung welche von dem Monteur und durch einen Internorm Sachverständigen unterbreitet wurde, umfasst das Abdichten der zu kurzen Koppelung durch ein Aufbohren der Koppelfuge und verfüllen mit Fensterschaum um die Hohlräume zu verschließen. Zusätzlich wird an der Innenseite eine dampfdiffusionsgeschlossene Dichtmasse auftragen, welche anschließend durch eine Abdeckleiste im Format ~ 20/3mm abgedeckt wird. An der Außenseite würden ebenfalls eine geeignete Dichtmasse angebracht werden um die Koppelfuge dauerhaft schließen zu können.

Lösung 2: 3-teilige Element wird vor Ort demontiert und mit einer neuen Koppeldichtung versehen werden. In diesem Fall muss der Bauanschluss (Fassade außen, malerfertige Laibung innen, Fußbodenanschluss innen, Rollkasten außen usw.) geöffnet und anschließend erneuert werden

Meine Fragen:
1) Kann die vorgeschlagene erste Lösungsvariante langfristig halten bzw was haltet ihr davon?

2) Kann man die Elemente wiederverwenden wenn diese wie bei Lösungsvariante 2 demontiert werden sollten oder müssen neue Elemente verbaut werden?

3) Hat jemand von euch Erfahrung was passiert, wenn die Wohnung während der Mängelbehebung nicht bewohnbar ist bzw. wer garantiert mir die Sicherheit des Inventars (wohne im Erdgeschoss Mitten in Wien)? Muss der Bauträger für die Kosten einen Ersatzunterkunft und Sicherheitsdienst bei der Wohnung aufkommen?

Danke im Voraus
Liebe Grüße aus Wien
Snowy3621.05.19 19:16
Also so lange wird das ja nicht dauern , dass du ausziehen u einen Sicherheitsdienst brauchst , das erledigen die doch an einem Tag
11ant21.05.19 23:21
drigli1984 schrieb:

Kann die vorgeschlagene erste Lösungsvariante langfristig halten
Außergerichtliche Einigungen sind keine Liebesheiraten, aber ich kann es mir als gangbaren Weg vorstellen. Allerdings kenne ich niemanden, der diesbezüglich vom Erfolg oder Mißerfolg berichten könnte.
Snowy36 schrieb:

das erledigen die doch an einem Tag
Im Falle von Lösung 2 mag ich Deinen treuherzigen Wunsch nicht aus voller Kehle mitsingen
dichtmassewohnung