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ᐅ Balkontür und Fensterbänke - Mängel bei Neubau


Erstellt am: 22.02.19 21:30

drigli198425.02.19 17:47
Hatte gerade eine Diskussion mit einem Mitarbeiter des Bauträgers. Zuerst wollte er mir klar machen, dass es sich um ein Element handelt. Auf meine Frage, wieso dann eine Dichtung dazwischen sei, hat er gesagt, dass passt schon so und ist aktueller Stand der Technik. Dort wo die Dichtung zu kurz ist wird einfach Silikon reingemacht, dann passt das schon und macht keine Probleme mehr. Auf meine Frage, ob das eine endgültige Lösung ist hat er nur geantwortet, dass das so passt.

Ich habe jetzt drei Meinungen zur Terrassentür: Einmal von euch Experten im Forum, einmal von meinen Cousin der Bauingenieur ist und einmal haben wir die Fotos zwei Mitarbeitern einer Fensterfirma gezeigt. Und von allen Seiten hören wir: So wird es nicht gemacht!

Ohne Bausachverständigen komme ich glaube ich nicht weiter, aber ich habe einige Bedenken in wieweit das was bringen wird. Wir sind hier in Österreich.
Niloa25.02.19 17:50
Auf jeden Fall die Fenster so nicht abnehmen und im Übergabeprotokoll als Mangel aufnehmen!
11ant25.02.19 17:56
drigli1984 schrieb:
Und von allen Seiten hören wir: So wird es nicht gemacht!
So ist es - wobei ich als ehemaliger Fensterfabrikant zu "Fensterfirma" zähle und das Wort "Experte" nicht leiden kann.
drigli1984 schrieb:
Dort wo die Dichtung zu kurz ist wird einfach Silikon reingemacht, dann passt das schon und macht keine Probleme mehr. Auf meine Frage, ob das eine endgültige Lösung ist hat er nur geantwortet, dass das so passt.
Diese Methode "paßt" bestenfalls im Sinne von "dann gibt es äußerlich sichtbare weitergehende Schäden erst nach Gewährleistungsablauf".
ypg25.02.19 21:30
drigli1984 schrieb:
Ohne Bausachverständigen komme ich glaube ich nicht weiter, aber ich habe einige Bedenken in wieweit das was bringen wird. Wir sind hier in Österreich.

Doch.
Auch ein Bausachverständiger kann Dich nur darauf hinweisen und sagen, dass es mangelhaft ausgeführt ist.
Ok, er hätte wohl die ein oder andere Floskel, wie man es besser ausdrücken könnte.

Dennoch ist es so, dass es an Dir, dem Bauherren liegt, den Mangel anzuzeigen.
Deshalb:
Mängelanzeige per Einschreiben mit Fristsetzung des Austausches nach DIN oder so.

Den genauen Wortlaut könnte ich jetzt auch nicht. Aber bevor Du zahlst, bzw nach Zahlung der Rate die formale schriftliche Mängelanzeige einreichen.
Sachverständigen kannst Du Dir hier sparen, denn mehr als Dir das aufzeigen kann er auch nicht.
drigli198426.02.19 19:04
Experte sollte keine Beleidigung sein. Danke jedenfalls nochmals für dein Fachwissen.

Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, laufen die Mängel alle über den Bauträger. Mein Wissen zu dem Thema beschränkt sich darauf, was ich in den letzten Tagen darüber recherchiert habe. Und dann argumentiere ich nicht nur gegen den Fenstermonteur, sondern auch gegen den Bauleiter und den Projektleiter.

Und es sind sicher Internorm Terrassentüren und die Montage hat laut Internorm Homepage ein "top-qualifizierten Partner" mit "zertifizierten Monteuren" vorgenommen. Der Monteur hat mir heute am Telefon (mittlerweile wurden zwei Termine nicht eingehalten) gesagt, dass es sich um koppelbare Elemente handelt, die Dichtung dort hingehört und man um es optisch aufzuwerten eine Blende darüber machen kann. Aber sonst ist alles nach anerkannten Regeln der Technik montiert.
Domski26.02.19 19:25
Dann hat der Monteur ja bestimmt eine Erklärung, aus welchem kontinent diese a. R. D. T. sind. Europa jedenfalls nicht.
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