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ᐅ Balkon auf Garage auf Grenze


Erstellt am: 18.10.15 11:28

Watcher7818.10.15 11:28
Hallo,

habe mal eine Frage wie ist das mit der Nutzung eines Balkons auf einer Garage, welche auf Grenze zum Nachbarn steht. Gilt dafür auch der 3 m Abstand zum Nachbarn. Sprich Garage ist 4 m breit dann darf ich höchsten den Balkon 1 m breit machen bzw. wenn die Garage nur 3 m breit ist geht es gar nicht ?
Wir leben in NRW, denke das ist auch wichtig.

Danke im voraus für die Info
ypg18.10.15 12:17
Ich denke, Deine Gedanken gehen in die exakte Richtung.

Das ist der Schutz der Privatsphäre : nicht auszudenken, wäre es erlaubt, dass Nachbarn direkt an meinem Grundstück auf mich nieder schauen könnten. Das möchte wohl keiner, auch Du nicht!
Watcher7818.10.15 12:23
Aber was ist nun richtig, wenn ich z.B eine 6 m breite Garage haben dann dürft ich 3m für den Balkon nutzen? Dann würde ich ja quasi 3m zum Nachbarn einhalten?
MarcWen18.10.15 17:20
Eine Garage auf der Grundstücksgrenze ist quasi "privilegiert". Baut man aber eine Dachterrasse darauf, so verliert sie diesen Status und man muss wieder die 3 Meter einhalten. Also entweder Terrasse 3 Meter kürzen (ginge u.a. bei deiner Doppelgarage) oder eben mit der Garage die 3 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten.

Wir beschäftigen uns auch gerade mit diesem Punkt. Da wir aber noch in der Planungsphase sind, versuchen wir lieber die 3 Meter zur Grundstücksgrenze einzuhalten, damit wir die komplette Terrasse planen können, allerdings vergrößert sich dadurch unsere Grundstücksfront auf ~ 30 Meter, was die Suche nicht unbedingt erleichtert.
FrankH18.10.15 19:49
Eine Garage auf der Grundstücksgrenze ist ein privilegiertes Bauwerk, dass nicht zu einem anderen Zweck genutzt werden darf. Man darf eine solche Garage auch nicht zu einem Büro o. ä. umbauen, da das Bauwerk dann seinen privilegierten Status verliert und nicht mehr auf der Grenze stehen dürfte. Ebenso verhält es sich mit einer Dachterrasse. Meines Wissens darf man noch nicht einmal mit 3m Grenzabstand eine Dachterrasse darauf errichten. Ein Balkon, der über der Garage schwebt und nicht direkt auf ihr fußt, wäre unter Einhaltung des vorgeschriebenen Grenzabstandes hingegen genehmigungsfähig.
ypg18.10.15 20:22
MarcWen schrieb:
Wir beschäftigen uns auch gerade mit diesem Punkt. Da wir aber noch in der Planungsphase sind, versuchen wir lieber die 3 Meter zur Grundstücksgrenze einzuhalten, damit wir die komplette Terrasse planen können, allerdings vergrößert sich dadurch unsere Grundstücksfront auf ~ 30 Meter, was die Suche nicht unbedingt erleichtert.

Verstehe ich es richtig, dass Ihr jetzt schon eine Dachterrasse auf einer Garage plant, obwohl Ihr noch kein Grundstück habt?
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