W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?


Erstellt am: 10.12.15 09:52

oleda22223.12.15 09:47
Danke für die Aufklärung Voki1.

Wäre interessant den "Vertrag" im Original-Layout zu sehen. Offensichtlich war es so verwirrend das der Käufer nicht wusste das er dort ein Angebot unterschreibt und keinen Vertrag.
cumpa23.12.15 21:02
Als Überschrift steht:
Bauwerkvertrag.
Als letzter Satz auf der letzten Seite unter dem Unterschriftenfeld steht:
"Dieser Kaufvertrag kommt mit der Vertragsbestätigung durch den Auftragsnehmer zustande"
Gerne lade ich den Originalvertrag hoch.
aber der ist viele Seiten lang,,,
oleda22224.12.15 09:38
Der letzte Satz ist schon deutlich, das Konstrukt finde ich trotzdem unmöglich vom Unternehmer.

Das grenzt für mich an Bauernfängerei.
cumpa24.12.15 09:49
Oleda.....
Laut Aussage meines Anwaltes, machen das die meisten Generalunternehmer....
Aber es ist kein Weltuntergang, wenn die Ausführungsplanung trotzdem gemacht wird - in Maßstab 1:50.
Darum geht es mir ja Hauptsächlich.....
oleda22224.12.15 10:47
Ja, mag ja sein. Besser macht es das trotzdem nicht.

Dann kann man das Stück Papier auch gleich: "Vorschlag eines Vertrages durch einen inkompetenten Verkäufer der vom Chef noch wieder geändert wird" nennen.

Wäre zumindest ehrlich.
Musketier24.12.15 14:49

Was hast du für ein Problem? Ist doch beim Arbeitsvertrag oder bei anderen Verträgen das gleiche. Es wird ein Vertrag aufgesetzt, dir zugesandt zur Prüfung und Unterschrift und wenn der unterschrieben zurückkommt, setzt der Unternehmer noch seine 3 Kreuze darauf. Erst dann ist der rechtsgültig.
Dass der Verkäufer die Unterschrift draufgesetzt hat, ist einfach ohne jegliche Auswirkung.
vertragunternehmerunterschrift