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ᐅ Außenanlagen nicht fertig


Erstellt am: 08.07.16 14:58

Legurit09.07.16 21:45
Bindend mögen Verträge schon sein, nur stellt sich dann die Frage, welcher Schaden entstanden ist - ich glaube da wird man es schwer haben einen geltend zu machen.
wrack09.07.16 22:02
Wenn man 2 Woche Urlaub hat und jeden Morgen durch lautes rattern, Hämmern Segen und klopfen geweckt wird, aber seine Terrasse nicht nutzen kann.. Schon ärgerlich.. Auch bei den Temperaturen.. Heute 24 grad Sonne, leicht bewölkt.. Ach so und morgen 31 grad.. Keine Terrasse aber hey, alles super, den ganzen Tag im Haus zu sitzen bei den Temperaturen
Legurit09.07.16 22:09
Wurde des Garten-Landschaftsbauer überhaupt in Verzug gesetzt? Gab es eine schriftliche Mängelrüge? Wurde im Vorhinein eine Vertragsstrafe bei Verzug festgehalten?
Also so nach dem Motto "ich musste heute umsonst früh aufstehen und das ist mir 200 € wert" geht es nicht...
Bauexperte09.07.16 22:26
wrack schrieb:

: eher falsch, aber du kannst ja von der Ferne alles beurteilen
Sicher nicht, denn ich habe keine Glaskugel; ich bin ausschließlich auf meine Erfahrung im Umgang mit Menschen - auch im Netz - angewiesen.
wrack schrieb:

Wozu dient denn der Vertrag? Eher so als Papier zum Allerwertesten abwischen? Oder so als Empfehlung?
Nein; ein Vertrag ist immer bindend. Allerdings ist es aus meiner Sicht kein Weltuntergang, das Deine Zuwegung noch nicht fertig ist; ärgerlich ja, aber auch nicht mehr. Wenn Dein Einfamilienhaus noch nicht bezugsfertig wäre, wäre das weitaus schlimmer; gerade in Bezug auf Doppelbelastung.

Ich bin mir sicher, daß die Drohkulisse Rechtsanwalt, welche Du aufbauen willst, nicht hilfreich sein wird, die Fertigstellung der Zuwegung zu beschleunigen. Du wirst Dir aber vmtl. selbst schaden, da die Handwerker vlt. nicht die rechte Lust haben, sich mit Deiner Zuwegung/Terrasse zu befassen.

Deshalb "Fünfe" gerade sein lassen; es wird Gründe haben, weshalb Dein Vertragspartner seinem Zeitplan hinterher hinkt. Und wer weiß - begegnest Du ihnen mit etwas mehr Verständnis - vlt. rechnet sich das sogar für Dich

Grüße, Bauexperte
wrack09.07.16 22:47
Zu Deinen letzten Absatz:

Wenn du den Text gelesen hättest, wüsstest du warum

Verständnis? Das birgt eher das Gefühl, das das für mich hinnehmbar ist.
HilfeHilfe10.07.16 08:26
Der Rechtsweg dauert immer länger . Was sagt den der Jurist den du konsultiert hast ? Also heute bei 30'grad gehen wir ins Freibad
terrassezuwegungtemperaturenverzug