ᐅ Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?
Erstellt am: 10.12.15 09:52
oleda22223.12.15 09:47
Danke für die Aufklärung Voki1.
Wäre interessant den "Vertrag" im Original-Layout zu sehen. Offensichtlich war es so verwirrend das der Käufer nicht wusste das er dort ein Angebot unterschreibt und keinen Vertrag.
Wäre interessant den "Vertrag" im Original-Layout zu sehen. Offensichtlich war es so verwirrend das der Käufer nicht wusste das er dort ein Angebot unterschreibt und keinen Vertrag.
cumpa23.12.15 21:02
Als Überschrift steht:
Bauwerkvertrag.
Als letzter Satz auf der letzten Seite unter dem Unterschriftenfeld steht:
"Dieser Kaufvertrag kommt mit der Vertragsbestätigung durch den Auftragsnehmer zustande"
Gerne lade ich den Originalvertrag hoch.
aber der ist viele Seiten lang,,,
Bauwerkvertrag.
Als letzter Satz auf der letzten Seite unter dem Unterschriftenfeld steht:
"Dieser Kaufvertrag kommt mit der Vertragsbestätigung durch den Auftragsnehmer zustande"
Gerne lade ich den Originalvertrag hoch.
aber der ist viele Seiten lang,,,
oleda22224.12.15 09:38
Der letzte Satz ist schon deutlich, das Konstrukt finde ich trotzdem unmöglich vom Unternehmer.
Das grenzt für mich an Bauernfängerei.
Das grenzt für mich an Bauernfängerei.
cumpa24.12.15 09:49
Oleda.....
Laut Aussage meines Anwaltes, machen das die meisten Generalunternehmer....
Aber es ist kein Weltuntergang, wenn die Ausführungsplanung trotzdem gemacht wird - in Maßstab 1:50.
Darum geht es mir ja Hauptsächlich.....
Laut Aussage meines Anwaltes, machen das die meisten Generalunternehmer....
Aber es ist kein Weltuntergang, wenn die Ausführungsplanung trotzdem gemacht wird - in Maßstab 1:50.
Darum geht es mir ja Hauptsächlich.....
oleda22224.12.15 10:47
Ja, mag ja sein. Besser macht es das trotzdem nicht.
Dann kann man das Stück Papier auch gleich: "Vorschlag eines Vertrages durch einen inkompetenten Verkäufer der vom Chef noch wieder geändert wird" nennen.
Wäre zumindest ehrlich.
Dann kann man das Stück Papier auch gleich: "Vorschlag eines Vertrages durch einen inkompetenten Verkäufer der vom Chef noch wieder geändert wird" nennen.
Wäre zumindest ehrlich.
Musketier24.12.15 14:49
Was hast du für ein Problem? Ist doch beim Arbeitsvertrag oder bei anderen Verträgen das gleiche. Es wird ein Vertrag aufgesetzt, dir zugesandt zur Prüfung und Unterschrift und wenn der unterschrieben zurückkommt, setzt der Unternehmer noch seine 3 Kreuze darauf. Erst dann ist der rechtsgültig.
Dass der Verkäufer die Unterschrift draufgesetzt hat, ist einfach ohne jegliche Auswirkung.
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