Ausgangsbeschränkung: Darf ich in Bayern noch zur Baustelle fahren?

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H

houser

Wenn es sich vermeiden lässt, bleib zu Hause, selbst wenn es erlaubt ist. Du steckst vielleicht keinen an und keiner Dich, aber wenn Du auf dem Weg (musst ja nicht einmal selbst schuldig sein) oder bei der Arbeit verunfallst, hat das Krankenhaus wieder einen unnötigen Behandlungsfall, der Kapazitäten kostet, die sonst nicht benötigt worden wären. Die haben bald eh genug zu tun, da reichen die unvermeidbaren Risiken, die auch zu Hause noch auftreten können (Herzinfarkt etc.).
 
Y

ypg

Für jeden gilt: nachdenken über den Sinn, verstehen, und nicht irgendwas glauben und Steine werfen, der nach seinem Glauben nicht handelt.
 
C

Chris2511

Es braucht hier definitiv Klärung. Bei uns wird nächste Woche das Haus gestellt. direkt nach Söders Rede gestern rief die Baufirma an und bestätigte das.
Die Woche darauf sind schon die ersten Eigenleistungen im Bauzeitenplan (Dämmung Innenwände etc. - Holzhaus), die zu Verzögerungen führen, wenn sie nicht gemacht werden. Ich habe dafür bereits im Januar Urlaub genommen.
Weiterhin machen wir Strom selbst, Fußboden, und weitere Dämmarbeiten.
 
S

Specki

Du steckst vielleicht keinen an und keiner Dich, aber wenn Du auf dem Weg (musst ja nicht einmal selbst schuldig sein) oder bei der Arbeit verunfallst, hat das Krankenhaus wieder einen unnötigen Behandlungsfall, der Kapazitäten kostet, die sonst nicht benötigt worden wären.
Wie war das noch gleich? Die meisten Unfälle passieren im Haushalt?

Zu dem explizieten Fall hier. Wenn man draußen spazieren gehen darf und allein im Auto zum Einkaufen oder in die Arbeit fahren darf, sehe ich auch kein Problem darin, wenn man allein auf seine Baustelle fährt und dort allein seine Eigenleistung voran bringt.
 
B

Bayern2020

Bevor ihr jetzt unsachlich weiter streitet, eine kurze Klarstellung für alle bayerischen Häuslebauer:
Seit heute 0:00 h sind aufgrund der Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern definitiv keine privaten Bauhelfertätigkeiten zulässig. In Ziffer 4 heißt es, das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Letztere sind in Ziffer 5 geregelt, und unter die dortigen Ausnahmen lässt sich privates Helfen am Bau nicht subsumieren. Der Wortlaut „insbesondere“ lässt auf die Anerkennung weiterer Ausnahmen schließen, allerdings nur solche, die absolut unaufschiebbar sind, denen triftige Gründe zugrundeliegen und die dem Zweck der Regelung nicht zuwiderlaufen. Und da Helfen am Bau zumeist lediglich wirtschaftliche Interessen eines Einzelnen betrifft, sind sie genau das nicht, sie überwiegen ganz klar nicht den Schutz, die Gesundheit und das Leben anderer Menschen und die Funktionsfähigkeit und den Erhalt unseres Gesundheitswesens! Jedenfalls wenn Uneinsichtige zeitgleich zu beruflichen Arbeitern am Bau vorzufinden ist, ist das ein klarer Verstoß gegen die geltende Rechtslage und widerspricht auch klar dem Zweck der Allgemeinverfügung.
 
N

nordanney

die absolut unaufschiebbar sind, denen triftige Gründe zugrundeliegen und die dem Zweck der Regelung nicht zuwiderlaufen. Und da Helfen am Bau zumeist lediglich wirtschaftliche Interessen eines Einzelnen betrifft, sind sie genau das nicht, sie überwiegen ganz klar nicht den Schutz, die Gesundheit und das Leben anderer Menschen und die Funktionsfähigkeit und den Erhalt unseres Gesundheitswesens! Jedenfalls wenn Uneinsichtige zeitgleich zu beruflichen Arbeitern am Bau vorzufinden ist, ist das ein klarer Verstoß gegen die geltende Rechtslage und widerspricht auch klar dem Zweck der Allgemeinverfügung.
Danke für die Deine Präzisierung!
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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