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ᐅ Außenanlagen nicht fertig

Erstellt am: 08.07.16 14:58
W
wrack
Da ich hier schon sehr gut unterstützt wurde, möchte ich den hoffentlich letzten großen Streitpunkt Schildern und hoffe auf eure Mithilfe:

Bezugsdatum laut Vertrag: 01.06.2016
Fertigstellung der Außenanlagen laut Vertrag 15.06.2016

Als wir am 01.06. Übergabe hatten, fragte ich, ob die Außenanlagen pünktlich fertig werden. Daraufhin kam es zur Aussage, das es vermutlich nicht schaffbar ist. Am nächsten Tag fragte ich dann noch mal nach, ob es einen neuen Stand gibt, ob es zum 19.06 klappen wird, da wir dort vor hatten, einen Geburtstag zu feiern. Die läppische Aussage des Bauleiters: "Eventuell liegt da schon eine Kiesschicht."

Wie es so sein sollte, klappte es nicht. Bis heute sind die kompletten Außenanlagen nicht fertiggestellt - Borden sind aber gesetzt worden, aber erst vor ein paar Tagen.
Kleine Randgeschichte hierzu: Am 14.06. hatte ich durch Zufall Kontakt mit jemand, der die selben Terrassenplatten hatte, wie wir auch bestellt hatten. Er hatte uns dringendst davon abgeraten, da er nur Probleme damit hat. Wir haben uns darauf hin für andere entschieden und das der Baufirma mitgeteilt. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt nicht mal ein Schriftliches Angebot für die Terrassen Erweiterung sowie Kosten der Platten. Am 28.06. (!!) fragte mich der Bauleiter nochmals, welche Platten wir genau haben wollten, da er diese dann bestellt würden.
Am Mittwoch den 06.07. war der Bauleiter wieder bei uns vor Ort, zwecks einen anderen Mangels. Auf die Frage, warum bei der angrenzenden Doppelhaushälfte, die unbewohnt ist, die Terrasse gepflastert wird aber bei uns die Zuwegung kahl ist, kam die giftige Aussage: "Sie haben doch ihre Terrassenplatten geändert!". Auf die Aussage, das man doch wenigstens die Zuwegung machen könnte, sagte er gar nichts mehr. Die Terrasse des Nachbars haben die selben Pflaster wie unsere Zuwege..
Auf mein Drängen an die Bauarbeiter, wurde wenigstens der Eingang gepflastert, da wir dort fast einen halben Meter Höhenunterschied hatten. Am heutigen Tage wurde im übrigen die Garageneinfahrt gepflastert.

Am gestrigen Donnerstag hatten wir einen Termin bei der Hausbaufirma. Dort wurde uns erklärt, das zwischen der Baufirma und ihnen als Bezugsdatum der 01.07.2016 und für die Außenanlagen folglich 15.07.16 gesetzt wurde.
Wir haben höflich darauf hingewiesen, das dies nicht unser Problem sei, denn in unseren Notarvertrag steht 15.06 drin. Im Vertrag steht zudem drin, das wir bei verzögerter Zahlung 5% der Summe als Zinsen zahlen müssten, anders herum ist leider nichts geregelt.
Als Reaktion kam dann nur, das sowas nun mal passieren kann und sie auf der sicheren Seite sind etc..
Ein Angebot für die Terrasse haben wir dann gestern auch schon erhalten.

Der Chef wollte sich dies nun noch einmal in Ruhe anschauen bzw. den Fall aufarbeiten und sich dann noch mal melden. Sein Sohn lies aber schon anklingen, das er weiß, wie sein Vater hierbei entscheiden wird..

Jetzt die spannende Frage: Was gilt hierfür als gerechtfertigter Ausgleich? Ich habe pro Forma einen Termin beim Anwalt gemacht (nächsten Freitag), der möchte natürlich gleich Geld sehen. Dies versuch ich in gewisser Hinsicht erst mal zu vermeiden, wenn aber weiterhin auf Stur gestellt wird, muss ich halt in den sauren Apfel beißen.
Die Terrasse würde ich hierbei außen vor lassen.. Pünktlich wäre sie aber auch mit den anderen Platten nicht fertig geworden, da diese nicht einmal bestellt wurden

Vielen Dank und ein schönes Wochenende
L
Legurit
09.07.16 21:45
Bindend mögen Verträge schon sein, nur stellt sich dann die Frage, welcher Schaden entstanden ist - ich glaube da wird man es schwer haben einen geltend zu machen.
W
wrack
09.07.16 22:02
Wenn man 2 Woche Urlaub hat und jeden Morgen durch lautes rattern, Hämmern Segen und klopfen geweckt wird, aber seine Terrasse nicht nutzen kann.. Schon ärgerlich.. Auch bei den Temperaturen.. Heute 24 grad Sonne, leicht bewölkt.. Ach so und morgen 31 grad.. Keine Terrasse aber hey, alles super, den ganzen Tag im Haus zu sitzen bei den Temperaturen
L
Legurit
09.07.16 22:09
Wurde des Garten-Landschaftsbauer überhaupt in Verzug gesetzt? Gab es eine schriftliche Mängelrüge? Wurde im Vorhinein eine Vertragsstrafe bei Verzug festgehalten?
Also so nach dem Motto "ich musste heute umsonst früh aufstehen und das ist mir 200 € wert" geht es nicht...
B
Bauexperte
09.07.16 22:26
wrack schrieb:

@Bauexperte: eher falsch, aber du kannst ja von der Ferne alles beurteilen
Sicher nicht, denn ich habe keine Glaskugel; ich bin ausschließlich auf meine Erfahrung im Umgang mit Menschen - auch im Netz - angewiesen.
wrack schrieb:

Wozu dient denn der Vertrag? Eher so als Papier zum Allerwertesten abwischen? Oder so als Empfehlung?
Nein; ein Vertrag ist immer bindend. Allerdings ist es aus meiner Sicht kein Weltuntergang, das Deine Zuwegung noch nicht fertig ist; ärgerlich ja, aber auch nicht mehr. Wenn Dein Einfamilienhaus noch nicht bezugsfertig wäre, wäre das weitaus schlimmer; gerade in Bezug auf Doppelbelastung.

Ich bin mir sicher, daß die Drohkulisse Rechtsanwalt, welche Du aufbauen willst, nicht hilfreich sein wird, die Fertigstellung der Zuwegung zu beschleunigen. Du wirst Dir aber vmtl. selbst schaden, da die Handwerker vlt. nicht die rechte Lust haben, sich mit Deiner Zuwegung/Terrasse zu befassen.

Deshalb "Fünfe" gerade sein lassen; es wird Gründe haben, weshalb Dein Vertragspartner seinem Zeitplan hinterher hinkt. Und wer weiß - begegnest Du ihnen mit etwas mehr Verständnis - vlt. rechnet sich das sogar für Dich

Grüße, Bauexperte
W
wrack
09.07.16 22:47
Zu Deinen letzten Absatz:

Wenn du den Text gelesen hättest, wüsstest du warum

Verständnis? Das birgt eher das Gefühl, das das für mich hinnehmbar ist.
H
HilfeHilfe
10.07.16 08:26
Der Rechtsweg dauert immer länger . Was sagt den der Jurist den du konsultiert hast ? Also heute bei 30'grad gehen wir ins Freibad
terrassezuwegungtemperaturenverzug