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ᐅ Grundstücksteilung für Doppelhaushälfte sinnvoll?


Erstellt am: 13.03.26 09:10

I
intothesun
13.03.26 09:10
Hallo zusammen,

ich überlege ein Grundstück zu kaufen, das insgesamt rund 1000 Quadratmeter hat. Aus finanziellen Gründen müsste ich es aber teilen, also ca. 500 qm für jede Hälfte.

Der Bebauungsplan ist relativ locker: 0,4 Grundflächenzahl und 0,8 Geschossflächenzahl, 2 Vollgeschosse sind erlaubt und alle Dachformen sind möglich. Die Baugrenze liegt ziemlich genau im Norden des Bestandsgebäudes; ich habe sie in der Skizze rot eingezeichnet. 

Das Problem des Grundstücks: Es ist zwar sehr tief, aber relativ schmal. An der Straßenseite nur 20,5 Meter, auf Höhe der Bebauung gut 21 Meter. Da es eine Abstandsflächensatzung mit 0,5 H gibt, kann jedes Doppelhaushälfte wahrscheinlich nur rund 7 Meter breit werden, was nicht toll ist, aber für Doppelhaushälfte hier in der Gegend (Großstadt) auch nicht ungewöhnlich schmal. 

Mein Ziel wäre eine Wohnfläche von rund 150 qm, entweder über zwei Vollgeschosse mit Flachdach oder entsprechend kleinere Grundfläche und Satteldach (Höhe zählt zu 1/3 zur Gebäudehöhe). Das Gebäude soll ungefähr da liegen, wo der Bestandsbau ist, damit man weiterhin auch einen Südgarten hat (Süden ist unten an der Straße).

 


Das Grundstück liegt gut und ist preislich attraktiv. 

Wozu ich Feedback bräuchte: Ist die Bebauung mit zwei Doppelhaushälfte erstens realistisch und zweitens sinnvoll (im Hinblick auf Wohnwert, Wirtschaftlichkeit usw.)? 

Danke für eure Ideen. 
1
11ant
13.03.26 13:55
Zeige einmal den Ausschnitt aus dem Bebauungsplan und Kataster, am besten mit etwa 100 m Bilddiagonale. Höhenangaben sind nicht isoliert nützlich, sondern nur zusammen mit ihrem Bezug. Am besten für ein Doppelhaus ist, wenn das Grundstück wenig Höhenspiel in der Gesamthausachse (Traufbreite) hat, damit es an der Kommunseite keinen Höhenversatz hat. Eine Bebaubarkeit benötigt eine Erschließung. Wäre der Weg "hinter" dem Grundstück dafür geeignet, auch befahren zu werden (ich schätze seine Breite auf 2,8 m oder darunter) und ist er öffentlich ?
Wenn der Hinterlieger von der Straße erschlossen werden muß, wird ein GFL-Recht benötigt. Oft ist eine ideelle Teilung nach WEG sinnvoll - beispielsweise, wenn eine Anlage von Fahrzeug- und Mülltonnenstellplätzen an der Vorderhälfte sonst eine Zersplitterung in nicht blockweise zusammengefaßte Sondernutzungsflächen bedeuten würde. Das Thema Grundstücksteilung für Doppelhäuser ist nahezu eine FAQ in diesem und anderen Foren.
Der Bebauungsplan sollte "E/D" Bebauungen zulassen. Zeige die o.g. Bebilderungen am besten mit Höhenpunkten oder -linien.
In viele meiner Doppelhaus-Beiträge kommst Du mit Stichworten wie "Ohnekellerer" / "Mitkellerer" / "Unterfangung" und "Goalkeeperthread".
Meine erste Einschätzung nach dem Luftbild ist, eine Hausachse parallel zur Grundstücksachse - also ein zur Straße giebelständiges Doppelhaus - wäre am günstigsten.
Dein Partner sollte bereit sein, gemeinsam zu planen und rohzubauen; bei den Ausbaugewerken können sich die Wege dann trennen.
Das Standardmuster der "üblichen Verdächtigen" kommt auf 140/145 qm bei rund 80 qm Hälftengrundfläche, SD35° bei Kniestock 0 über zwei Geradwandgeschossen, Haushöhe also etwa 7,5 m (6 m + 1/3 Giebelhöhe).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
13.03.26 21:20
11ant schrieb:
Wenn der Hinterlieger

Es wird wohl keinen Hinterlieger geben..

11ant schrieb:
ine Bebaubarkeit benötigt eine Erschließung. Wäre der Weg "hinter" dem Grundstück dafür geeignet, auch befahren zu werden (ich schätze seine Breite auf 2,8 m oder darunter) und ist er öffentlich ?

.. und auch kein Weg hinter dem Grundstück nötig.

intothesun schrieb:
Das Problem des Grundstücks: Es ist zwar sehr tief, aber relativ schmal. An der Straßenseite nur 20,5 Meter, auf Höhe der Bebauung gut 21 Meter. Da es eine Abstandsflächensatzung mit 0,5 H gibt, kann jedes Doppelhaushälfte wahrscheinlich nur rund 7 Meter breit werden, was nicht toll ist, aber für Doppelhaushälfte hier in der Gegend (Großstadt) auch nicht ungewöhnlich schmal.

Ich sehe das jetzt nicht als Problem, wenn man es akzeptiert, dass eine Doppelhaushälfte eben nur die 6 Meter innen anpeilt. Es wäre ein schlichtes Standard-DH, Stellfläche nach vorn oder neben das Haus. ich würde vorn faforisieren, dann hat man auch gleich Sichtschutz zur Straße und hat noch einen Randstreifen links und rechts vom Haus.

Möglich ist das auf jeden Fall, wenn das Bauamt einem DH zustimmt.
Y
ypg
13.03.26 21:21
Hallo??? Kann man jetzt noch nicht einmal innerhal weniger Minuten seine Rechtschreibfehler korrigieren? faforisieren soll favorisieren sein.
1
11ant
14.03.26 18:40
ypg schrieb:
Es wird wohl keinen Hinterlieger geben..

Ich würde aus einem Handtuch nicht zwei Kegelbahnen machen.

ypg schrieb:
.. und auch kein Weg hinter dem Grundstück nötig.

Nötig nicht, aber es erspart das GFL-Recht zur Verhinderung eines nichterschließbaren Grundstückes.

ypg schrieb:
Ich sehe das jetzt nicht als Problem, wenn man es akzeptiert, dass eine Doppelhaushälfte eben nur die 6 Meter innen anpeilt. Es wäre ein schlichtes Standard-DH, Stellfläche nach vorn oder neben das Haus. ich würde vorn faforisieren, dann hat man auch gleich Sichtschutz zur Straße und hat noch einen Randstreifen links und rechts vom Haus.

Mit offenem Stellplatz mag es gehen. Mit Garage (und 5m vor deren Tor !) wäre dieselbe dann (wegen der hinteren Baugrenze) schon neben dem Haus, und zum Garten käme man von der Straße nur durch die Garage :-(
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