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ᐅ Auswahl des Grundstückes - Erfahrungen

Erstellt am: 14.01.16 21:59
P
partyarti
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

gerne würde ich eure Meinung zur Auswahl eines der unten im Bild dargestellten Grundstücke wissen.

Natürlich habe ich mir auch selber Gedanken gemacht und würde euch die Wahl meiner derzeitigen Favoriten erläutern.

Die einzige Zufahrt zum Neubaugebiet befindet nördlich. Diese Straße (30km/h) soll ebenfalls zu den später geplanten Neubaugebiet führen (Richtung Süden). Daher:

- kein Grundstück an der Durchgangsstraße, nur eines an der verkehrsberuhigten Straße

Zunächst hatten wir uns für das Grundstück mit der (von mir eingetragenen) Nummer 3 entschieden. Es liegt also an der Verkehrsberuhigten Straße und ist nicht zu nah am Kinderspielplatz dran (süd östlich). Allerdings weiß man z.Z. nicht, was in Zukunft weiter südlich erbaut werden soll. Ein mehrstöckiges Haus, dass einem später die Sonne zum Garten verdeckt, wäre sehr ärgerlich.

Also wählten wir anschließend das Grundstück mit der Nummer 2. Dieses Grundstück würde von der Ausrichtung unserer Solaranlage am besten passen. Aber: der Grünstreifen (rechts vom Grundstück) muss später mit einer Baumreihe bepflanzt werden. Dies bedeutet Kosten und Arbeit. Des Weiteren liegt das Grundstück zu einer öffentlichen Straße (rechts vom Grundstück). Dies würde ein Einbrechen in das Haus massiv erleichtern (meine eigene Meinung).

Aus diesem Grund bevorzugen wir momentan die Nummer 1. Hier ist man zwar von allen Seiten von Nachbarn umgeben, allerdings können sich dadurch aber auch keine Fremde "hinterm Haus schleichen".

Eure Meinung würde mich sehr interessieren. Postet doch einfach welches Grundstück ihr am besten finden würdet und weshalb. Natürlich könnt ihr meine Auswahl hinterfragen oder auch kritisieren, aber bitte nur konstruktive Kritik.

Grüße

Lageplan eines Wohnviertels mit verkehrsberuhigten Straßen, Grundstücken und roten Häusern
H
hausflat
15.01.16 14:00
Auf dem Plan wäre mein Favorit ganz unten links das 919 m² Grundstück mit Ausblick auf den Teich :-)
Aber zwischen den 3 zur Auswahl stehenden würde ich die Nr. 2 bevorzugen, vorausgesetzt die angrenzende Straße ist nicht stark befahren. Falls dem so ist würde ich Nr. 1 wählen.
P
partyarti
15.01.16 19:41
wie versprochen unten einmal die Bilder mit den Platzierungen der Stadtvilla.
Um das ganze besser zu verstehen habe ich Bilder vom Bauvorhaben ebenfalls hochgeladen.
Bei Nr. 1 gefällt es mir nicht, dass die Terrassentür westlich ist, da westlich vom Haus auch nicht mehr viel Platz ist.
Bei links neben Nr. 1 ist das Gebäude gespiegelt und gedreht, sodass die Terrasse nun nach Süden raus geht und man wesentlich mehr Platz hat. Jedoch ist man links und rechts sehr dicht am Nachbar. Eine Frage dazu: im Bebauungsplan sind keine Grenzen zum Nachbarn definiert (Grenzbebauung ist ebenfalls nicht erwähnt), lediglich ein Abstand zu den öffentlichen Straßen von 3 m sind vorgeschrieben. Wie finde ich nun heraus, welchen Abstand ich zum Nachbargrundstück einhalten muss?

Die Platzierung des Gebäudes auf Nr. 2 finde ich eigentlich ideal. Allerdings wil ich weder die Kosten für die Baumreihe tragen noch den später anfallen Schmutz beseitigen wollen. Auch wenn die Straße rechts neben Nr. 2 nur ein Fuß und Radweg (+Notzufahrt) wird, habe ich es ungern.

Aber es ist halt eben Geschmackssache 🙂
T
T21150
15.01.16 19:46
Die gespiegelte Version gefällt mir besser.

Im Plan muss meiner Meinung nach zwingend ein Baufenster dargestellt sein. Sehr wahrscheinlich sind mindestens 3 m zum Nachbarn einzuhalten. Garagen / Carports kann man näher bauen, ja. Auch das muss im Plan drin sein.

Erkundige Dich noch mal.

LG
Thorsten
L
Legurit
15.01.16 20:20
Bin ja nicht so der Freund von Haustür dort, wo man das Auto hinstellt da man zu Faul ist in die Garage zu fahren.
Bei Nr. 1 hast du dann Terrasse mit Häuserschluchtenflair.. da bleibt nicht viel von der Westsonne.
K
kbt09
15.01.16 20:57
Man sollte natürlich das Haus auch dem Grundriss anpassen. Leider haben wir hier ja keine Maße, aber ich schätze, das 770 qm große Grundstück wird ca. 23-24x31 bis 33 m groß sein. Beim Haus kann ich es nicht so richtig abschätzen und sage mal, in der Konstellation paßt z. B. der Erker vielleicht nicht. Und, einfach drehen oder spiegeln, da müssen ja auch sonst die Räume passen.

Geht denn überhaupt Walmdach? Da sind überall Satteldach-Formen eingezeichnet.
P
partyarti
15.01.16 22:33
Zweigeschössige Bauweise ist erlaubt, Dachneigung 20° bis 50°. Somit sollten Walmdach bzw. Zeltdach erlaubt sein.

Grundstück ca. 22,2m x 35,3m
Das Haus hat die Abmessungen 11,5m x 11,5m, plus Erker 1,5m über Eck, plus Garage.
Weitere Maße könnt ihr der Zeichnung entnehmen. Der Grundriss ist einer der ersten Entwürfe die ich (als Laie) gemacht habe. Für Verbesserungsvorschläge bin ich offen.

Abstände zu benachbarten Grundstücken sind folgende:

ca. 3m zum rechten Grundstück (vom Erker gemessen; Frage: muss man vom Erker messen oder kann man von der anderen Hauswand messen, dann wären es nämlich 3m+1,5m= 4,5m Abstand rechts zum Nachbarn.

ca. 2m von der Garage zum Nachbarn oben (wie ist es eigentlich mit Grenzbebauung bei überstehendem Garagendach; ich vermute mal, das Dach darf nicht auf Nachbars Grundstück überstehen)

ca, 1,8m bis 2m von der Garage zum linken Nachbar. Ich gehe stark davon aus, dass dies viel zu knapp ist und nicht erlaubt sein wird. Oder dürfen Garagen so nah an der Grenze stehen? Notfalls würde ich die Garage von 9m auf 8m verkürzen, sodas man einen weiteren Meter Abstand gewinnen würde. JEDOCH: die Garagenbreite ist 10,8m (Hauswirtschaftsraum ist auch drin), dies überschreitet mit Sicherheit das erlaubte Maß der Grenzbebauung, oder?

Die zeichnung im Anhang ist durch das Spiegeln einwenig durcheinander geraten, was einige Maße und Raumflächen angeht.
garagengrundstückerkergrenzbebauungterrassegrundrisswalmdachzeichnung